Fristlose Kündigung Mietobjekt?

4 Antworten

weil eine fristlose Kündigung wirkt ja doch sofort, wenn nichts anderes geschrieben steht oder?

Eine fristlose Kündigung wird eine Kündigung ohne Einhalten gesetzlicher Kündigungsfristen und Regularien genannt. Diese dürfte mit dem Erhalt in Kraft treten, kann aber bei Mietverträgen durchaus noch 1-2 Wochen später gesetzt werden. Sollte tatsächlich per sofort die Wirkung sein, dürfte der Vertrag mit ABLAUF des Tage enden.

Meine zweite Frage wäre, wenn die Kündigung innerhalb des Monats, also 1-2 Woche des Monats zugestellt wird. Wie ist das mit der Monatsmiete wird die auf die Tage heruntergerechnet?

Der monatliche Mietzins dürfte für jeden Tag auf 1/30 heruntergebrochen werden. So ist zumindest das Vorgehen bei verspäteter Rückgabe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Als Mieter können Sie nicht grundlos ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrsit kündigen.


Inkognito-Nutzer   01.10.2024, 11:21

Ohne Grund ist das richtig, wie ich geschrieben habe ist ein Grund nach § 543 BGB gegeben.

Inkognito-Nutzer   01.10.2024, 13:11
@schelm1

Der Grund ist nicht Teil meiner Frage und um den geht's hier doch auch gar nicht! Natürlich steht der Grund in Kündigung, der Grund hat hier keinerlei Bewandtnis zu meiner Frage.

Inkognito-Nutzer   01.10.2024, 13:53
@schelm1

Wie gesagt dreht sich meine Frage um ein anderes Thema... Deine Antwort hat bislang nichts sinnvolles zu meiner Frage beigetragen, Danke.

Prophylaktischer Hinweis:

Der Kündigungsgrund muss sauber aus dem Kündigungsschreiben hervorgehen. Auch sollten vorher wahrscheinlich andere Dingen geschehen sein (Mahnung, Fristsetzung, Benennung von Konsequenzen), wenn man nicht hinterher blöde feststellen will, dass die Kündigung unwirksam ist, man die Miete weiterzahlt.

So manche fristlose Kündigung wird hinterher im Rechtsstreit kassiert und der kündigenden guckt blöde aus der Wäsche. Mindestens behelfsweise die ordentliche Kündigung mitaussprechen.

Woher ich das weiß:Recherche

Inkognito-Nutzer   01.10.2024, 15:07

Der Grund geht hervor aus der Kündigung selbst und eine Frist wurde gesetzt, diese hat er auch bestätigt damals, aber die ist jetzt ausgelaufen letzten Monat und noch immer ist nichts passiert von seiner Seite aus.

Hi,

"zum Zugang der Kündigung."

Das verstehe ich nicht, erkläre mal genauer, bitte.

Muster: https://www.mietrecht.com/fristlose-kuendigung-wohnung-muster/#vermieter


Inkognito-Nutzer   01.10.2024, 09:13

Ich habe bislang geschrieben, "hiermit kündige ich, xxx xxx, meine seit xx.xx.xxxx gemietete Wohnung xxxx, xxxx xx fristlos und aus wichtigem Grund zum Zugang der Kündigung".

Da wollte ich erfragen, ob man sowas schreiben kann/darf.