Was wäre die Strafe, wenn jemand das Brandenburger Tor zerstören würde?
Egal ob unabsichtlich oder Absichtlich
Ich schätze mal, über 2 Jahre Gefängnis sicher 😅
2 Antworten
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Guten Tag!
Grundsätzlich verweise ich auf den Kommentar von @HfPol110. Das Brandenburger Tor stellt ein Bauwerk im Sinne des § 305 Abs. 1 StGB dar. Wird es zumindest teilweise zerstört, droht dem Täter eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, sofern der Täter vorsätzlich, sprich mit Absicht gehandelt hat. Eine fahrlässige Zerstörung des Bauwerks gibt es nämlich nicht.
Es kommt aber darauf an, wie das Bauwerk zerstört wird. Legt der Täter beispielsweise ein Feuer, sodass das Bauwerk abbrennt, sind wir im Bereich der Brandstiftung, möglicherweise sogar schweren Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB. Das ist definitiv kein Kavaliersdelikt und wird im schlimmsten Fall nach der benannten Vorschrift mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bestraft. Das Strafmaß der Brandstiftung selbst gemäß § 306 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren vor. Geldstrafen sehen diese Vorschriften nicht vor.
Auch die fahrlässige Brandstiftung wäre nach § 306d StGB strafbar.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
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Das wäre Zerstörung von Bauwerken gem §305 StGB und wird mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft
Ich denke in einem solchen Fall (wenn Vorsatz vorliegt) wird das Strafmaß ausgenutzt werden. Die Schadensersatzforderungen wären wohl das viel größere Problem.
lg
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Hab vergessen fertig zu schreiben, wollte sagen, wär es der Bundestag wo die Politiker alle sind, wär die Strafe noch viel viel höher 😅
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Ja. Da kommen noch ganze andere Straftaten in Betracht.
Da sieht man in seinem Leben kein Licht mehr.
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Das kann ich nicht sagen, weil ich den Wert des Brandenburger Tors nicht kenne und nicht weiß, was ein wiederaufbauen kosten würde.
lg
Ich wette wär es der Bundestag