Schlüssel abgeben nach Auszug?

Hallo zusammen. Die Frage wird jetzt etwas kompliezierter. Ich habe einen Kollegen der sich vor über einen Monat von seiner Patnerin getrennt hat. Die beiden hatten eine gemeinsame Wohnung und stehen beide im Mietvertrag.

Da sie einen neuen Patner an ihrer seite hat ist sie kurzerhand zu ihm gezogen. am 15.09.24 haben mein Kollege, seine ex Patnerin, ihr neuer und ich uns gemeinsam in der Wohnung getroffen um noch ein paar offene sachen zu klären.

Mein Kollege und ich haben ein Schriftstück aufgesetzt "Nachtrag zum Mietvertrag" worin wir geschrieben haben das seine ex zum 15.09.24 auszieht. Dieses Schriftstück hat sie sich durchgelesen und hat daraufhin unterschrieben, weil sie auch keine Miete mehr für die Wohnung zahlen wollte und dort auch nicht mehr wohnen möchte.

Wir haben noch ein weiteres Schriftstück aufgesetzt indem wir ihr das Recht einräumen ihre restlichen gegenstände die sich noch in der Wohnung befinden bis zum 01.11.24 abzuholen, nachdem sie einen Termin abgeklärt hat mit meinem Kollegen.

Der Vermieter der Wohnung hat den Nachtrag zum Mietvertrag noch nicht unterschrieben, wurde aber Telefonisch über die Situation informiert und hat dem ganzen auch per Telefon schon zu gestimmt das mein kollege alleiniger Hauptmieter bleibt. (Der Vermieter wohnt ca. 4 Stunden von der Wohnung entfernt)

Jetzt nach der ganzen vorgeschichte zu meinem Problem.

Seine Ex möchte den Schlüssel der Wohnung nicht abgeben obwohl sie inzwischen nur noch einen Staubsauger und Ihre Kaffeemaschine in der Wohnung hat. Sie meinte die letzten treffen wo sie sachen aus der wohnung geholt hatte immer nur "sie hat den schlüssel vergessen". Gestern abend meinte sie allerdings das sie ihm den Schlüssel nicht geben wird sondern wartet bis der Vermieter zu besuch kommt und dann würde Sie den Schlüssel direkt beim Vermieter abgeben.

Was können wir in der Situation tun ? Dürften wir einfach das Schloss tauschen ? Soll man zu einem Anwalt gehen und den Schlüssel einfordern ?

Vielen Dank jetzt schonmal für die Antworten.

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