Hallo,
im Gesetztestext heisst es;
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Frage 01:
Würde mir bitte jemand mal erklären was dieses Wort in diesem Zusammehang bedeutet?
Tätlichkeit
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Frage 02:
Wieso ist § 11 Abs. 3 aufgeführt? Ich erkenne da keinen Zusammenhang.
§ 11 Personen- und Sachbegriffe(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist......
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3.
Richter:
wer nach deutschem Recht Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter ist;
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