Schlüssel abgeben nach Auszug?

3 Antworten

Wenn sie nicht auf ihr Wohnrecht explitzit verzichtet hat, wird kaum ein Weg um den Schlüssel herumführen. Ein Wohnrecht besteht weiterhin durch das (Fort) Bestehen des alten, gemeinsamen Mietvertrages.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Einfach das Schloss tauschen und gut.

Das alte Schloss aufbewahren und dann soll sie den Schlüssel dem Vermieter geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Schließzylinder kann getauscht werden; den alten nur gut verwahren, damit der bei Auszug wieder eingebaut werden kann.

Die privaten inter partes getroffenen Abreden der Mieter berühren das Mietvertagsverhältnis gegenüber dem Vermieter zunächst einmal in keiner Weise.