Mit ca. 30-35 km/h zu schnell auf der Autobahn?
Hallo zusammen, erstmal möchte ich sagen, dass meine Probezeit am 11.10 ausläuft.
Ich wurde heute auf der Autobahn mit ca. 115 km/h in einer 80er Zone geblitzt, allerdings war ein anderes PKW vor mir und ich weiß nicht ob ich oder er geblitzt wurde.
Ich habe im Internet gelesen man müsste ein Aufbauseminar aufsuchen aber die Frage ist, meine Probezeit läuft in paar Tage aus. Zählt es dann trotzdem?
7 Antworten
Eine Überschreitung um 31 - 40 km/h (nach Toleranzabzug) außerorts hat folgende Konsequenzen:
- 200 € Bußgeld (TBNR 141723; 11.3.6 BKat)
- 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
- 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.2 FeV)
- Sofern innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen wurde: 1 Monat Fahrverbot (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV)
Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV), wird weiterhin ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.
die Frage ist, meine Probezeit läuft in paar Tage aus. Zählt es dann trotzdem?
Es zählt die Tatzeit, Probezeitmaßnahmen werden auch ergriffen, wenn zum Entscheidungszeitpunkt die reguläre Probezeit bereits abgelaufen ist.
Wirst du sehen, ob du ein Brief bekommst oder nicht und was in dem Brief drin steht. In betracht der Situation wirst du wahrscheinlich ein Aufbauseminar besuchen müssen
Ich wurde heute auf der Autobahn mit ca. 115 kmh auf einer 80er zone geblitzt, allerdings war ein anderes PKW vor mir und ich weiß nicht ob ich oder er geblitzt wurde.
Glückwunsch, wenn du Post bekommst, dann wird es Teuer + Probezeit wird verlängert + ggb. noch ein ASF oben drauf.
Kleine Korrektur: Regelfahrverbot gibt im Bereich 31 - 40 km/h nur für Verstöße innerorts, ansonsten nur wegen beharrlicher Pflichtverletzung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV (von Voreintragungen des FS habe ich bislang nichts gelesen).
Mit ca. 30-35 kmh auf der Autobahn?
Sofern du km/h meinst: Mit dieser Geschwindigleit bist du laut Text zum Glück nicht gefahren.
meine probezeit läuft in paar tage aus. Zählt es dann trotzdem?
Ja. Es zählt immer der Zeitpunkt der Tat.
Ja, das zählt dann trotzdem. Es geht um den Tattag und nicht um den Tag der Zustellung.
Die Probezeit Verlängerung stört mich nicht, mich stört wenn dann dieser Aufbauseminar