Straßenschild klauen strafe?

6 Antworten

Die Geschichte mit den Sozialstunden (hoffentlich nicht zu wenig) wurde ja schon besprochen.

Untergegangen ist, dass Ihr wohl keine Straßenschilder geklaut habt (das wären die, wo zum Beispiel "Petty-Langfinger-Straße" drauf steht), sondern Verkehrszeichen. Da könnte noch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr dazu kommen. Dann viel Spaß.

Und, auch das darf man nicht vergessen: Ihr seid deliktfähig - also gibt es noch den Schadensersatz für die Wiederanbringung. Das wird schnell mal dreistellig. Pro Schild.

Guten Tag!

Klauen von Straßenschildern stellt einen Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Ggf. könnte, wenn das Straßenschild dadurch noch beschädigt wird, in Tateinheit eine Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 1 StGB zur Anwendung kommen. Diese Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Wenn es sich um ein Verkehrszeichen nach der StVO handelt (z.B. Stopp-Schild, Vorfahrtsschild), käme noch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB in Betracht. Auch hierbei wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Mit 15 Jahren gilt man noch als Jugendlicher im Sinne des § 1 Abs. 2 JGG, sodass nicht das Erwachsenenstrafrecht, sondern das Jugendstrafrecht Anwendung findet. Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen. In dem Fall wären Sozialstunden denkbar. Die Höhe der Sozialstunden entscheidet letztlich der Richter in seinem Ermessen nach Sach- und Rechtslage.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

2 Sekunden mit Googele:

Strafgesetzbuch (StGB), § 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Und für Minderjährige gibt's Sozialstunden.

Diebstahl duerfte ja klar sein, unter Umstaenden kommt dann auch noch ein gefaehrlicher Eingriff in den Strassenverkehr dazu. Das wird dann wahrscheinlich auch bei strafmuendigen Minderjaehrigen nicht mehr ganz so glimpflich ablaufen.

Das Klauen von Straßenschildern ist illegal und kann Strafen wie Sozialstunden oder Geldstrafen nach sich ziehen, auch für Minderjährige. Es ist egal, welches Schild geklaut wird – es bleibt Diebstahl.


HfPol110  07.07.2024, 11:39

Bei jugendlichen gibt es keine Geldstrafen.

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Prettyshinyg643 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 10:42

Weißt du, ich welcher höhe das Strafgeld? Weil habe gehört, dass bei minderjährigen oftmals lieber Sozialstunden gemacht werden, weil sie ja normalerweise noch kein Geld selber verdienen

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Luisakeytoan  07.07.2024, 10:45
@Prettyshinyg643

Eine Geldstrafe für das Klauen von Straßenschildern kann je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich hoch ausfallen. Es können mehrere Hundert Euro sein, aber genaue Beträge können stark variieren und hängen von den örtlichen Gesetzen ab.

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Luisakeytoan  07.07.2024, 11:40
@HfPol110

In Deutschland können Jugendliche durchaus Geldstrafen gemäß § 17 Abs. 2 JGG erhalten.

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HfPol110  07.07.2024, 11:42
@Luisakeytoan

Nein, kann er nicht.

https://www.anwalt-strafrecht-steuerstreit-berlin.de/verteidigung-jugendstrafrecht/#:~:text=Strafrahmen%20und%20Sanktionen%20im%20Jugendstrafrecht,Geldstrafe%20oder%20Freiheitsstrafe%20erkannt%20werden.

Strafrahmen und Sanktionen im Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht setzt die üblicherweise vorgesehenen Strafen des Strafgesetzbuchs (StGB) und deren Strafrahmen außer Kraft. Es kann nach dem JGG nicht auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe erkannt werden.

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Luisakeytoan  07.07.2024, 11:45
@HfPol110

Jugendliche ab 15 Jahren können in Deutschland Geldstrafen erhalten, um sie für ihr Fehlverhalten zur Verantwortung zu ziehen und zur Erziehung beizutragen.

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Luisakeytoan  07.07.2024, 11:49
@HfPol110

Wenn du eine offizielle Quelle hast, die das Gegenteil behauptet, dann her damit. Bis dahin bleibe ich bei meiner Information. Aber ich bin gespannt, ob du tatsächlich etwas Substantielles vorlegen kannst.

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HfPol110  07.07.2024, 11:50
@Luisakeytoan

Die Quelle habe ich dir verlinkt. Das Bundesministerium für Justiz sollte eine relativ gute Quelle sein.

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Luisakeytoan  07.07.2024, 11:51
@HfPol110

Wenn du meinst, dass das Bundesministerium für Justiz irrt, dann lass uns gerne die Diskussion führen. Ich bin gespannt auf deine Argumente.

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HfPol110  07.07.2024, 11:53
@Luisakeytoan

Wenn du dir die Quelle angeschaut hättest, dann wüsstest du das du Schwachsinn redest.
Wenn du nicht dazu in der Lage bist, dir die Quelle anzuschauen, brauchen wir nicht weiter reden.
Ich nehme das als Eingeständnis deinerseits an.

lg

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Luisakeytoan  07.07.2024, 11:54
@HfPol110

Du scheinst dich ja bestens auszukennen. Zeig mir doch einfach, wo ich falsch liege, wenn du so sicher bist.

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Luisakeytoan  07.07.2024, 11:58
@HfPol110

Ah, verstehe. Danke für den Link. Scheint, ich habe Recht gehabt Aber hey, irren ist menschlich, oder?

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Prettyshinyg643 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 15:02
@Luisakeytoan

Ich habe mich gerade auch nochmal informiert und Jugendlich können KEINE Geldstrafe bekommen!

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Luisakeytoan  07.07.2024, 16:26
@Prettyshinyg643

Vielleicht solltest du nochmal nachlesen, denn Jugendliche können sehr wohl Geldstrafen bekommen. Wer von uns braucht hier wirklich eine Auffrischung?

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AnitaAn  07.07.2024, 16:44
@Luisakeytoan

Der von dir zitierte Paragraf § 17 Abs. 2 JGG sagt etwas zur Jugendstrafe, nicht zur Geldstrafe. Mögliche Sanktionen sind in § 5 zusammengefasst und ab § 9 genauer erläutert. Geldstrafe kommt dort nicht vor.

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Luisakeytoan  07.07.2024, 17:04
@AnitaAn

Schön, dass du den § 17 Abs. 2 JGG zitierst, aber anscheinend hast du nicht gründlich genug gelesen. Schau dir § 5 und die folgenden Paragraphen nochmal genauer an – Geldstrafen sind da nämlich sehr wohl eine Option.

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AnitaAn  07.07.2024, 17:13
@Luisakeytoan

An welcher Stelle findest du die Geldstrafe erwähnt? Zeig Sie mir bitte.

P.S.ich kenne die §§ gut, ich arbeite seit Jahren am Jugendgericht. Aber (im Gegensatz zu manchen anderen Menschen) lasse ich mich gern eines besseren belehren.

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Luisakeytoan  08.07.2024, 11:36
@AnitaAn

Ein Jugendlicher kann zwar keine direkte Geldstrafe erhalten, aber er kann zu Arbeitsleistungen verpflichtet werden oder dazu, einen Schaden

wiedergutzumachen, was in der Praxis ähnliche Auswirkungen haben kann wie eine Geldstrafe.

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