Der vermieter will geld von uns weil wir ausziehen?

12 Antworten

Was die Bohrlöcher in den Fliesen betrifft, so kommt es darauf an, was dort gehangen hat. Wenn die Fliesen so blöd verlegt wurden, dass man keinen Spiegel- bzw. Spiegelschrank dort durch Bohren in die Fugen mittig über dem Waschbecken aufhängen konnte, dann ist das m.E. grenzwertig, aber legitim. Zumal dann, wenn es dort auch einen Stromanschluss gibt (auf dem Bild nicht ersichtlich).

Ein Laminatboden leidet in 8 Jahren immer etwas, da sind Gebrauchsspuren völlig normal und mit der höheren Miete für diese Ausstattung auch abgedeckt. Anders wäre es bei gebrochenen Elementen.

Ich würde mir Hilfe beim Mieterverein holen, alles andere ist Spekulation.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hier reden viele Leute viel Unsinn:

Boden: Sollte man die Macken nicht entfernen koennen, so ist man Schadensersatzpflichtig. Dazu aber folgende Feststellungen:

  1. Mieter kann das selber reparieren (lassen).
  2. Wenn noch altes laminat aufgehoben wurde oder das gleiche noch erhältlich ist, kann man solche stellen billig ausbessern.
  3. Wenn der Vermieter den Austausch vornimmt, stellt sich sofort die Frage nach dem Restwert des Bodens. Bei Laminat setzt man ~10 Jahre Lebensdauer an, je nach Qualität des Bodens. Mieter wohnt 8 Jahre in der Wohnung. Restwert koennte gegen 0€ tendieren. Ist ein hoeherer Restwert vorhanden, muss der Mieter diesen auch ned zu 100% tragen, insofern nur ein TEIL des Bodens reparaturbeduerftig ist. VM wuerde sonst ja besser gestellt werden als vorher.

Fliesen:

Ja, grundsätzlich sollte man nicht in Fliesen bohren. Ist es (für eine reguläre badausstattung)aber nicht vermeidbar, so kann man es aber bedenkenlos machen.

Letztlich hat man das Recht die Mietsache regulär zu verwenden. Dazu gehoert die Montage von Haengeschraenken an Waenden. Kann man diese nur krum und schief an die Wand knallen, weil die Fugen unpassend platziert sind, so kann man bedenkenlos in die Fliesen bohren. Problematisch ist das nur, wenn es leicht vermeidbar gewesen waere oder man ueber dem ueblichen Maß Loecher in die Wand knallt.

Und im zweifel muessen diese Loecher auch nur verschlossen werden und nicht die komplette Fliese oder Wand erneuert werden. Aber auch dazu gibt es Urteile, die belegen, dass man nichtmal das machen muss.

An dem Boden sehe ich nur Gebrauchsppuren.An den Fliesen einen Fachmann bitten,die Löcher mit faschgerechten Mitteln zuzumachen.Der kostet nur ein bisschen.Falls Ihr das nicht selbst könnt.Aber ansonsten nichts zahlen.Damit kommt er nicht durch.


Charly44216  30.09.2024, 11:59

Es kann auch sein,dass die Fliesen ausgewechselt werden müssen,frag mal nach.Nä.Mal nur in Fugen bohren.

Von Experte Gerhart bestätigt

Bohrungen in die Fliesen sind so ein Dauer-Streitthema. Grundsätzlich zwar zulässig, aber der Mieter hat auch die Pflicht die Wohnung pfleglich zu behandeln. Dazu gehört in die Fugen zu bohren wenn es umsetzbar ist. Hier sehe ich keinen Grund wieso es nicht möglich gewesen sein sollte.

Auch das auf dem Boden geht weit über üblichen Gebrauchspuren hinaus, wenn es denn tiefe Löcher sind, wie es für mich aussieht.

Werde nie verstehen wieso Mieter so mit dem Eigentum anderer Leute umgehen. Ich mein gut, Boden kann passieren, aber einfach mal so 4 Löcher mitten in die Fliesen bohren ist ja kein "versehen", das ist ja volle absicht, würde mir im Traum nicht einfallen...

Denke ein gewissen Anspruch dürfte der Vermieter haben. Ob es jetzt 5000€ sind, weiß ich nicht, erscheint mir etwas hoch. Einfach an die Haftpflichtversicherung weiterreichen (die jeder halbweges klar denkende Mieter haben sollte), die wird die Forderungen prüfen, unberechtige abwehren und berechtige zahlen. Fertig.

Lohnt sich also gar nicht zu dikstuieren, das übernimmt schon die Versicherung.