Warum erfolgt keine Pfand-Rückerstattung trotz Rücksendung des Pfansgutes?
Hallo, ich habe ein Ersatzteil für unseren PKW im Internet gekauft. Da der Händler die Altteile wieder aufbereitet, mussten 30.- € als Pfand zusätzl. bezaglt werden. Diese werden zurück erstattet, wenn das Altteil zum Händler geschickt wird. Nun rief man mich an und teilte mir mit, daß das Teil (ein Bremssattel) beschädigt sei und daher wahrscheinlich keine Rückerstattung erfolgt. Natürlich ist das Altteil defekt, warum wohl brauche ich sonst ein Ersatzteil ? In den AGB finde ich keine Definition von "Pfand" und in welchem Zustand dies sein muß. Ist das zulässig, daß man mir das Rückgeld nun nicht auszahlen will oder gar "Masche" ?
1 Antwort
Wenn ein Bremssattel aufbereitet wird, wird er gereinigt und ein neuer Nehmerzylinder eingebaut bzw. der Alte überholt. Danach kann der voll funktionsfähige Bremssattel auch wieder als Solcher verkauft werden.
Wenn aber der Bremssattel, den du eingeschickt hast, z.B. einen (Haar-) Riss hat oder eine Befestigungsaufnahme beschädigt ist, kann er nicht mehr repariert werden, sondern muss eingeschmolzen werden. Dein alter Bremszylinder ist also vermutlich Schrott. Deshalb wird es dann kein Geld zurück geben.
Ja, so was in der Art habe ich schon vermutet. Diese Macken sind der Grund, warum sie einen solchen Bremssattel dann nicht mehr aufbereiten wollen, weil sie ihn nach einer Aufbereitung mit diesen deutlichen Gebrauchsspuren nicht noch mal verkaufen können.
Es hat sich alles zum Guten gewandt. Nach meiner erneuten Kontaktaufnahme und einem kurzen Schreiben wurde mir das Pfand gut geschrieben, also alles tutti :-)
Hallo, man teilte mir mit, daß der Kolben des Bremssattels Macken hätte. Diese stammen vermutlich von den Hammerschlägen, mit denen der Mechaniker versucht hatte, den Kolben zurückzutreiben.