Paket beschädigt - keine Erstattung von DHL?

Hallo, ich habe eine Jacke bestellt. Diese hat mir nicht gefallen und ich habe sie dem Verkäufer (Anbieter/Shop bei Amazon) wieder zukommen lassen.
Diese haben mir jedoch ein paar Tage später eine E-Mail zukommen lassen, in der stand, dass das Paket nachverpackt wurde, da es angeblich mit einer übelriechenden Flüssigkeit überschüttet worden ist. Das Paket wurde wieder an uns zurückgeschickt. Nach gründlicher Überprüfung der Ware konnte ich weder einen üblen Geruch noch andere Beschädigungen feststellen. An der Jacke war wirklich nichts! Es hieß, ich sollte mich an DHL wenden, die würden es mir ja erstatten.

So, nun habe ich von DHL ein schreiben bekommen. In dem stand: "Den Ihnen entstandenen Schäden können wir allerdings nicht erstatten: Die Innenverpackung reichte nicht aus, um einen derart empfindlichen Inhalt sicher zu schützen. Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Sendungsinhalte aber so verpackt werden, dass eine Beschädigung beim Transport ausgeschlossen ist. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis."

Wie geht's jetzt weiter? Wer erstattet mir den Preis? Sind immerhin 60€. Ich finde das eine Frechheit. Die Wäre habe ich genau so wieder eingepackt wie sie war und da war nichts mit.

Vergebe Sterne.

online, Finanzen, Versand, Geld, Amazon, Versicherung, Service, Post, Paket, shoppen, Shopping, Transport, beschaedigung, bestellen, Bestellung, Deutsche Post, DHL, Erstattung, Lieferdienst, Versandkosten, Ware, Absender, Zulieferer
eBay, Käufer sendet ware nicht zurück, welche Möglichkeiten bleiben mir?

Hatte im Januar eine Jacke bei eBay verkauft. Käufer bezahlte am 15. Januar und erhielt 2 Werktage später die Ware. Dann sagte er, dass die Jacke dreckig sei (stimmt nicht) und sendete mir die Jacke zurück via Nachnahme. Verweigerte die Annahme, weil der Postbote Gebühren wollte. Daraufhin meldete er den Fall bei eBay und verlangt den Betrag und drohte mich mit Anzeige. Habe daraufhin den Kauf abgebrochen und das Rückversandetikett bezahlt und ihm zugesendet. Dies geschah am 17.02. eBay sagte, dass er bis 24.02 sprich gestern, Zeit hatte, um mir die Ware zu senden. Danach könne ich eBay einschalten. Heute habe ich dann bei eBay angerufen und man sagte mir erneut, dass ich jetzt 14 Werktage warten muss, bis dahin soll der Käufer die Ware zurückschicken. Sollte er dies nach den 14 Tagen nicht tun, so würde eBay ihn erneut lediglich daran erinnern die Ware zurück zu versenden. Habe dann der Dame am Telefon gesagt, dass ich also bis zum Jahr 2070 auf meine Jacke warten kann, während PayPal den Betrag eingefroren hat. Habe jetzt weder das Geld noch die Jacke und fühl mich ehrlich gesagt von eBay verschaukelt. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Selbst bei gewerblichen Verkäufern hat man maximal 30 Tage, um die Ware zurück zu versenden. Wieso gewähnt eBay dem privaten Käufer von einem privaten Verkäufer gefühlte Jahre, um die Ware zu versenden? Verkaufen kann ich die Jacke jetzt auch nicht mehr, weil der Winter vorbei ist und kein normaler Mensch jetzt noch eine Winterjacke kauft.

eBay, Erstattung, Rückversand
GEZ, Pflegeheim, Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Rundfunkbeiträgen, wann verjähren Ansprüche?

Meine Mutter hat bis zu ihrem Tode (Nov. 2016) 8 Jahre in einem Pflegeheim (vollstationär) gelebt. Erst jetzt haben wir zufällig erfahren, dass sie deshalb keine Rundfunkbeiträge hätte zahlen müssen. Es wurden also von ihrer ohnehin kleinen Rente fast 2000 € Rundfunkgebühren zu unrecht von der GEZ eingezogen.

Im Dezember 2016 haben wir deshalb die bereits gezahlten Beiträge zurück gefordert. Die GEZ hat nun das Konto mit Ablauf 12/2013 (also nachträglich) abgemeldet u. die Gebühren für die drei Jahre 2014 bis 16 erstattet. Für das Jahr 2013 ( u. davor) seien die Ansprüche verjährt (3-jährige regelmäßige Verjährungsfrist nach §195ff BGB u. Rundfunkstaatsvertrag).

Ich bin allerdings der Meinung, dass in diesem speziellen Fall die Verjährungsfrist erst in dem Moment beginnt, in dem wir Kenntnis von den diesen Anspruch begründenden Umständen erlangt haben.

Denn: im umgekehrten Fall argumentiert die GEZ selbst folgendermaßen: "Erlangt die GEZ oder die zuständige LRA erst zu einem späteren Zeitpunkt Kenntnis darüber, dass eine Gebührenforderung für zurückliegende Zeiträume besteht, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Zeitpunkt, in dem die GEZ oder die LRA von den Tatsachen Kenntnis erhält, die eine Gebührenpflicht begründen. Gleiches gilt, wenn Gebührenforderungen erst verspätet geltend gemacht werden können, weil der Rundfunkteilnehmer es versäumt hat, korrekte Daten mitzuteilen."

Außerdem wurde Anfang Januar bereits der Beitrag für 2017 abgebucht. Zumindest dieser müsste doch zusätzlich erstattet werden?

Ich würde mich freuen, wenn jemand sich mit dieser Problematik besser auskennt und uns einen Rat geben kann, wie wir die zu unrecht gezahlten Beiträge zurück erhalten können. Bitte nur sachkundige Antworten und keine Vermutungen. Vielen Dank schon mal im Voraus!

Gebühren, Recht, Erstattung, GEZ
Unschuldig Hausverbot im Schwimmbad?

Hallo liebe Community,

ich brauche dringend euren Rat. Folgende Situation ist passiert:

Ich war mit meiner Freundin heute schwimmen und haben uns Tageskarten gekauft. Danach sind wir uns umziehen gegangen und waren zusammen in einer Kabine. 10 Minuten später klopfen 2 Mitarbeiter an die Tür damit wir die Tür aufmachen sollen. Danach haben wir das gemacht und die meinten das wir Sex gehabt hätten. Wir waren schockiert natürlich und haben gesagt stimmt überhaupt nicht wer meint das? Dann hat das dort ein Putzmann bestätigt der nicht mal richtig Deutsch kann das er das beobachtet hätte, obwohl es eben nicht stimmt. Wir sollten uns dann wieder anziehen und haben Hausverbot bekommen für nichts. Das Geld haben wir auch nicht wieder bekommen. Zu meiner Frage, was kann ich jetzt am besten machen? Die haben unsere Personalausweise kopiert und meinten das wir Post in den nächsten Tagen bekommen werden.

  1. Dürfen die überhaupt ohne ein Beweis einfach unsere Personalausweise kopieren?
  2. Kann ich mein Geld bekommen?
  3. Kann ich vor Gericht damit gehen?
  4. Kann ich da nochmal hingehen und sagen das ich nicht will das sie Kopien von unseren Ausweisen haben und mein Geld wieder haben möchte, weil sie keine Beweise haben?
  5. Können die mir Hausverbot geben für ein Verstoß gegen die Regel, obwohl die Regel nirgendswo steht im Schwimmbad bzw. in den Kabinen?
  6. Müssen die uns nicht erstmal auch eine Verwarnung geben bevor wir Hausverbot kriegen?

Wir haben beim umziehen auch keine Geräusche oder ähnliches gemacht. Wir sind wirklich unschuldig gewesen. Und der Typ der das beobachtet hat, war ein Ausländer mit 0 Deutschkenntnissen und sah auch richtig pervers aus, wie ein Spanner.

Würde mich über Antworten sehr freuen. Vielen Dank im Voraus. :)

Geld, Polizei, Schwimmbad, Recht, Anwalt, Gericht, Erstattung, Hausverbot, Regel, Unschuldig
Wieso erhalte ich keine Rückerstattung bei Stornierung meiner Bahn- Fahrkarte?

Hallo zusammen. Vor einigen Tagen habe ich mir ein Hin- und Rückfahrt ticket online bei bahn.de gekauft und per online Banking bezahlt (was ich sonst auch immer gatan habe). Da ich doch über einen längeren Zeitraum reise, wollte ich beide Tickets umtauschen und für einen neuen Zeitraum holen.

Bei der Hinfahrt sollte ich ursprünglich um 14:24 abfahren. Preis war ein Sparpreis für 19 Euro. Da ich die BC 25 habe, habe ich 14,25€ bezahlt. Dann bin ich auf Ticket umtauschen gegangen. Dabei ist es so, dass ich mir eine neue Bahnverbindung aussuche, die Daten neu eingabe und dann bestätige, dass ich das alte Ticket storniere und das neue buche. Dann steht da noch: ,,Das alte Ticket wird Ihnen abzüglich des Erstattungsentgelts in einem separaten Vorgang auf Ihr bei der ersten Buchung angegebenes Zahlungsmittel gutgeschrieben." Das neue Ticket hat exakt den selben Preis.

Wieder musste ich den PIN fürs Online Banking angeben.

Bei dem Rückfahrt Ticket genau das selbe Spiel. Gleicher Preis. Wieder auf Untausch geklickt. Das eine storniert, die neue Verbindung gebucht.

So. Dann bekomme ich natürlich die Stornierungs- und Buchungsbestätigungen in separaten Emails. Und in der Stornierungsbestätigung steht nun plötzlich "Da das Erstattungsentgelt dem Wert des stornierten Auftrags entspricht oder diesen ggf übersteigt, erhalten Sie keine Rückerstattung."

ABER DIE HABEN MIR TROTZDEM 2x 14,25 € abgebucht für die neuen Tickets!

Normalerweise hätten die sie Tickets doch dann nur umtauschen müssen?

Wieso buchen die mir das Geld denn wieder ab? Jetzt habe ich 28,50€ zu wenig auf dem Konto, weil die mir die beiden Stornierungen noch nicht zurück erstattet haben!!!

Und jetzt steht noch in der Email, das ich das nicht bekomme? Was soll das?

Oder dauert das ein paar Tage bis das Geld von den stornierten Tickets erstattet wird???

28,50 (2x 14,25) sind zwar nicht viel. Aber für einen Azubi, der auf jeden Cent angewiesen ist, schon. Jetzt fehlt mir das Geld auf dem Konto, um eine weitere wichtige Rechnung zu bezahlen.

Also kennt sich jemand damit aus?

Danke für die lieben Antworten.

Lg

Deutsche Bahn, Erstattung
Welche Schäden übernimmt die Elementarversicherung (Gebäude- und Hausrat) nach Unwetter?

Folgender Fall: Ein Unwetter Anfang Juni 2016 lies zweimal unseren Keller volllaufen (es kam durch die Kellertoilette und die Kellertüre). Fast das komplette Inventar musste entsorgt werden. Die Wandvertäfelung entsorgt werden. Gleichfalls wurde aufgrund Wassermasse der offene Balkon (eingelassene Loggia) das Wohnzimmer im Obergeschoss in Mitleidenschaft gezogen (Parkett und Schrank defekt). Im darunterliegenden Wohnzimmer des EG ist die Deckenvertäfelung quasi "um" und muss entsorgt und die Decke wiederhergestellt werden.

Was zahlt die Gebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung? (Gebäude incl. Elementar, Hausrat OG incl. Elementar, Hausrat EG ohne Elementar)

Für den Kellerbereich - Bautrockner incl. Stromverbrauch?, - Entsorgungskosten (Container)?, - Maler (hier ist das Abreißen der unter der Vertäfelung liegenden Tapete incl. Grundierung und nur Neuanstrich (keine neue Vertäfelung und keine neue Tapete - also einfach nur streichen) gemeint

Für den Wohnzimmerbereich OG - Trockner incl. Strom? - Entsorgung des Schrankes erfolgt mittels Sperrgut kostenfrei, - Parkettarbeiten (Parkett teilweise erneuern, abschleifen und versiegeln)? - Malerarbeiten (Tapete runter und wieder neu dran)? - Schrank? - Abdichtungsarbeiten am Balkon?

Für den Wohnzimmerbereich EG - Entsorgung der Deckenvertäfelung mittels Sperrgut kostenfrei, - Deckenfacharbeiten (Deckenvertäfelung runter, Rigipsplatten runter, verputzen, weiß streichen)

Für eine Antwort wäre ich dankbar. Versicherungen wollen ja verständlicherweise so wenig als möglich bezahlen und lehnen zunächst nahezu alles ab.

Versicherung, Erstattung
Amazon Artikel wurde erstattet, Artikel trotzdem behalten?

Habe bei Amazon einen Stift im Wert von 24€ bestellt. Da dieser mit über 11 Tagen Verspätung ankam, habe ich den Verkäufer gebeten mir den Rechnungsbetrag zu erstatten. Dies tat er auch. Davor hatte ich einen A-Z Garantie Antrag gestellt, da der Verkäufer auf vorherige E-Mails nicht geantwortet hat. Jetzt ist meine Erstattung aber eingegangen. Zwar noch nicht auf dem Konto, aber ich habe eine E-Mail wo drin steht: Guten Tag,

Amazon.de informiert zu Ihrer Gutschrift. Wir bestaetigen die heute erfolgte Erstattung von X€ fuer Ihre Bestellung X bei Y. Die Erstattung bezieht sich auf folgende(n) Artikel : Artikel : Artikel X Menge : 1 ASIN : xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Grund der Erstattung : Kontoberichtigung Und so setzt sich die Erstattung zusammen: Artikel Erstattung : 23,92 € Die Erstattung erfolgt immer auf die bei der Bestellung verwendete Zahlungsart: * auf Ihr Bankkonto: 23,92 €

Meine Frage jetzt. Muss ich den Artikel zurücksenden, oder darf ich den Artikel einfach behalten, da sie mir ja den Rechnungsbetrag erstattet haben, da die Ware zu spät ankam. Nur der Grund der Erstattung wundert mich etwas. Was genau soll denn "Kontoberichtigung" heißen? Ich hatte davor schon mal ein Problem mit Büroartikeln, dort hieß es aber in der E-Mail: Grund der Erstattung: Artikel kam mit Verzögerung an. Wie gesagt, ich wollte wissen, ob ich den Artikel jetzt zurücksenden muss (Über das Online-Rücksendezentrum Etikett ausdrucken), oder ob ich meinen Artikel einfach behalten darf und der erstattete Betrag quasi einfach die Entschädigung ist. Ggfs. kann ich den Verkäufer noch mal zu dieser Sache kontaktieren. Aber eine Antwort hier wäre optional.

Mit freundlichen Grüßen

Amazon, Artikel, Erstattung, gutschrift
Wie bekommen ich das Geld zurück bei einer Nasenkorrektur?

Ich hatte neben meiner Nasenscheidewand OP noch eine Nasenkorrektur in Höhe von 300€ die ich selbst bezahlen musste. Ich habe einen kleinen Höcker auf der Nase und den wollte ich weg haben. Ich hab den Wunsch nach einer GERADEN NASE geäußert woraufhin der HNO Arzt der mich auch operiert hat vorgeschlagen hat einfach abzuschaben statt das Nasenbein zu brechen. Ich hab auch bei der Vorbesprechung nochmal nachgefragt ob ich denn danach wirklich eine gerade Nase habe und er sagte die CHANCEN STEHEN GUT. Ich hab natürlich vorher viele Fotos gemacht und ein Video rundum. Jetzt einen Monat nach der OP sieht meine Nase genau so aus wie vorher. Der HNO Arzt hat das jetzt auch eingesehen baut aber darauf dass er mir doch erklärt habe dass er nur igendwas an der Seite wegmacht. Mir war egal was er da macht weil ich doch ausdrücklich gesagt habe was ich erwarte - eine gerade Nase. Wie er das macht ist mir egal ich hab nochmal nachgefragt ob das Ergebnis auch eine gerade Nase sein wird er meinte wiegesagt die Chancen stehen gut. Nun verstehe ich unter Chancen stehen gut nicht dass es aussieht wie vorher.

Er bietet mir die Hälfte der 300€ die ich gezahlt habe zurück - ich hab ihm gesagt ich will kein Geld sondern ne gerade Nase. Er meint jetzt dafür müsste man das Nasenbein brechen und das macht er nicht mehr. Ich will die gesamte Summe zurück wie stell ich das jetzt an? Habe ich da irgendwelchen Rechte?

Geld, Erstattung, Korrektur, Nase, Operation, Ergebnis, Schlecht
Autoverkäufer hat falsche angaben angegeben ist das Betrug ?

Mir ist folgendes passiert ich habe in einer bekannten Autobörse ein Auto für mich gefunden.§50Km weit von meinen wohnort entfernt. Ich habe mit den Verkäufer öffter telefoniert,einen termin mit ihm ausgemacht und ein Kurtzkennzeichen geholt. Verkäufer des Renault Espace 3.0 Automatik , Herr S..... war trotz mehrmaligen Telefonaten und genauer Termin Abstimmung nicht anzutreffen.Ein vom Verkäufer verwandter Mann war anstelle des Verkäufers da,er hatte aber keine Befugnisse .Das Auto wurde als „Gepflegtes Fahrzeug aus 3 Hand. Guter Zustand.TÜV-NEU bis 11.2017.8fachtbereift. „ angepriesen . Tatsache ist aber das es sich um ein Unfallwagen der schlecht repariert wurde heraus stellte. Und noch einige andere gravierende Mängel. Nun wollte ich ihm folgendes schreiben damit ich meine ausgaben wieder bekomme............. Da wir sie heute nicht erreicht haben wegen des Renault Espace 3.0 Automatik ,wende ich mich noch einmal an sie um die Sache gütig zu regeln. Ihr als Gepflegtes Fahrzeug aus 3 Hand. Guter Zustand.TÜV-NEU bis 11.2017.8fachtbereift. Ist ein Unfallwagen der schlecht repariert wurde.Es sind noch einige andere gravierende Mängel vorhanden ,die wir auch in Bildern festgehalten haben. Wir haben ausgaben von 77 Euro für die Versicherung des Kurzkennzeichens 30 Euro für Zulassung und Schilder sowie Spritkosten für 700Km. Die wir von ihnen erstattet haben möchten. Sie können es mit Paypal bezahlen. An............. Kann ich das so schreiben ???????????????????

Betrug, Autohändler, Erstattung
Poco Lieferkosten erneut zahlen? Oder Widerruf möglich?

Ich habe einen Schrank und ein Sofa bei Poco mit Liefer- und Montageservice gekauft. Dieser erfolgt von einer Spedition. Poco sagte zu mir es könne sofort geliefert werden, in der gleichen Woche noch. Gut, ich hinterließ meine Nummer für einen Termin auszumachen. Die Spedition rief mich nie an. Am 3. Tag kontaktierte ich sie selbst und sie sagten mir, die Lieferung wäre erst 1 Woche später möglich. Tag ausgemacht, Uhrzeit konnte nicht genannt werden ich solle mich freitags noch einmal melden (Montag sollte geliefert werden). Habe ich gemacht, kein Mensch ist ans Telefon gegangen und das bei 10 Anrufen am Freitag & Samstag. Montags sollte wie gesagt geliefert werden, aber ich hatte ich keine Uhrzeit und musste arbeiten. Ich klebte extra einen Zettel an die Tür, das ich erst ab 14 Uhr wieder zu Hause wäre und rief früh morgens um 8.15 Uhr nochmals bei der Spedition an. Die sagten mir jetzt, dass meine Lieferung schon zu mir unterwegs sei und zwischen 9.30-13-30 Uhr geliefert wird. Ich sagte, das wäre unmöglich da ich arbeiten müsse und nicht einfach gehen kann. Daraufhin meinte die Spedition ich müsse dann die 75€ Lieferkosten erneut zahlen. Ich also alle Hebel in Bewegung gesetzt und meinen Freund früh morgens an seinem freien Tag aus dem Bett geklingelt damit er ab 9.30 Uhr bei mir ist und ihnen aufmacht. Kamen die doch schon um 9.10 Uhr obwohl mir die Telefonistin ausdrücklich gesagt hat ab 9.30 Uhr!!!! Die andere Telefonistin die danach am Telefon war stellt sich natürlich jetzt dumm und meint ich hätte mich da verhört.... Nun kann die Spedition natürlich heute nicht mehr kommen, da sie noch andere Aufträge hat und ich muss die 75€ erneut zahlen. Meine Frage jetzt, wie sieht das rechtlich aus? MUSS ich die 75€ Lieferkosten erneut zahlen? Da mir nun mal gesagt wurde ab 9.30 Uhr und das aber auch erst an dem gleichen Morgen.... Und wie sieht es aus mit einem Widerruf? Ich habe bar gezahlt, für Schrank und Sofa knapp 700€. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Habe nämlich ehrlich gesagt jetzt schon die Schnauze voll....

Möbel, Widerruf, Kaufvertrag, Erstattung, Geld zurück, Rückgabe, Rücktritt, Möbelhaus, Poco
Online gekauft,die Ware waehrend der Ruecksendung verschwunden,die Erstattung verlangen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe vor einigen Tag ein Handy LG G3(468,63 Euro) Online unter http://www.clevertronic.de/ gekauft.Als ich dieses Handy bekommen,habe ich Qualitaetsproblem des Handys gefunden.Dann habe ich sofort mit dem verkaeufer kontaktiert,dass ich die Ware zuruecksenden und erstatten will.

Ich habe den Retourschein vom Verkaeufer bekommen.dann habe die Ware mit Originalverpackung gut gepackt,an DHL abgeggeben.Der Sendungsbeleg ist jetzt bei mir.Dann kommt der Konflikt.

Waehrend die Sendung am Verkaeufer zugestellt wurde,hat er die Annahme der Sendung verweigert und gesagt,das Paket ist stark beschaetigt.Das Paket kam dann an mich wieder zurueck.

Als ich die Sendung bekommen habe,ist das Handy LG G3 verschwunden.Jemand hat ein Nokia X2-05(kostet ca.50 Euro) als Ersatz fuer LG G3 in das Paket gelegt.ich ging sofort zu DHL und eine Schadungsmeldung gemacht.

Jetzt der Verkaeufer fuehrt die Erstattung nicht.Ich habe Online einige gesetzliche Bestimmungen gesehen.

Ein gewerblicher Verkäufer trägt immer das Versandrisiko, auch bei einer Rücksendung.(§ 357 (2) BGB).Und Dürfen die Annahme der Retoure nicht verweigern. Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf vor. Dabei trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko (§ 474 Abs. 2 BGB). Dies gilt gleichermaßen für den Verkauf von neuen und gebrauchten Waren. Geht die Ware beim Transport verloren, können Sie die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Sie haben jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung.

Die Rechtslage ist hier aber eindeutig auf Seiten der Verbraucher. Bestellen Sie im Internet Ware, so liegt das Versandrisiko beim Händler. Geht das Paket unterwegs verloren, müssen Sie als Kunde, sofern Sie Verbraucher sind, den Kaufpreis nicht mehr zahlen bzw. können diesen zurück verlangen. Umgekehrt wird allerdings auch der Verkäufer von seiner Leistungspflicht frei, das heißt, dass er nicht verpflichtet ist, auf Ihr Verlangen oder automatisch die Ware nochmals zu versenden. Sie müssten dann neu bestellen. Gleiches gilt bei einer Beschädigung auf dem Transportweg. Auch dieses Risiko hat der Verkäufer zu tragen.

Der Verbraucherschutz geht sogar noch weiter. Entscheiden Sie sich nämlich, von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und senden den Artikel zurück, liegt auch dann das Versandrisiko beim Händler. Bei Verlust oder Beschädigung auf dem Rückweg werden Sie ebenfalls von Ihrer Zahlungsverpflichtung frei. Allerdings müssen Sie nachweisen können, dass Sie das Paket ordnungsgemäß auf den Weg gebracht haben. Daher sollten Sie den Retourenbeleg sorgfältig aufbewahren.

ich moechte mich an euch wenden.Koenntet ihr mir einige Vorschlag geben.Wie mache ich jetzt am Besten? Vielen Dank im voraus

Beste Gruesse Xiang Ye

Handy, Rechtsanwalt, Online-Shop, DHL, Erstattung
Kassendifferenz zahlen?

Hallo, ich arbeite seit ca. 4 Monaten in einer Filiale auf 450 € Basis. Vor ein paar Tagen hatte ich eine Differenz an der Kasse von über 50 €. Und die Woche davor etwas mit 17 €. Mir ist absolut unerklärlich, wie das geschehen sein soll, da ich auch schon mal in einem anderen Betrieb gearbeitet habe ( ca. einundhalb Jahre) und dort nie eine so hohe Differenz hatte. In meinem damaligen Betrieb haben wir immer vor und nach dem Kassieren die Kasse unter Aufsicht eines anderen selbst gezählt. Bei diesem Betrieb wird die Kasse vor Ladenöffnung von der Chefin gezählt. Die Kassierer kommen direkt an die Kasse, ohne sie selbst zu zählen. Bei Schichtende wird die Kasse auch nicht gezählt, sondern erst am nächsten Morgen von der Chefin. Desweiteren melden sich zwar die Kassierer an der Kasse an, aber es ist üblich angemeldet zu bleiben, wenn man die Kasse verlässt. Das ist eigentlich nicht erlaubt, trotzdem machen es alle so. Außerdem kassiert die Ablöse für die Pause auch auf dem angemeldeten Mitarbeiter weiter. Die Kasse wird zwischenzeitlich nicht gezählt. Selbst wenn man seine Schicht beendet, meldet man sich nicht ab. Manchmal kommt es dazu, dass zu viele Kunden auf einmal abgerechnet werden müssen, da wird die Kasse von dem Mitarbeiter, der seine Schicht beendet hat, von jemand anderem genutzt. Natürlich unter dem Namen des vorigen Mitarbeiters. Zwar hat man die Möglichkeit sich abzumelden, aber seine Karte muss man an der Kasse lassen und der Pin für die Anmeldekarte wird auch nicht geheim gehalten, so dass jeder Mitarbeiter sich darunter anmelden kann. Ich finde das schon sehr fragwürdig, denn so hab ich es vorher noch nicht erlebt. So gutgläubig wie ich anfangs war, dachte ich mir, dass man sich halt gegenseitig vertrauen kann. Mittlerweile habe ich ein wenig Stress mit einer Mitarbeiterin die über mir steht und komischerweise habe ich auch ausgerechnet an diesem Tag die 50 € Differenz gehabt. Ähnlich war es mit den 17 €. Da hatte mich diese Mitarbeiterin in meiner Pause kurz abgelöst. Bei den 17 € habe ich auch darauf bestanden, dass sie einen Teil von der Differenz bezahlt, weil sie ja auch an der Kasse war. Dann habe ich deswegen noch Ärger bekommen, denn es könne ja nicht sein, dass jemand in den 15 Minuten so einen Betrag herausgeben würde, da wäre ja schon eher ich diejenige, die den Fehler gemacht hätte. Bei den 50 € frage ich mich auch, wie ich hätte so einen Betrag herausgeben können, denn alle 50er landen bei uns sofort im Abwurf und nicht in der Kasse. Da hätte ich wohl 2mal 20 und einmal 10 euro ausversehen zuviel herausgeben müssen. Ich habe an sich sowieso schon keine Lust dort zu arbeiten, weil ich nicht mal 6 € die Std. bekomme. Und im Übrigen habe ich mir meinen Vertrag nochmal angeschaut und dort steht weder was vom Ausgleichen der Kassendifferen noch Mankogeld. Also ich weiß ehlich nicht, ob das alles so seine Richtigkeit hat.

Recht, Arbeitsrecht, Erstattung, Kasse, kassendifferenz

Meistgelesene Beiträge zum Thema Erstattung