Wer bezahlt den Stromzählerwechsel von einem Zweitarifzähler auf einen Eintarifzähler?

Hallo, ich wohne zur Miete und würde gerne den Stromanbieter wechseln. Für meine Wohnungen ist ein Zweitarifzähler installiert, obwohl dieser nicht notwendig ist, da ich keine Elektro-Speicherheizung, Wärmepumpe oder ähnliches betreibe. Nachdem ich bei dem Anbieter „stromio“ bereits einen neuen Vertrag abgeschlossenen hatte, habe ich die folgende Nachricht bekommen: „Wir möchten uns noch einmal für Ihren Auftrag zur Stromlieferung bedanken.

Ihr zuständiger Netzbetreiber hat uns mitgeteilt, dass die Belieferung Ihrer Verbrauchsstelle ein sogenanntes „temperaturabhängiges Lastprofil“ voraussetzt (z.B. wenn eine Elektro-Speicherheizung oder Wärmepumpe dort betrieben wird).

Als Stromio GmbH beliefern wir ausschließlich Kunden mit Haushaltsstrom. Ihre Verbrauchsstelle können wir daher aus technischen Gründen nicht beliefern und müssen Ihren Stromliefervertrag daher leider beenden.“ Wenn ich den Inhalt richtig verstanden habe, muss der Zweitarifzähler von den lokalen Netzbetreiber gegen einen Eintarifzähler getauscht werden.

Doch wer muss den Zählerwechsel bezahlen? Der Mieter oder der Vermieter? Und gibt es eine Gesetzesgrundlage?

Ich denke, es entstehen Kosten in Höhe von ca. 200 €.

Der Vermieter möchte die Kosten natürlich nicht übernehmen mit der Begründung, dass ein funktionsfähiger Zähler installiert ist. Ich habe jedoch den Nachteil, dass ich keinen günstigen Stromanbieter auswählen kann.

Danke für die Hinweise Grüße Hannes

Strom, Energie, Zähler
Enorme Stromrechnung, wie soll ich vorgehen?

Schönen guten Tag euch allen , meine Mutter lebt in ihrem älteren Haus alleine und hat jetzt eine riese Stromrechnung erhalten. Mein Vater ist vor ein paar Monaten gestorben und da er nur noch haut und Knochen war, hat er pausenlos einen Heizlüfter am laufen gehabt. Das erklärt natürlich zuerst einmal eine große Stromrechnung. Ich habe trotzdem noch ein paar Fragen.

Ich habe mir ihre Unterlagen geschnappt und erst einmal alle Zählerstände von 2012-2015 notiert. Außerdem habe ich gesehen, dass Sie monatlich ca. 250 Euro an RWE zahlt. 150 Euro an Strom und irgendwie noch mal 47 euro an Strom .. ?!? Ich weiß nur, dass sie 4000kWh Deputat hat, da Sie mal bei RWE gearbeitet hat.

Der Verbrauch lag in den letzten drei Jahren bei ca. 15.000,0 bis 17.000,0 kWh. Wenn ich davon noch die 4000kWh Deputat abziehe abziehe lande ich circa bei 13.000kWh, was in etwa der Forderung entspricht. Sie Wollen für alle drei Jahre 9.900,0 Euro haben. Nur Sie hat jeden Monat 200 Euro an RWE bezahlt, was nicht Wasser war. Ich will ihr irgendwie helfen, kenne mich leider nur selbst nicht gut damit aus. Hat Jemand eine Idee was passiert ist? Hätte Sie nicht schon vor Jahren eine Rechnung bekommen sollen, damit man die Notbremse zieht? Dann hat die Frau ihr wohl am Telefon noch irgendwas erzählt von wegen, dass ein Teil irgendwie privat oder aus dem Deputat ist und das andere nicht. So genau habe ich das nich verstanden. Ich wollte zumindest erst einmal die Strom Basics erklärt wissen, bevor ich dann dort anrufe. Vielen Dank für evt. antworten.

Rechnung, Strom, Energie, Recht, RWE, Stromheizung
Stromvertrag fristlos gekündigt, welche Möglichkeiten haben wir?

Hallo,

wir haben folgendes Problem:

Seit Jahren ist mein Lebensgefährte Kunde bei der Eon. Seit 2011 besteht ein Vertrag zur Stromlieferung für seine Wärmepumpe. Er hat die Jahre über immer die Rechnungen bezahlt, mal mehr mal weniger pünktlich, spätestens jedoch immer nach der zweiten Mahnung. Die Abschläge werden per Dauerauftrag bezahlt, somit immer regelmäßig und pünktlich.

Ich wohne nun seit kurzem mit in seinem Haushalt und kümmere mich jetzt um den ganzen Papierkram. Er hat die letzten Wochen alles ziemlich schleifen lassen und die Jahresrechnung nicht bezahlt, warum auch immer. Es kamen diverse Mahnungen und auch Post vom Gerichtsvollzieher.

Mitte September hat die Eon den Vertrag dann natürlich fristlos gekündigt.

Ich habe am 22.10. dann die komplette Summe laut letzter vorliegender Mahnung bezahlt.

Am gleichen Tag kam ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher. Der Strom soll unterbrochen werden am 04.11. Und genau da liegt unser Problem: Wir haben gestern über Verivox den Stromanbieter gewechselt, das dauert natürlich noch ein paar Tage, bis der neue Lieferant alles geprüft hat etc. Hinzu kommt, das wir in dem Haus nicht alleine wohnen; im OG befindet sich eine vermietete Wohnung. Auch die Wohnung wird natürlich durch die Wärmepumpe beheizt; es besteht jedoch nur ein Vertrag für den Strom der Wärmepumpe, der auf den Namen meines Lebensgefährtens läuft.

Gibt es für solche Fälle irgendwelche Gesetze etc. oder hatte jemand vielleicht schon eine ähnliche Situation? Reicht es aus, den Termin zur Unterbrechung der Stromversorgung zu verschieben, bzw. geht das überhaupt so einfach?

Strom, Energie, Stromanbieter, Vertrag, Wärme

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