Guten Tag! An einem Samstag Abend habe ich auf dem Weg zu einer Feier die Scheibe einer Bushaltestelle zerstört und kurze Zeit später wurden ein Freund und ich von der Polizei angehalten und verhört. Tat geleugnet und Alkoholtest verweigert.

Die ganze Sache wurde dann so gedreht das mein Freund der Angeklagte war und ich als Zeuge aussagen sollte. Vor Gericht wurde ich als erstes als Zeuge verhört und habe dann gesagt das ich von der kaputten Scheibe nichts gesehen hätte. Da ich aber der Verursacher war habe ich falsch ausgesagt. Die anderen Zeugen haben ausgesagt und die Situation hat sich zugespitzt für meinen Kollegen. Nachdem der Zeugenstand geschlossen wurde, sollte uns noch einmal Gelegenheit gegeben werden uns zu beraten. Da ich Angst hatte nun wegen der Falschaussage belangt zu werden, habe ich nach der kurzen Besprechung dann zur Richterin gesagt das ich nochmal etwas zum Sachverhalt sagen möchte und wurde als Zeuge erneut belehrt. Ich habe alles erzählt, wie es passiert ist - das ich die Scheibe zerstört habe und das mein Freund nichts damit zu tun habe. Die Staatsanwaltschaft hatte gesagt das ich mich auf sehr dünnem Eis bewege (Falschaussage). Mein Kumpel wurde freigesprochen und ich habe jetzt ein Schreiben von der Polizei bekommen: "Sehr geehrter Herr... die Polizei ermittelt zur Zeit gegen Sie wegen folgender Straftat: Falsche uneidliche Aussage gemäß Paragraph 153 StGB; Sachbeschädigung gemäß Paragraph 303 StGB"

Hätte ich vorher gewusst das ich mich bei einer Strafe von mindestens 3 Monaten bewege, hätte ich nie nie niemals in dieser Form ausgesagt. Ich ärgere mich extrem darüber weil ich nicht viel mit der Polizei oder Gerichten zu tun gehabt habe und damit vorbestraft wäre... :( Kann man hieraus irgendwelche mildernden Umstände ableiten irgendetwas was in den Bereich unter der 3 Monate fällt? Vielen Dank im Vorraus!