Hallo zusammen,

es geht um einen Zivilprozess in welchem ich Beklagter bin, für etwas, was ich nicht getan habe. Nun kann ich im Vorverfahren beweisen, dass der Kläger und sein vermeindlicher Zeuge lügen. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Klage ? Geht das jetzt überhaupt noch durch, wenn der Kläger bereits in der Klageschrift nachweislich lügt ? Oder wird da einfach drüber hinweg gesehen ? Kann das Gericht die Klage direkt abweisen durch diese Lüge ?