Hallo,
ich habe gegen meine Steuererklärung aus dem Jahr 2021 betreffend das Steuerjahr 2020 einen Einspruch eingelegt, dieser war auch zum größten Teil erfolgreich und das Finanzamt hat mir einen geänderten Steuerbescheid zugeschickt. Einige Tage später kam ein Brief mit der Bitte einer Rücknahmeerklärung des Einspruchs. Hier steht „Falls Sie Ihren Einspruch mit dem geänderten Bescheid vom Januar 2022 als erledigt betrachten, bitte ich um schriftliche Rücknahmeerklärung bis zum XX.02.2022.“ Ich habe online aber keine Informationen dazu gefunden, dass man den Einspruch nach Erstellung eines zu meinen Gunsten geänderten Bescheides zurückziehen muss. Daher finde ich diese Vorgehensweise vom Finanzamt so ungewöhnlich.
Soll ich dem Finanzamt eine Rücknahmeerklärung erteilen, wenn nein, was sind die Konsequenzen daraus?
Viele Grüße und danke im Voraus für die Antworten.