Polizisten verklagen, aber wie?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei meiner Frage.

Ein Polizist hatte den Auftrag von der Staatsanwaltschaft Zeugen, für eine Straftat zu suchen.

Vor Gericht stellte sich dann heraus, das der Polizist mit absicht Fake Zeugen oder auch ,,Geschädigte" besorgt hat, damit die Klage gegen mich erfolg haben würde. Kurz gesagt: Die richtigen Zeugen bzw. Geschädigten, die ich mittlerweile Ausfindig machen konnte, verzichteten auf einen Strafantrag gegen mich bei ihrer Vernehmung durch den Polizisten. Ohne Strafantrag konnte die Staatsanwaltschaft keinen Strafbefehl gegen mich setzen. Also hat sich der Polizist Fake Zeugen bzw. Geschädigte geholt die Strafanträge gegen mich stellten.

Wie gesagt, ich war vor Gericht konnte Beweisen, das die Zeugen bzw. Geschädigten Fake sind und der Polizist sie sich bewusst ausgesucht hatte. Ich bekam dann natürlich meinen Freispruch vor Gericht.

Ich stellte Strafantrag gegen den Polizisten, die Sache liegt schon seit einem Jahr bei der Staatsanwaltschaft und nichts passiert. Ich habe Eidesstattliche Erklärungen, der tatsächlichen Geschädigten, die in ihrem Schreiben versichern, das der Polizist sie bedroht hatte, damit sie Strafantrag gegen mich stellen. Sie verzichteten jedoch darauf, weil ihnen die Sache vollkommen egal war.

Ich will nun den Polizisten auf Schadenersatz verklagen. Wie gesagt die richtigen Zeugen habe ich gefunden und mir liegen Eidesstattliche Erklärungen vor.

Wie verklagt man einen Polizisten? Mss ich dazu die Landesregierung bzw. dessen Justizministerium verklagen, seine Polizeidienststelle oder ihn Persönlich direkt????

Danke schonmal im vorraus für hilfreiche Antworten.

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Neofunktionalismus und Intergouvernementalismus - bei welchem Konzept behalten die Nationalstaaten mehr Souveränität?

Wir schreiben bald eine LK-Klausur zum Thema Europa und ein Thema der Klausur sind verschiedene Leitbilder zur europäischen Integration und die damit verbundenen Integrationstheorien. Bei den Integrationstheorien hatten u.a. Intergouvernementalismus und Neofunktioalismus und dazu entsprechend die Leitbilder Staatenverbund (Politische Union) und Staatenbund (Konförderation).

Vom Prinzip sind mir beide Theorien grundsätzlich klar, allerdings versteh ich nicht ganz, bei welcher Theorie die Zusammenarbeit letztlich enger ist und wo die Nationalstaaten mehr Souveränität behalten. Bei Intergouvernementalismus gibt es ja eigentlich keine bzw. kaum supranationalen Organe, sondern Staaten treffen sich und einigen sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Dementsprechend haben die einzelnen Nationalstaaten doch immer noch eine ziemlich große Bedeutung und die Zusammenarbeit ist nicht sonderlich intensiv, oder? Beim Neofunktionalismus hingegen gibt es ja durchaus supranationale Organe, und die Zusammenarbeit weitet sich immer weiter aus (spillover-Effekt). Dementsprechend ist die Souveränität der Nationalstaaten hier doch eigentlich kleiner da mit der Zeit mehr Rechte an supranationale Organe abgegeben werden. Habe ich das richtig verstanden?

Danke schon einmal ;)

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