Hallo, ich wohne zur Miete und würde gerne den Stromanbieter wechseln. Für meine Wohnungen ist ein Zweitarifzähler installiert, obwohl dieser nicht notwendig ist, da ich keine Elektro-Speicherheizung, Wärmepumpe oder ähnliches betreibe. Nachdem ich bei dem Anbieter „stromio“ bereits einen neuen Vertrag abgeschlossenen hatte, habe ich die folgende Nachricht bekommen: „Wir möchten uns noch einmal für Ihren Auftrag zur Stromlieferung bedanken.

Ihr zuständiger Netzbetreiber hat uns mitgeteilt, dass die Belieferung Ihrer Verbrauchsstelle ein sogenanntes „temperaturabhängiges Lastprofil“ voraussetzt (z.B. wenn eine Elektro-Speicherheizung oder Wärmepumpe dort betrieben wird).

Als Stromio GmbH beliefern wir ausschließlich Kunden mit Haushaltsstrom. Ihre Verbrauchsstelle können wir daher aus technischen Gründen nicht beliefern und müssen Ihren Stromliefervertrag daher leider beenden.“ Wenn ich den Inhalt richtig verstanden habe, muss der Zweitarifzähler von den lokalen Netzbetreiber gegen einen Eintarifzähler getauscht werden.

Doch wer muss den Zählerwechsel bezahlen? Der Mieter oder der Vermieter? Und gibt es eine Gesetzesgrundlage?

Ich denke, es entstehen Kosten in Höhe von ca. 200 €.

Der Vermieter möchte die Kosten natürlich nicht übernehmen mit der Begründung, dass ein funktionsfähiger Zähler installiert ist. Ich habe jedoch den Nachteil, dass ich keinen günstigen Stromanbieter auswählen kann.

Danke für die Hinweise Grüße Hannes