Fristlose Kündigung Mietobjekt?
Zu der fristlosen Kündigung selbst, kann ich in der Kündigung schreiben, "zum Zugang der Kündigung.", weil eine fristlose Kündigung wirkt ja doch sofort, wenn nichts anderes geschrieben steht oder?
Meine zweite Frage wäre, wenn die Kündigung innerhalb des Monats, also 1-2 Woche des Monats zugestellt wird. Wie ist das mit der Monatsmiete wird die auf die Tage heruntergerechnet?
(Einen Grund der fristlosen Kündigung besteht nach § 543 BGB.)
Ich bedanke mich im voraus. :)
4 Antworten
weil eine fristlose Kündigung wirkt ja doch sofort, wenn nichts anderes geschrieben steht oder?
Eine fristlose Kündigung wird eine Kündigung ohne Einhalten gesetzlicher Kündigungsfristen und Regularien genannt. Diese dürfte mit dem Erhalt in Kraft treten, kann aber bei Mietverträgen durchaus noch 1-2 Wochen später gesetzt werden. Sollte tatsächlich per sofort die Wirkung sein, dürfte der Vertrag mit ABLAUF des Tage enden.
Meine zweite Frage wäre, wenn die Kündigung innerhalb des Monats, also 1-2 Woche des Monats zugestellt wird. Wie ist das mit der Monatsmiete wird die auf die Tage heruntergerechnet?
Der monatliche Mietzins dürfte für jeden Tag auf 1/30 heruntergebrochen werden. So ist zumindest das Vorgehen bei verspäteter Rückgabe.
Als Mieter können Sie nicht grundlos ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrsit kündigen.
Sie müssen den Grund sehr genau darlegen! Ein simpler Hinweis auf § 543 BGB ist kein Grund!
Der Grund ist nicht Teil meiner Frage und um den geht's hier doch auch gar nicht! Natürlich steht der Grund in Kündigung, der Grund hat hier keinerlei Bewandtnis zu meiner Frage.
Sofern Sie auf § 543 abheben, ist das sogar elementar!
Wie gesagt dreht sich meine Frage um ein anderes Thema... Deine Antwort hat bislang nichts sinnvolles zu meiner Frage beigetragen, Danke.
Prophylaktischer Hinweis:
Der Kündigungsgrund muss sauber aus dem Kündigungsschreiben hervorgehen. Auch sollten vorher wahrscheinlich andere Dingen geschehen sein (Mahnung, Fristsetzung, Benennung von Konsequenzen), wenn man nicht hinterher blöde feststellen will, dass die Kündigung unwirksam ist, man die Miete weiterzahlt.
So manche fristlose Kündigung wird hinterher im Rechtsstreit kassiert und der kündigenden guckt blöde aus der Wäsche. Mindestens behelfsweise die ordentliche Kündigung mitaussprechen.
Der Grund geht hervor aus der Kündigung selbst und eine Frist wurde gesetzt, diese hat er auch bestätigt damals, aber die ist jetzt ausgelaufen letzten Monat und noch immer ist nichts passiert von seiner Seite aus.
Hi,
"zum Zugang der Kündigung."
Das verstehe ich nicht, erkläre mal genauer, bitte.
Muster: https://www.mietrecht.com/fristlose-kuendigung-wohnung-muster/#vermieter
Ich habe bislang geschrieben, "hiermit kündige ich, xxx xxx, meine seit xx.xx.xxxx gemietete Wohnung xxxx, xxxx xx fristlos und aus wichtigem Grund zum Zugang der Kündigung".
Da wollte ich erfragen, ob man sowas schreiben kann/darf.
Eine rechtssichere Formulierung findest du hier, als Beispiel: https://www.mietrecht.com/fristlose-kuendigung-wohnung-muster/#mieter
Jetzt verstehe ich, was du mit Zugang meinst.
Da gehört ein Datum hin.
Lese einfach den Link.
Ohne Grund ist das richtig, wie ich geschrieben habe ist ein Grund nach § 543 BGB gegeben.