10.000 KwH seit 8 Monaten im Singlehaushalt?

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Um eine sachgerechte Analyse, ob der Dir berechnete Elektroenergiezähler

- Dir richtig zugeordnet

- keine weiteren Wohnbereiche darüber versorgt werden

- Deine Abnehmerstruktur geeignet ist

wirst Du nicht herumkommen.

Der Hauseigentümer muss Zugang zur Messeinrichtung gewähren.

Prüfe, ob die alleinige Zuordnung des Zählers zu Deinem Wohnbereich stimmig ist

Mache eine Bestandsaufnahme aller Elektrogeräte mit Leistung und ungefährer Nutzungsdauer

Fische die großen Klopper raus

- hohe Leistung

- kleine Leistung aber lange Betriebsdauer

Die üblichen Verdächtigen sind all die Geräte, wo aus Elektroenergie Wärme erzeugt wird. Diese solltest Du so schnell wie möglich durch geeignetere Technologien ersetzen.

Für den Fall, dass sich die Energiemenge immer noch nicht erklären läßt, hast Du die Möglichkeit am Zähler zu prüfen, wann dieser zuletzt geeicht wurde (mache ein Foto).

Sollte die Eichgültigkeit überschritten sein, zweige das beim Eichamt in Deinem Bundesland an.

Beantrage dann beim Messtellenbetreiber eine amtliche Befundprüfung des Zählers, wenn Du Dir sicher bist, dass Du die Energiemenge nicht abgenommen hast.

Ergibt die Befundprüfung des Zählers, dass dieser außerhalb der Verkehrsfehlergrenzen arbeitet, muss der Messgerätebetreiber die Befundprüfung bezahlen und es wird eine Schätzung fällig.

Ergibt die Befundprüfung des Zählers, dass dieser innerhalb der
Verkehrsfehlergrenzen arbeitet, muss der Antragsteller die
Befundprüfung bezahlen und es wird eine Schätzung fällig.

Allerdings wäre da noch eine Kleinigkeit zu beachten:

Wie sicher ist der Basiszählerstand?

Hast Du den Zählerstand vor 8 Monaten selbst abgelesen als mit Übergabe/Übernahmeprotokoll und so?

Wenn nicht, begibst Du Dich auf dünnes Eis.

Es könnte nämlich sein, dass der Vornutzer einen zu geringen Zählerstand wem auch immer gemeldet hat oder es ähnlich Zusammenhänge gibt.

Günter



Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium Energetik, beruflich im Energiesektor tätig

GuenterLeipzig  19.12.2015, 00:14

Noch ein Nachtrag:

Es ist möglich, dass der Zähler außerhalb der Regeleichgültigkeit sich befindet, jedoch dennoch alles seine Ordnung hat.

Das ist dann der Fall, wenn der Zähler zu einem Stichprobenlos gehört, welches die Stichprobe bestanden hat.

Das aber weiß das Eichamt, da alle Stichproben beim Eichamt vom Messgerätebetreiber angezeigt werden müssen und die Gerätenummern, die zu dem Los gehören, auch dem Eichamt bekannt sind.

Auch der Messgerätebetreiber kann Dir von der staatlich anerkannten Prüfstelle, die die Stichprobenprüfung bearbeitet hat, Protokolle über die Zugehörigkeit des Zählers zu einem Stichprobenlos nebst Ergebnisprotokoll der Stichprobe vorlegen.

Ich  bemerke gerade einen kleinen Fehler in meinem obigen Text:

Wird die Befundprüfung bestanden, wird natürlich die Abnahme nicht geschätzt.

Günter

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GuenterLeipzig  19.12.2015, 00:27
@GuenterLeipzig

Nachtrag 2: Was wird bei einer amtlichen Befundprüfung gemacht?

Die Einbausituation sollte dokumentiert werden, zumindest verlangs da der Gesetzgeber beim genauen Lesen des Textes so.

Der Zähler wird grundsätzlich ausgebaut und auf dem Prüfstand einer staatlich anerkannten Prüfstelle an den vorgeschriebenen Prüfpunkten durchgemessen .

Es gibt bestimmte elektronische Zähler, diese muss die Prüfstelle vor Ort prüfen, da diese auf der Leiterplatte eine Kristallbildung haben können, die abfällt, wenn der Zähler bewegt wird.

Mir ist das bei elektronischen Zählern von ISKRA von bestimmten Baujahren bekannt.

Herkömmliche Ferraiszähler haben solches Ungemach nicht.

Ferrariszähler reagieren nur sensibel, wenn jemand versucht, diese mit Magneten zu manipulieren, dann werden die Dinger unter Umständen sehr schnell, da infolge dessen die Bremswirkung der rotierenden weitestgehend Scheibe aufgehoben wird.

Auch haben diese Zähler mit unterschiedlichen Messprinzipien unterschiedlche Eichgültigkeiten:

Ferraiszähler: 16 Jahre

elektronischer Zähler: 8 Jahre

Günter

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Ich halte 10 000 für etwas viel.

Ich habe ein Einfamilienhaus mit 4 Personen und liege bei ca 4000 pro Jahr.

Ich würde auf jeden Fall Nachprüfung bzw prüfen lassen ob das alles so richtig ist.

TV läuft normal nicht den ganzen Tag und durfte selbst wenn er es würde nie so einen Verbrauch rechtfertigen.

Kühlschrank wird ja auch nicht aus Reichsgründungszeiten sein.

Oder wird bei dir mit Strom beheizt?

Das kann unter Umständen zu solchen verbräuchen führen.

Wende dich auf jeden Fall an die ein und kläre das ab denn normal stellen die den Strom nicht einfach ab wenn man zu viel verbraucht. Da würde was nicht gezahlt und ich denke auch ein paar Mal angeschrieben.

da wird dir bestimmt Strom geklaut geh mal an den schaltkasten und prüffe nach