Kann man die Gefaehrdenansprache der Polizei ablehnen?
Angenommen ist jemand verdaechtig, beleidigende emails versendet zu haben.
Die Polizei kommt zu seiner Wohnung und wollen ihn belehren, dass er das nicht machen sollte etc.
Kann er denen ich rede mit euch nicht und schliesst man seine Tuer?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HfPol110/1623764496631_nmmslarge__0_0_1200_1200_3174f525c5be5f4e8b22b48adcebaf20.png?v=1623764497000)
Nein, aber sowas zeigt nur dass du uneinsichtig bist. Wäre nicht von Vorteil für dich.
lg
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Folter gibt es nicht. Die versuchen dich voll zu texten und schreiben danach ihren Eindruck nieder.
Wenn da dann steht: zeigte sich uneinsichtig und es ist zu befürchten, dass er seine Straftaten nicht einstellen wird, kann das auch in einer U-Haft enden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Verdunklungsgefahr, also Beeinflussung von Zeugen/Geschädigten/Opfern ist ein denkbarer Grund.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/xSkelettx/1719231664337_nmmslarge__0_0_736_736_223e6eeeb6b0d7103e0b5018571eede0.jpg?v=1719231664000)
Also die gefährden Ansprache kriegt eigentlich die gefährdete Person. Der gefährder wird mitgenommen oder vor geladen bei der Polizei. Wieso sollte jemand eine ansprache an einen möglichen Täter machen, wenn er bei sich selbst zu Hause ist?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Du hast das Konzept der Gefährderansprache nicht verstanden.
Da geht's wirklich darum, potentielle Täter von zukünftigen Taten abzuhalten. Indem die Polizei klarmacht, dass man auf deren Radar ist und sie einen im Auge haben.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sirius66/1635937078665_nmmslarge__0_0_3120_3120_2a0e7adaa355985c44fb89fc286698a8.jpg?v=1635937079000)
Also die gefährden Ansprache kriegt eigentlich die gefährdete Person
Nee ....
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
die Thematik ist inzwischen in § 29 Polizeigesetz geregelt; Absatz I betrifft die Gefährderansprache, Abs. II die Gefährdetenansprache.
bezüglich der Gefährderansprache heisst es in Abs. I:
"(1) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum die öffentliche Sicherheit stören wird, kann die Polizei diese Person über die geltende Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten Störung ergreifen wird. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die Person ansprechen (Gefährderansprache) oder anschreiben (Gefährderanschreiben)."
Dabei geht es, wie aus Satz 1 ersichtlich ist, um die öffentliche Sicherheit, zB ist die Gefährderansprache ein probates Mittel bei möglichen Störungen von zB Fußballspielen durch Hooligans.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Polizei kommt nicht zum Gespräch.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Kommt darauf an, ob die Straftat ausreichend fuer Uhaft ist.