Kein Wohnungsübergabeprotokoll. Schimmel in der Wohnung. Wer zahlt?
Ich bin ausgezogen. Es gab kein Protokoll. Hinter dem Sofa unten an der Wand gab's Schimmel. Der Vermieter will renovierten und mich zahlen lassen. Kann er das? Die Wohnung hat Feuchtigkeitsprobleme, da Erdgeschoss in einem Einfamilienhaus auf dem Land.
2 Antworten
Es zahlt der Verursacher. EG-Wohnung? Meistens der Eigentümer, weil er vermutlich keine oder nur schadhafte Sperrung gegen aufsteigende Nässe im Haus zu verantworten hat.
Wenn es eine Übergabe gegeben hat, bei der der Vermieter (oder sein Bevollmächtigter) und du anwesend waren und er nichts über noch zu beseitigende Schäden schriftlich fixiert hat, dann hat er keine Handhabe, von dir Geld zu verlangen. Deine Argumentation wird immer sein, "bei der Wohnungsübergabe war alles in Ordnung, sonst hätten sie es ja aufgeschrieben. Das muss also nachträglich entstanden sein."
So einfach ist es tatsächlich nicht. Nicht ohne Grund darf der Vermieter die Kaution regelmäßig bis zu 6 Monate nach Mietende einbehalten, um bei Übergabe nicht offensichtliche Schäden durch den Mieter finden und in Rechnung stellen zu können.
Die Frage ist hier also eher: War der Mangel bereits bei der Übergabe offensichtlich?
Die Frage ob der Mieter dafür auch wirklich haftbar ist oder nicht, entfällt dadurch nicht. Ist hier auch nicht eindeutig zu beantworten. Denn wusste der Mieter um die Feuchtigkeitsprobleme, so liegt es durchaus in deinem Verantwortungsbereich deswegen richtig zu lüften, zu heizen und Möbel richtig aufzustellen.
Schimmel an der Tapete, der durch Abrücken eines Sofas sichtbar oder durch bloßes dahinter schauen wird, ist eindeutig offensichtlich.
Kann ich nichts zu sagen, da ich nicht weiß, wie die Übergabe im Detail ablief.
Bei der Übergabe hat der Vermieter das Sofa schon entsorgt. Bzw noch vor der Ûbergabe. Und gesagt es sei alles meine Schuld. Allerdings gar nichts schriftlich fixiert. Die Nässe kommt offensichtlich von unten.
Vor der Übergabe hat er nicht das Recht die Wohnung (alleine) zu betreten.
Ja hat er aber mehrfach gemacht... mit der Begründung als ich nicht da war wegen des schimmels lüften zu müssen
OK, damit kannst du nicht mehr behaupten, dass es erst nach deinem Auszug verschimmelt ist. Allerdings kann der Vermieter jetzt auch nicht mehr behaupten, dass er von nichts wusste und der Schaden ein 'verdeckter Schaden' war.
Wenn der Vermieter den Schaden nicht explizit im Übergabeprotokoll erwähnt hat, gilt die Wohnung formal als mängelfrei übergeben. Wenn der Vermieter bei der Übergabe dich nicht schriftlich oder vor Zeugen dazu aufgefordert hat, den Schaden zu beseitigen, hat er diesen als unerheblich akzeptiert und die Wohnung als mängelfrei übernommen.
Teile ihm das so mit und fordere ihn ggf. dazu auf dir diene Kaution unverzüglich zurück zu geben (alles natürlich schriftlich und unter Zeugen in seinen Briefkasten geworfen)
Ja habe schon den Mieterschutzbund kontaktiert. Ich denke es ist besser wenn dieser die weitere Kommunikation übernimmt.
Ja die Wohnung ist sehr feucht. Aber wenn der Vermieter die Kaution behalten will, wie geher ich dagegen vor?
Es gibt nicht mal ein Protokoll. Und der Vermieter hat direkt nach meinem Auszug mit Renovierung begonnen. Hat er Chancen diese von mir bezahlen zu lassen?