Privat geliehenes Auto nochmal verleihen, ist das strafbar?

4 Antworten

Nein, die könnt ihr verleihen, wie ihr Bock habt.

Ihr habt doch alle den Schein, nur darauf käme es an.

Wer mit deinem Auto fährt, ist allein deine Sache. Du kannst jedem erlauben, mit deinem Auto zu fahren, dem du es erlauben willst.

Aber es ist halt auch deine Aufgabe, im Bedarfsfall angeben zu können, wer wann mit deinem Auto gefahren ist. Dass du da jetzt eine falsche Angabe gemacht hast, ist evtl. unpraktisch für deine Freundin, weil sie aus der Sache nicht mehr herauskommt und evtl. unpraktisch für dich, wenn du durch die Sache eine Auflage bekommst, ein Fahrtenbuch zu führen.

kann sie eigentlich die Aussage verweigern gegenüber ihrer Freundin?

Klar. Damit sagt sie halt, dass sie selbst gefahren ist.

Weil sie sich eventuell strafbar gemacht hat weil sie mein Auto weiter verliehen hat?

Das hat sie nicht.

Aber ich hätte durchaus ein Problem damit, wenn jemand ohne mein Wissen mein Auto weiterverleihen würde.

Weiter verleihen und Knöllchen hat damit nichts zu tun. Ich würde dir mal raten, Gedanken zu machen, wen du dein Auto abgibst… Du hast ja selbst mitbekommen, dass du als Fahrzeughalter bestraft wirst, obwohl du nicht gefahren bist. Und ohne Beweise hast du dann ein Problem. Wenn noch ein Punkt in Flensburg, noch schlimmer