Mit was muss ich rechnen?

ultrarunner  07.07.2024, 12:54

Woher wusste die Polizei denn, dass du dieses Messer hast?

LTim16 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 13:13

Ich wurde auf Pyrotechniker duchsucht da ich aber nichts bei hatte habe ich zugestimmt

2 Antworten

Einhandmesser sind nicht "illegal". Nach § 42a Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 WaffG ist es nur verboten, ein Einhandmesser zu führen. Sprich, mit sich draußen herum zu schleppen. Es ist aber legal, wenn sich das Messer in einem verschlossenen Behältnis befindet (also nicht geschlossen mit Reißverschluss, sondern verschlossen mit Schloss), oder wenn man einen berechtigten Grund für das Führen hat. Letzteres ist schwammig, aber bietet zumindest in der Theorie so manche Möglichkeit.

Rettungsmesser werden gar nicht als Messer eingestuft, sondern als Werkzeug. Aber nicht alles was als Rettungsmesser verkauft wird, kann man auch legal als Werkzeug führen. Was das BKA für Anforderungen an ein Rettungsmesser stellt (das dann ein Werkzeug und kein Messer im Sinne des Waffengesetzes ist), wird hier beschrieben.

Gerade im Bereich Rettungsmesser und "berechtigter Grund" ist man extrem auf das Wohlwollen der Polizei, der OWi-Behörde und des Gerichts angewiesen. Wenn die Sache nicht schon von der Polizei oder der OWi-Behörde, abgewürgt wurde, ist es recht schwierig, den Richter davon zu überzeugen, dass man sich legal verhalten hat. Aber es ist durchaus möglich. Wenn man sich nicht schon bei der Polizeikontrolle hoffnungslos verquatscht.

Du wirst für die Sache NICHT ins Gefängnis wandern. Was du riskierst, ist eine Geldstrafe bis zu 10.000 € (§ 53 Abs. 1 Nr. 21a, Abs. 2 WaffG). Eigentlich nicht weiter wild. Wird irgendwo im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich landen. Aber solltest du dir in den nächsten Jahren eine Waffe als Jäger oder Sportschütze zulegen wollen, kann dieser Vorfall die Bewertung deiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit beeinflussen. Ob man dir die waffenrechtliche Erlaubnis wegen dieser einen Sache verweigert, wage ich mal zu bezweifeln. Aber da die Behörde für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz die Waffenbehörde ist, solltest du da zukünftig aufpassen, was du so mit dir draußen herumschleppst.

Wenn ein Anhörungsschreiben kommt, kannst du dich schriftlich zu dem Sachverhalt äußern, du kannst es aber auch lassen. Das wäre jedenfalls eine günstige Gelegenheit, einen Anwalt mit einer Akteneinsicht zu beauftragen. Zweite Chance, einen Anwalt einzuschalten wäre dann das Eintreffen des Bußgeldbescheids. Spätestens da solltest du dir überlegen, ob du die Strafe akzeptierst, oder du dagegen vorgehen möchtest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist
und keine Angaben davon gelesen das es nicht erlaubt sei

Amazon liefert in die ganze Welt. Denen sind lokale Gesetze wurscht. Der Käufer allein ist für die Einhaltung der Landesgesetze verantwortlich. Das heisst, dass die Tatsache, dass du nichts über Verbote liest, kein Garant dafür ist, dass du etwas legal besitzen darfst.

soll ich mit ein Anwalt holen?

Zum derzeitigen Stand kostet ein Anwalt nur Geld, denn es ist noch gar nichts strafrechtlich passiert. Wenn du ein Schreiben zu einem eröffneten Ermittlungsverfahren bekommst, hast du immer noch jede Menge Zeit, dir einen Anwalt zu suchen.

Ich persönlich würde sogar damit warten, bis der Staatsanwalt Anklage erhebt.

Bis dahin ist alles möglich:

  • Ermittlungsverfahren
  • Einstellung
  • Einstellung mit Auflagen
  • Strafbefehl
  • Anklage

Nur bei Anklage wären die hohen Anwaltskosten gerechtfertigt, meiner Meinung nach. In Zeitverzug kommst du jedenfalls nicht.