Radlader im Straßenverkehr mit 17Jahren?


03.10.2023, 21:12

Ich habe bei der Baugenossenschaft jedoch gelesen das man 18 Jahre alt sein muss. Wie ist das da bzw. ist das für mich relevant?

3 Antworten

Ja, Klasse L (ist neben AM in B eingeschlossen) passt hier

Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html


RedFire58 
Beitragsersteller
 03.10.2023, 21:12

Oke, danke. Ich habe bei der Baugenossenschaft jedoch gelesen das man 18 Jahre alt sein muss. Wie ist das da bzw. ist das für mich relevant?

Stadewaeldchen  04.10.2023, 06:21
@RedFire58

Ja durchaus. Die Berufsgenossenschaften können da eigene Regeln haben, aber das müsstest du deinen Chef fragen.

Das eine ist das Fahren im Strassenverkehr, das darfst Du mit 17 Jahren und Klasse L, das andere ist das Arbeiten mit der Maschine, da legt die BG 18 Jahre fest

Es gibt einmal die Gesetze und Vorschriften des Bundes.

Und es gibt die Ansichten von Berufsgenossenschaften und deinem Arbeitgeber, was sicheres Arbeiten ist und was nicht.

Dass du auf der einen Seite legal unterwegs bist, heißt nicht dass du auch den Wünschen der anderen Seite entsprichst. Wenn die Berufsgenossenschaft irgendwann mal beschlossen hat, dass sie es nicht abdecken will wenn minderjährige Mitarbeiter eigenverantwortlich am Straßenverkehr teilnehmen, dann begibt sich dein Chef in Teufels Küche, wenn er erlaubt dass du mit 17 auf der Straße herumfährst. Verstöße gegen BG-Auflagen können im schlimmsten Fall die Schließung des Betriebs bewirken.