Geblitz worden aber nicht gefahren?

4 Antworten

Nein, Du kannst die Aussage nicht verweigern.

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/ein-cousin-hat-kein-zeugnisverweigerungsrecht-aus-52-abs-1-nr-3-stpo/

Weil sonst würde meine Cousine 2 Punkte bekommen und 1 Monat Fahrverbot. Sie ist aber darauf angewiesen.

Dann wird sie wohl hoffentlich sich demnächst eines anderen Fahrstils befleissigen. Wenn sie auf den Führerschein angewiesen ist, kann sie ja Urlaub nehmen für die Zeit wo sie nicht fahren darf,

das Fahrverbot könnte man in den Urlaub nehmen. 58 kmh zu viel ist aber schon vorsätzlich. Das ist dann bewußt gefahren worden & sicherlich kein Einzelfall

Dann würde Dir ein Fahrtenbuch auferlegt & beim nächsten Mal wüßte man, wer gefahren ist.

Die bucklige Verwandtschaft eben. Cousine hin oder her. Bei so groben Verstößen würde ich ihr mein Auto nicht geben, nicht einmal mit Vollkaskoversicherung.

Da wirst Du hochgestuft.

Salue

Nein, so einfach ist es nicht. Ein Verweigerungsrecht haben nur direkt Verwandte, die Cousin/Cousine gehört nicht dazu. In diesem Fall trifft die Strafeandrohung Dich, weil man davon ausgehen muss, dass Du selber gefahren bist.

Wenn die Dame tatsächlich so schnell gefahren ist, dann ist auch ein Führerscheinentzug mehr als angebracht. Sie hat nicht nur sich sondern auch andere aufs Gröbste gefährdet.

Bei uns in der Schweiz wäre der Ausweis nicht nur einen lächerlichen Monat sondern wesentlich länger. Falls sie noch in der Probezeit wäre, wäre der Ausweis komplett weg und sie müsste nach einer Wartezeit erneut von Vorne anfangen.

Tellensohn


Stadewaeldchen  30.09.2023, 21:07
In diesem Fall trifft die Strafeandrohung Dich, weil man davon ausgehen muss, dass Du selber gefahren bist.

Wohl kaum. Wenn auf dem Bild eine Fahrerin erkennbar ist und der Fragesteller männlich ist wird man davon nicht ausgehen können. Wenn der Fragesteller dem Bild nicht ähnlich sieht sowieso nicht. Und bei der Übrscheritung wird man schon sehr genau hinschauen.

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Kann ich einfach die Aussage verweigern

Nein. Wie schon erläutert hast du hier kein Aussageverweigerungsrecht.

so tun als wüsste ich nicht wer gefahren ist?

Dann stell dich schon mal auf eine Fahrtenbuchauflage ein.

Weil sonst würde meine Cousine 2 Punkte bekommen und 1 Monat Fahrverbot. Sie ist aber darauf angewiesen.

Wenn man auf die Fleppe angewiesen ist sollte man nicht solch grobe Böcke schießen. Ich würde keine Sekunde zögern die wahre Fahrerin zu nennen.