Mädchen gesagt, dass ich Schwul sei, obwohl ich es gar nicht bin. Was soll ich tun?

Hi, ich hatte heute eine relativ komische/peinliche/Schreckliche Situation. Also, Ich habe mich heute mit einem Mädchen getroffen, welches ich eigentlich auch ganz schön finde aber charakterlich nicht super nett ist. Sie ist schon nett, aber n ihrem Charakter stört mich etwas, ich weiß nur nicht was.
Wir haben dann was zusammen unternommen und sie hat mich dann ganz direkt gefragt, ob wir zusammen sein wollen, da sie schon seit langer Zeit auf mich steht. Ich war da sehr baff und wusste kurze Zeit nicht was ich antworten soll. Dann (ohne das ich das antworten wollte), habe ich gesagt, ich sei Schwul (obwohl ich das gar nicht bin, bin nur Bi). Sie ist dann weggegangen und war anscheinend sehr traurig. Jetzt meine Frage, wie könnte ich das wieder gerade biegen, denn ich möchte sie nicht noch mehr verletzt, eine Beziehung möchte ich aber, auf Grund bestimmter Charakterzüge auch nicht so gerne. Des Weiteren habe ich jetzt gerade Sorge, dass sie ihren vielen (wirklich vielen) Freundinnen erzählt, dass ich Schwul sei. Ich bin halt nur nicht Schwul und keiner weiß bis jetzt, dass ich bi bin. Ich möchte mich nicht so gerne outen, da mein Umfeld zu homophob ist.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir in dieser Situation helfen könnt.

Mädchen, schwul, Beziehung, Sexualität, Penis, Bisexualität, falschaussage, Homosexualität, Jungs, Heterosexualität, heterosexuell, LGBT+, Crush
Kann man hier §55 StPO anwenden?

Fiktives Szenario:

Einem Angeklagten wurde vor Gericht zur lasst gelegt, Drogen verkauft zu haben. Dies wurde in einem reinen Indizverfahren als schuldig abgeurteilt. Berufung wurde eingelegt, da die Anschuldigung nicht der Wahrheit entsprechen. Im Berufungsverfahren wurde ein höheres Strafmaß erwartet und während der Sitzung die Berufung zurück genommen, und aus juristisch taktischen Gründen - mit Zuspruch der Staatsanwaltschaft - das mildere Urteil aus erster Instanz 'angenommen'. Jedoch hat der nun verurteilte die Tat tatsächlich nie begangen (unschuldig verurteilt)

Nun zum wesentlichen: bald folgt eine Ladung als Zeuge, um eine Aussage gegen den vermeintlichen 'Drogenkäufer' zu machen.

Wenn der ehemalige Angeklagte und verurteilte die Tatsächliche Wahrheit sagt, dass nie ein Verkauf stattgefunden hat, dann ist es defacto ja auszulegen als uneidliche falschaussage. (aufgrund der Einlassung des Rechtskräftigen Urteils aus erster Instanz - formal betrachtet ein schuldeingeständniss?)

Desweiteren auch die Aussage: es hätte ein Verkauf von BTM stattgefunden, ist es schlichtweg gelogen. Was wiederum eine falschaussage ist.

Beide Varianten der Aussage können eine juristische Verfolgung auslösen. So zumindest meine Theorie und ich habe lange hin und her überlegt.

Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler - aber sollte sich der Zeuge bei Fragen bezüglich dem Verkaufs von BTM, stehts auf §55 StPO berufen? Und muss man dieses auch begründen? 🤔

Mir ist bewusst dass dies keine Rechtsberatung ersetzt und im Zweifelsfall ein Anwalt der bessere Ansprechpartner wäre.

Dennoch, vielleicht gibt es unter euch kluge Köpfe die sich diesem abstrakten Denkspiel widmen möchten. :D

Wahrheit, Recht, Gesetz, Gericht, falschaussage
Ableser für Heizung kommen vieeeeel eher, muß ich mich zum 3 stündigen Sammeltermin nötigen lassen?

​Hallo,-

nach rechtzeitiger Ankündigung ( 11:50 bis 12:15 ) war ich um 2 Minuten ( 11:52 ) zu spät im Mietshaus ( 8 Parteien ) zum Ablesen. Auf dem Weg dorthin hatte ich gut 100 Meter freie Sicht zum Hauseingang. Angekommen stellte ich fest ( Briefkasten ), dass die 2 Ableser schon weg waren und in meinem Briefkasten das große Ankündigungsplaket gefaltet lag. Bei 4 Parteien konnte abgelesen werden ! @@@ Wie geht das denn in nur 2 Minuten inkl. das Haus verlassen und zusätzliches Anbringen eines Zettels mit Sammeltermin zwischen Tür und Angel ? @@@ Sofort rief ich an und mir wurde mitgeteilt, dass man gerade beim Italiener sei ( Restaurant ) und man gleich vorbei kommen würde. Unmittelbar danach klingelte ich beim Nachbarn im Erdgeschoss ( Projektleiter des Vermieters ), welcher mir bestätigte das die Ableser schon viel viel eher da waren und für das Haus keinen Generalschlüssel hätten. Also bin ich zum Restaurant ( 20 Meter entfernt an der Ecke ) und da waren die Ableser gerade beim Pizza essen. Später wurde mir von der Geschäftsführerin des Lokals bestätigt, dass die Ableser schon gegen 1/2 12 im Lokal gesessen sind ( kann an Hand der elektronischen Kasse auch bewiesen werden ). Das Lokal macht erst um 11 Uhr auf und es waren gerade einmal inkl. der Ableser 4 Gäste im Lokal. Habe dann gewartet bis 12:15 und bin dann in mein Geschäft zurück. Um 12:26 kam der Anruf eines der Ableser und dieser beschwerte sich, beschimpfte mich und auf genauer Anfrage von mir teilte dieser mir folgendes mit: wenn wir schon nur 1x im Jahr zur Ablesung kommen dann kann man vom Mieter erwarten, dass dieser 20 Minuten vor dem Ablesetermin zu Hause ist !!! Diese Aussage belegt eindeutig die Aussage der Geschäftsführerin des Lokals, dass die beiden Ableser um 11.50 gar kein 2.Mal in oder am Hause waren, geklingelt wurde um 11:50 bei keinem Mieter und zufällig aus dem Haus kam auch niemand. Dies belegt also, dass diese die Zettel mit dem Sammeltermin bei 4 Parteien vorher schon anbrachten und sich dachten, wenn jemand doch noch kommt, müssen diese warten denn wir sind ja zu zweit. Ich war alleine,- aber ich kenne alle in der Gegend bestens und kann somit einigen vertrauen und die stehen auch zu ihren Aussagen !!! Hauptfirma habe ich am selben Tag per Einschreiben davon unterrichtet. Der 2. Termin ist an einem Nachmittag im Zeitraum von 3 Stunden. Da ist auch mein Geschäft geöffnet und ich müsste mein Geschäft für fast 4 Stunden schliessen !. Welche Rechte habe ich ? Herzlichen Dank im Voraus !!!

Wohnung, Recht, falschaussage, Nötigung, Anwesenheitspflicht, Verarschung
Mieter beschwert sich zu Unrecht wegen Hund?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Wir sind vor fast einem Jahr in unsere aktuelle Wohnung gezogen und haben uns dort dann auch einen sehr lieben und ruhigen Hund angeschafft. Bereits mehrfach beschwerte sich ein älteres Pärchen unter uns (im EG) wegen angeblichen Lärm und Dreck. Daraufhin haben wir unseren Hund nachts immer mit ins Schlafzimmer genommen (sind die einzige Wohnung in der Partei mit zwei Etagen, das Schlafzimmer ist demnach in der 2. Etage) und angeboten, den Hausflur einfach wöchentlich zu putzen. Danach war auch alles okay. Plötzlich, und aus dem nichts, erhalte ich einen neuen Brief von Allbau, in der die Abschaffung des Hundes bis November gefordert wird, da der Hund nachts bellen und allein gelassen werden würde. Unfug. Der Hund schläft wie gesagt im Schlafzimmer, wo ich es mitbekommen würde wenn er bellt, da ich ihn nachts nicht einmal allein gelassen habe.

Demnach bin ich durch das Haus gegangen und habe jede Partei gefragt, was es mit der Beschwerde auf sich hat. Heraus kam dabei, das nie einer meinen Hund auch nur einmal bellen gehört hat, alle Parteien, auch das ältere Pärchen, hat mir das schriftlich bestätigt. Erst nach Gegenüberstellung mit der Person, die mir anfänglich als „Beschwerder“ durch das ältere Pärchen genannt wurde, kam heraus, das nicht diese Person sondern doch das ältere Pärchen es war. Bei meinem Rundgang jedoch taten diese so, als wäre alles gut, wüssten von nichts und hatten daher kein Problem mir das schriftlich zu bestätigen. Nun habe ich auch damit gedroht, zum Anwalt zu gehen, wenn sich das nicht aufklärt, da ich den Hund nicht abgeben will, vor allem nicht wegen solcher haltlosen Gründen.

Darüber hinaus stellte sich hinaus, das nur der Mann das bellen gehört haben soll, die Frau aber nicht. Obwohl diese im selben Raum schlafen. Lächerlich. Und die Parteien, die näher an meinem Schlafzimmer sind, als das Pärchen 2 Etagen unter mir, sagen definitiv, das es kein Bellen gab.

Nun habe ich das dem Allbau so geschrieben und warte auf eine Rückmeldung.

Kann der Allbau mir trotzdem die Hundehaltung verbieten? Ist eine Anzeige wegen Verleumdung möglich? Ich würde ja umziehen, wenn wir nicht alles in der Wohnung gemacht hätten (von streichen, bis Boden verlegen, usw). Das Geld haben wir dafür nicht. Und ich glaube nicht das ich Schadenersatz wegen Falschaussage oder so einfordern könnte.

Ich bitte um Rückmeldung, wer ähnliche Erfahrung oder sogar Ahnung hat!

Vielen Dank.

Schadensersatz, Mieter, Recht, Anwalt, Vermieter, falschaussage, Hundehaltung, Verleumdung
Strafe bei einer falschen uneidlichen Aussage?

Guten Tag! An einem Samstag Abend habe ich auf dem Weg zu einer Feier die Scheibe einer Bushaltestelle zerstört und kurze Zeit später wurden ein Freund und ich von der Polizei angehalten und verhört. Tat geleugnet und Alkoholtest verweigert.

Die ganze Sache wurde dann so gedreht das mein Freund der Angeklagte war und ich als Zeuge aussagen sollte. Vor Gericht wurde ich als erstes als Zeuge verhört und habe dann gesagt das ich von der kaputten Scheibe nichts gesehen hätte. Da ich aber der Verursacher war habe ich falsch ausgesagt. Die anderen Zeugen haben ausgesagt und die Situation hat sich zugespitzt für meinen Kollegen. Nachdem der Zeugenstand geschlossen wurde, sollte uns noch einmal Gelegenheit gegeben werden uns zu beraten. Da ich Angst hatte nun wegen der Falschaussage belangt zu werden, habe ich nach der kurzen Besprechung dann zur Richterin gesagt das ich nochmal etwas zum Sachverhalt sagen möchte und wurde als Zeuge erneut belehrt. Ich habe alles erzählt, wie es passiert ist - das ich die Scheibe zerstört habe und das mein Freund nichts damit zu tun habe. Die Staatsanwaltschaft hatte gesagt das ich mich auf sehr dünnem Eis bewege (Falschaussage). Mein Kumpel wurde freigesprochen und ich habe jetzt ein Schreiben von der Polizei bekommen: "Sehr geehrter Herr... die Polizei ermittelt zur Zeit gegen Sie wegen folgender Straftat: Falsche uneidliche Aussage gemäß Paragraph 153 StGB; Sachbeschädigung gemäß Paragraph 303 StGB"

Hätte ich vorher gewusst das ich mich bei einer Strafe von mindestens 3 Monaten bewege, hätte ich nie nie niemals in dieser Form ausgesagt. Ich ärgere mich extrem darüber weil ich nicht viel mit der Polizei oder Gerichten zu tun gehabt habe und damit vorbestraft wäre... :( Kann man hieraus irgendwelche mildernden Umstände ableiten irgendetwas was in den Bereich unter der 3 Monate fällt? Vielen Dank im Vorraus!

falschaussage
Anzeige wegen Falschaussage als Retourkutsche

Nachdem meine Vermieter zweimal während meiner Anwesenheit ohne meine Erlaubnis,in meine Wohnung eingedrungen sind, habe ich sie wegen Hausfriedensbruch angezeigt. In beiden Fällen wollten die Vermieter potentiellen Nachmietern mein Zimmer zeigen. In beiden Fällen wurde ich dabei von ihnen überrascht: Einmal lag ich noch im Bett als plözlich Frau X mit 2 potentiellen Nachmietern in mein Zimmer kam. Beim anderen Male war ich in der Dusche als Frau X an der Tür klingelte- nachdem ich nicht öffnete, schloss sie die Tür auf und begrüßte mich.

Kurz nachdem das Verfahren wg Hausfriedensbruch mangels öffentlichen Interesse eingestellt wurde, haben mich die Vermieter wegen Falschaussage angezeigt. Ihr Vorwurf: Ich hätte ihnen spontane Wohnungsbesichtigungen erlaubt, weshalb meine Anzeige wg Hausfriedensbruch "an den Haaren herbei gezogen ist".

Dies ist aber frei erfunden. Es gibt von mir weder eine schriftliche noch mündliche Verabredung mit den Vermietern. Noch habe ich sie dazu befugt, einen Zweitschlüssel für die Wohnung zu besitzen. Zudem kann meine ehemalige Mitbewohnerin den Hausfriedensbruch bezeugen.

Jetzt meine Frage: Kann ich auf die Anzeige wg Falschaussage gegen meine Person ebenfalls mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung gg meine Vermieter erstatten,da ich mich 100& im Recht wähne und keinerlei Beweislast gg mich haben?

Vermieter, falschaussage, Hausfriedensbruch
?darf der Betriebsrat so handeln und seiner BR-Mitglieder übergehen?

das problem meiner kollegen und mir ist wie folgt. es gibt seit einer innerbetrieblichen umstellung kommunikationsprobleme mit einer anderen abteilung. aus diesem grund hat unsere geschäftsleitung am wochenende eine sitzung mit einem mediator angeordnet. soweit so gut. der mediator stellte sich als mobbing couch heraus. somit war die andre abteilung das opfer und wir die täter. und das obwohl wir uns keiner schuld bewusst sind, wir dachten bis dato ging es um ein kommunikationsproblem... aber jetzt kommts wir qurden geladen weil sich zwei unserer insgesamt 9 vorhandenen azubis sich über ins schriftlich bei betriensrat beschwert haben.wir sollen stets über andere lästern diese beleidigen undkraftausdrücke verwenden.dies ist uns echt auf den magengeschlagen.weil das glatt weg eine verleimdung ist.meine eine kollegin und ich sind im betriebsrat leider noch nicht solange daher sind uns alle rechtlichen mittel noch nicht bekannt.unser betriebsrat informierte uns nicht über die sachlage und über den brief der azubis zudem war der kollege aus der anderen abteilung, um mit unter das kommunikationsproblem ist, der selbst im betriebsrat ist,von dem ganzen eingeweiht gewesen.das ist doch nocht richtig.das klingt wie eine geplante intrige.zudem ist die eine azubine mit der einen kollegin dr anderen abteilung privat befreundet wodrin sich unser verdacht bestätigt.zudem kommt noch das auch eine andere abteilung solch ingewöhnliche beschwerden erhalten hatte. diese werden demnächst noch detailiert besprochen.was können gegen unsere eigenen betriebsratskollegen unternehmen und wie können wir unseren gut ruf wieder rein waschen? kann uns einer von euch helfen? wir brauchen echte unterstützung

Betriebsrat, falschaussage, lügen, Verleumdung, Verdacht
Ehestreit-Räumungsklage durch Ehefrau, ohne Kündigung und Mietvertrag?

Hallo! Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, finde keine ähnlichen Fälle im Internet... Ich bin auch nicht selbst betroffen, es geht um den Vater meines Verlobten... Ich wohne bei den Eltern meines Partners und bekomme den ganzen Streit mit, ich möchte meinem zukünftigen Schwiegervater gerne helfen...

Die Eltern meines Partners leben gemeinsam in einem Haus, sein Vater hat ein kleines Zimmer und seine Mutter quasi den Rest des Hauses. Badezimmer und Toilette werden gemeinschaftlich benutzt. Sie sind immernoch verheiratet aber getrennt lebend. Und die Mutter meines Partners macht ihrem Mann das Leben zur Hölle... Sie meint es wäre ihr Haus und will ihren Mann um jeden Preis aus dem Haus rausekeln. Er will selbst auch raus, aber er braucht etwas Zeit. Ich kenne mich nicht allzugut mit dem Gesetz aus, doch irgendwas läuft da ziemlich verkehrt...

Ein paar Infos zum Wohnverhältnis.... Das Haus wurde vor der Ehe gekauft, sie bewarb sich für das Haus und bekam die Zusage und sein Vater hat die Bürgschaft für einen Kredit übernommen, mit dem das Haus bezahlt wurde. Sie steht allein im Grundbuch, es gibt keine Gütertrennung und keinen Ehevertrag, das Haus ist abbezahlt.

Jetzt will sie ihn rausekeln, indem sie zum Beispiel bei einer Anwältin war und diese eine Räumungsklage gegen den Mann verfasste. Jetzt ist meine erste Frage, ist das überhaupt rechtskräftig von Ehefrau zu Ehemann, ohne Mietvertrag und vorherige Kündigung? In der Räumungsklage werden unter anderem folgende Gründe aufgezählt... die Kosten trägt die Frau völlig allein (was nicht stimmt, er hat mehrere Unterlagen, die beweisen, dass er jahrelang auch ihren Strom und ihr Wasser mit bezahlte, Müllgebühren...) ... dass die Anwältin ein Gewaltschutzverfahren eileten wird, sollte es zu "weitern Übergriffen" seinerseits kommen (die es nie gegeben hat)... um es kurz zu fassen: Alles, was sie der Anwältin mitteilte, ist erstunken und erlogen, sie wurde dabei nicht vereidigt, es wurde einfach so hingenommen und aufgeschrieben und der Mann wurde dazu auch nicht angehört, einfach beschlossene Sache. Geht sowas? Außerdem muss er eigentlich auch darauf hingewiesen werden, dass er einen Widerspruch schreiben kann... entweder von seiner Frau oder von seiner Anwältin.. keine von beiden hat sich nur ansatzweise gerührt.

Der Mann ist jetzt leider seelisch komplett zerstört und weiß sich allein nicht mehr zu helfen. Bei einer Anwältin war er schon, diese fordert jetzt eine Akteneinsicht von der Anwältin der Frau, um dagegen vorzugehen...

Und was kann man gegen Mobbing ihrerseits tun... dass sie sich beispielsweise vor die gemeinsame Toilette stellt und ihn nicht mal sein Geschäft verrichten lässt... mit Polizei droht und dort Lügengeschichten erzählen will... Oder zum Beispiel seinen Laptop aus seinem Zimmer entwendet und verschwinden lässt...

Über ihre Fehler verliert sie kein Wort... über Scheidung auch nicht.. sie will einfach den Mann aus dem Haus rausekeln...

Was kann man tun ... ?

Haus, Mobbing, Mietrecht, Anwalt, Rechte, Diebstahl, Ehe, falschaussage, Räumungsklage
Vertrag aufgrund von falschaussage abgeschlossen, kündbar?

am 10.10.2011 wurde ich auf der Straße angesprochen und überzeugt Mitglied im Videoclub zu werden. Ich wollte dem erst nicht zusagen, da ich es mir nicht leisten kann, jedes Quartal 40 Euro zu zahlen. Allerdings hat dessen Club-Berater mir erklärt, dass der Mindestabnahmewert von 39,00 Euro nur gezahlt werden muss, wenn ich im laufenden Quartal anfange, etwas zu bestellen. Ich habe mehrfach nachgefragt, ob das stimmt, da mich der Begriff stuzig machte. Er bestätigte seine Aussage. Also willigte ich mit dem Wissen ein, dass ich mir etwas kaufen kann, aber nicht jedes Quartal etwas zahlen MUSS. Ich wies ihn sogar insplizit auf die Textstelle hin, die aussagt, dass es den Mindestabnahmebestellwert gibt. Jedoch definierte er mir den Begriff so, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, ihn jeden Monat zu zahlen. Aufgrund dieser Fehlaussage des Berater ging ich in diesen Vertrag ein. Ich habe nun von denen den Supertipp (für knapp 40 euro also dem mindestabnahmewert) gesendet bekommen und soll diesen Betrag zahlen. Ich ahbe mich mit meiner Unterschrift zu diesem Mindesabnahmewert verpflichtet, jedoch tat ich dies aufgrund der falschaussage. Die Falschaussage ihres Beraters kann von einer Zeugin bestätigt werden. Bin ich nun im recht diesen vertrag vor der 2 Jährigen vertragsfrist zu kündigen und kann ich fordern die 40 Euro für den Supertipp erlassen zu bekommen?

Wenn ja auf welches gesetzt muss ich mich stützen?

Ich habe bereits dort angerufen und gesagt bekommen, dass ich mich schriftlich dort melden soll: Sehr geehrte Damen und Herren, am 10.10.2011 wurde ich auf der Straße angesprochen und überzeugt Mitglied im Videoclub zu werden. Ich wollte dem erst nicht zusagen, da ich es mir nicht leisten kann, jedes Quartal 40 Euro zu zahlen. Allerdings hat ihr Club-Berater mir erklärt, dass der Mindestabnahmewert von 39,00 Euro nur gezahlt werden muss, wenn ich im laufenden Quartal anfange, etwas zu bestellen. Ich habe mehrfach nachgefragt, ob das stimmt, da mich der Begriff stuzig machte. Er bestätigte seine Aussage. Also willigte ich mit dem Wissen ein, dass ich mir etwas kaufen kann, aber nicht jedes Quartal etwas zahlen MUSS. Ich wies ihn sogar insplizit auf die Textstelle hin, die aussagt, dass es den Mindestabnahmebestellwert gibt. Jedoch definierte er mir den Begriff so, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, ihn jeden Monat zu zahlen. Aufgrund dieser Fehlaussage ihres Beraters(Herr X) ging ich in diesen Vertrag ein. Ich habe nun von ihnen den Supertipp gesendet bekommen und soll diesen Betrag zahlen. Dies geschieht gegen meinen Willen. Ich fordere eine sofortige Kündigung des Vertrages, da ich fehlgeleitet und angelogen wurde, damit ich der Mitgliedschaft beitrete und ich es mir nicht leisten kann jedes Quartal die knapp 40 Euro zu zahlen. Die Falschaussage ihres Beraters kann von einer Zeugin bestätigt werden.

Außerdem fordere ich, den mir zugesendeten Supertip zurückzunehmen und mir die 40 Euro nicht aufzulasten. mfg blabla

Kann ich so vorgehen?

Rechtsanwalt, Recht, falschaussage, Klage, Rechtswesen, Vertragsrecht
Falsche Anzeige wegen Körperverletzung

Hallo, meine Ex-Verlobte hat mich wegen Körperverletzung angezeigt. So weit, so schlecht.

ABER: Ich habe Augenzeugen die gesehen haben, (und die haben das echt gesehen) das ich Ihr NICHTS getan habe.

Ihr neue Freund hatte sie tage vorher geschlagen (Ihre Mutter wollte das Sie ihn anzeigt, da er aber schon 2 Vorstrafen wegen Körperverletzung hat, wollte Sie das nicht) und sie ist nach dem wir uns beim ausräumen der ehemaligen gemeinsamen wohnung begegnet sind, zur Polizei gegangen und will nun mir die Verletzung die sie von Ihrem neuen Freund hat anhängen. Sie hat dort eine Aussage gemacht, in der KEIN Wahres wort drinnen steht... Sie behauptet ich hätte sie wärend unserer gesamten Beziehung geschlagen, und sie hätte so viel angst vor mir gehabt das sie mich einfach nie angezeigt hätte.

Fakt ist. Sie ist diagnostiziert psychisch Krank, und es gibt ein Protokoll einer psychiatrischen Ambulanz, in der sie zugibt Mich geschlagen zu haben.(Logischerweise habe ich keinen Zugriff mehr auf dieses Protokoll) Ja es gibt auch Männer die opfer von gewalt werden. Ich habe lediglich zu Ihr gehalten weil ich wußte das wenn sie geheilt wird, ist sie ein total liebenswerter gutmütiger Mensch.

Weiters wurde auf Grund Ihrer Aussage ein vorübergehendes Betretungsverbot für die alte Wohung gegen mich ausgesprochen, was mich natürlich daran hindert meine Sachen in meine neue Wohung zu bringen (Ich geh dort sicher nicht wie ein Schwerverbrecher mit Polizeibegleitung hin.. wie komm ich dazu)

Ihre Mutter, Ihr Vater, sagen für mich aus, weil beide wissen das ich NIEMALS in meinem Leben eine Frau, ja nicht mal einen Mann schlagen würde, dafür bin ich einfach nicht bereit...

Ich war nun gestern bei unserem ehemaligen Hausarzt, und der hat mir versichert das er im Fall des Falles aussagen würde, das es NIEMALS Anzeichen einer Gewalttat, bzw von Angst gegeben hätte.. Ganz im Gegenteil, er meinte er hätte noch nie einen Freund von meiner Ex kennen glernt der sich so Führsorglich um sie gekümmert hat.

So weit so gut, die Anzeige sollte ja damit erledigt sein..

ABER:

Welche rechtlichen Schritte habe ich gegen Ihre falsche Anschuldigung..

Da ich im Moment davon ausgehe, das es zu keinem Gerichtsverfahren kommt, sondern das ganze eingestellt wird, Muss ich also von mir aus aktiv werden. Sie hat auch schon bevor wir zusammen waren 2 mal eine Anzeige gegen andere Männer erfunden und diese beschuldigt sie Vergewaltigt zu haben.. beide Verfahren wurden eingestellt weil es Natürlich KEINE Beweise gab.

ICH will Rache dafür das Sie mich beschuldigt soetwas getan zu haben.. Ich will Rache das meine neue Freundin mich wegen ihrer Anschuldigung verlassen hat.. Ich will Rache dafür das ich in einer leeren wohnung hausen muss weil ich nicht in MEINE alte wohung rein darf.. KURZ gesagt, ich will das Sie für alles bezahlt....... Sie soll endlich lernen das solche Lügen nicht ohne Reaktion bleibt.

Lg Werner

Recht, falschaussage, falsche Anschuldigung
Erfährt jemand, der angezeigt wurde, von wem er angezeigt wurde...

... wenn der Anzeigende nicht Opfer/Geschädigter ist, sondern unbeteiligt?

 

Hallo erst mal!

 

Ich formuliere meine Frage nochmal aus:

Wenn ich jemanden anzeige, aber nicht geschädigt wurde, sondern einfach davon erfahren habe; erfährt der Angezeigte, dass die Anzeige von mir kam?

Es geht um eine Anzeige der Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug, ggf. noch Falschaussage.

Hintergrund ist, dass in einem Zivil-Prozess (da war ich als Teil einer Erbengemeinschaft beteiligt) durch zwei Gutachten belegt wurde, dass die Unterschrift auf einem Beweismittel gefälscht war. Dort ist ein rechtsgültiges Urteil gefallen.

Kann ich den "Verurteilten" aus dem Zivil-Prozess jetzt anzeigen wegen Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug? Denn schließlich sagen die Gutachten aus dem Verfahren, dass die Unterschrift auf dem von ihm vorgelegten Beweismittel gefälscht waren. Die Ehefrau des Mannes hatte ausgesagt, sie sei dabeigewesen, wie der "echte Inhaber" der Unterschrift unterschrieben hätte. Das ist ja dann eine Falschaussage vor Gericht.

Die ganze Geschichte ist leider zu lang, um sie hier ausführlich aufzuschreiben, aber ich hoffe, ich habe nichts Wesentliches vergessen.

Die Hauptfrage ist eigentlich, da ich ja nichts mit der Sache zu tun habe, ob der Mensch meinen Namen erfahren würde, wenn ich ihn anzeige?

Vielen Dank für alle Antworten!

Datenschutz, Recht, Gericht, Anzeige, falschaussage, Jura, Prozess, Staatsanwaltschaft, Urkundenfälschung

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