Kein Wohnungsübergabeprotokoll. Schimmel in der Wohnung. Wer zahlt?

2 Antworten

Es zahlt der Verursacher. EG-Wohnung? Meistens der Eigentümer, weil er vermutlich keine oder nur schadhafte Sperrung gegen aufsteigende Nässe im Haus zu verantworten hat.


stud3232 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 20:31

Ja die Wohnung ist sehr feucht. Aber wenn der Vermieter die Kaution behalten will, wie geher ich dagegen vor?

Es gibt nicht mal ein Protokoll. Und der Vermieter hat direkt nach meinem Auszug mit Renovierung begonnen. Hat er Chancen diese von mir bezahlen zu lassen?

Gerhart  05.10.2024, 12:55
@stud3232

Das Rückgabeprotokoll nach Mietende ist Mietersache. Der Vermieter ist nicht verpflichtet dafür zu sorgen. Hat denn der Vermieter dir aufgetragen den Schimmel zu beseitigen?

Wenn es eine Übergabe gegeben hat, bei der der Vermieter (oder sein Bevollmächtigter) und du anwesend waren und er nichts über noch zu beseitigende Schäden schriftlich fixiert hat, dann hat er keine Handhabe, von dir Geld zu verlangen. Deine Argumentation wird immer sein, "bei der Wohnungsübergabe war alles in Ordnung, sonst hätten sie es ja aufgeschrieben. Das muss also nachträglich entstanden sein."


Callidus89  02.10.2024, 06:57

So einfach ist es tatsächlich nicht. Nicht ohne Grund darf der Vermieter die Kaution regelmäßig bis zu 6 Monate nach Mietende einbehalten, um bei Übergabe nicht offensichtliche Schäden durch den Mieter finden und in Rechnung stellen zu können.

Die Frage ist hier also eher: War der Mangel bereits bei der Übergabe offensichtlich?

Die Frage ob der Mieter dafür auch wirklich haftbar ist oder nicht, entfällt dadurch nicht. Ist hier auch nicht eindeutig zu beantworten. Denn wusste der Mieter um die Feuchtigkeitsprobleme, so liegt es durchaus in deinem Verantwortungsbereich deswegen richtig zu lüften, zu heizen und Möbel richtig aufzustellen.

HansWurst45  02.10.2024, 17:50
@Callidus89

Schimmel an der Tapete, der durch Abrücken eines Sofas sichtbar oder durch bloßes dahinter schauen wird, ist eindeutig offensichtlich.

Callidus89  02.10.2024, 18:00
@HansWurst45

Kann ich nichts zu sagen, da ich nicht weiß, wie die Übergabe im Detail ablief.

stud3232 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 20:35
@Callidus89

Bei der Übergabe hat der Vermieter das Sofa schon entsorgt. Bzw noch vor der Ûbergabe. Und gesagt es sei alles meine Schuld. Allerdings gar nichts schriftlich fixiert. Die Nässe kommt offensichtlich von unten.

HansWurst45  04.10.2024, 22:29
@stud3232

Vor der Übergabe hat er nicht das Recht die Wohnung (alleine) zu betreten.

stud3232 
Beitragsersteller
 05.10.2024, 01:21
@HansWurst45

Ja hat er aber mehrfach gemacht... mit der Begründung als ich nicht da war wegen des schimmels lüften zu müssen

Gerhart  05.10.2024, 12:57
@stud3232

Glatter Hausfriedensbruch. Aber der beseitigt den Schimmel auch nicht.

stud3232 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 11:43
@Gerhart

Ich hatte eind vaage mündliche Zustimmung gegeben. Hab gesagt, okay können Sie lüften. Aber die hatten noch in meiner Anwesenheit Handwerker reingebracht damit diese sich due Schimmelstelle anschauen. Aber nichts wurde beseitigt.

HansWurst45  06.10.2024, 11:53
@stud3232

OK, damit kannst du nicht mehr behaupten, dass es erst nach deinem Auszug verschimmelt ist. Allerdings kann der Vermieter jetzt auch nicht mehr behaupten, dass er von nichts wusste und der Schaden ein 'verdeckter Schaden' war.

Wenn der Vermieter den Schaden nicht explizit im Übergabeprotokoll erwähnt hat, gilt die Wohnung formal als mängelfrei übergeben. Wenn der Vermieter bei der Übergabe dich nicht schriftlich oder vor Zeugen dazu aufgefordert hat, den Schaden zu beseitigen, hat er diesen als unerheblich akzeptiert und die Wohnung als mängelfrei übernommen.

Teile ihm das so mit und fordere ihn ggf. dazu auf dir diene Kaution unverzüglich zurück zu geben (alles natürlich schriftlich und unter Zeugen in seinen Briefkasten geworfen)

stud3232 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 12:07
@HansWurst45

Ja habe schon den Mieterschutzbund kontaktiert. Ich denke es ist besser wenn dieser die weitere Kommunikation übernimmt.