Härtefall auch bei Vermieter möglich??
Hallo,
Meine Bekannte vermietet eine kleine Wohnung und selbst hat sie bisher mit ihrem Lebensgefährten zur Miete gewohnt.
Nun hat sie sich von dem Lebensgefährten getrennt und kann sich alleine die große bisherige Wohnung nicht leisten und muss dort ausziehen. Die Vermieterin ist selbst gesundheitlich sehr angeschlagen und über 50 Jahre alt.
Es ist zur Zeit jedoch sehr schwer eine adäquate Ersatzwohnung für sie zu finden, so dass sie bei Freunden zeitweise unterkommen kann.
Sie will daher ihre Eigentumswohnung wegen Eigenbedarf kündigen.
In dieser wohnt jedoch eine langjährige ältere (70 Jahre alt) Mieterin, welche viele Erkrankungen hat, so dass bei der Mieterin eventuell ein Härtefall vorliegt.
Meine Frage ist : Kann auch eine Vermieterin in Verbindung mit einer Eigenbedarfskündigung eigenen Härtefall geltend machen und würde dieser (sollte es wegen der Kündigung zu einem Gerichtsverfahren kommen), vor Gericht berücksichtigt werden?
Danke schon mal.
2 Antworten
Nach § 574 Abs 1 BGB kann der Mieter die Kündigung wiedersprechen und die Fortsetzung des Mietvertrags verlangen wenn die Beendigung eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters, nicht zu rechtfertigen sind.
Die besonderen Umstände deiner bekannten wird man also berücksichtigen müssen. das ist also was anderes als es wenn jemand für das 18 jährige Kind das problemlos wo anders oder noch zuhause leben könnte die Wohnung kündigen wollte.
Aber die Abwägung ist letztendlich wohl eine Einzelfall Entscheidung bei der alle Umstände berücksichtigt werden müssen. Wie da im Streitfall ein Gericht Urteilen würde ist schwer zu sagen.
Ich würde erstmal kündigen und dann schauen wie die Mieterin reagiert. Wenn es dann Streit gibt gehe zu einem Anwalt. Der kann besser die Erfolgsaussichten vor Gericht einschätzen
Alleine in der Datenbank von Dejure.org sind 482 Entscheidungen zu § 574 BGB aufgeführt. Viele sind dort zu frei abrufbaren Quellen (ich empfehle wenn möglich Openjur.de) verlinkt.
daran sieht man das dies Thema sehr häufig Streitgegenstand ist. Ein Fachanwalt für Mietrecht wird da einen halbwegs guten Überblick haben. Aber auch der muss erstmal genauer schauen wie die finanzielle Situation deiner Bekannten und die Gesundheitliche Situation der Mieterin ist.
Die Eigenbedarfskündigung ist rechtens.
Ob überhaupt eine Härtefallregelung für die Mietein besteht mus im Zweifel ein Gericht klären.
Super, danke für die Antwort. Kennst du vielleich gerichtliche Entscheidungen bei ähnlich gelagerten Fällen und kennst eventuell (wegen deinem Studium) die Aktenzeichen dieser gerichtlichen Entscheidungen?