Meinung des Tages: Nach Rassismus-Parolen auf Sylt: Welche Konsequenzen wären Eurer Meinung nach angebracht?

Vor wenigen Tagen sorgte ein Video, in dem Partygäste auf Sylt ausländerfeindliche Parolen singen, bundesweit für Entsetzen. Inzwischen ermittelt u.a. der Staatsschutz...

Was ist passiert?

Am vergangenen Donnerstag wurde im Internet ein Video geteilt, das bundesweit für Aufsehen gesorgt und die sozialen Netzwerke am Wochenende klar dominiert hat. Zu sehen sind junge Erwachsene, die im Promiclub "Pony" auf der Ferieninsel Sylt ausgiebig zu Gigi D'Agostinos "L'amour toujours" feiern.

Ein paar der Feiernden singen die ausländerfeindliche Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!". Einer der Partygäste hebt zudem den rechten Arm zum Hitlergruß und formt mit seinen Fingern über dem Mund einen Hitlerbart. Bereits kurz nach Veröffentlichung im Internet schlug das Video hohe Wellen...

Erste Reaktionen

Sowohl auf X als auch auf Tik Tok entwickelte sich der Hashtag #sylt binnen weniger Stunden zum Spitzenreiter. Viele Nutzer reagierten entsetzt und verurteilten die stumpfen, fremdenfeindlichen Parolen zutiefst. Innenministerin Nancy Faeser und weitere Politiker zeigten sich ebenso schockiert. Die Innenministern fragte sich, welches hasserfüllte Klima diese Menschen dazu ermutige, derartige Parolen zu brüllen. Die Sylter Gemeinden betonten in einer gemeinsamen Erklärung die Weltoffenheit der beliebten Ferieninsel und bezeichneten die Parolen als "abstoßend und vollkommen inakzeptabel".

Der Betreiber des Clubs distanzierte sich ebenfalls und drohte mit rechtlichen Schritten. Ferner erteilte er den Personen lebenslanges Hausverbot. Kritik, dass seitens von Security nicht eingegriffen wurde, wies er mit Blick auf die Lautstärke der Musik jedoch zurück.

Konsequenzen für die Beteiligten

Nachdem die gefilmten Personen schnell identifiziert werden konnten, wurden die Klarnamen der Beteiligten von zahlreichen Internetnutzern in den sozialen Netzwerken veröffentlich und geteilt. Darüber hinaus wurden die Arbeitgeber der Beschuldigten gezielt angeschrieben und via Bewertungsplattformen negativ bewertet. Mittlerweile sollen drei der Personen ihren Job verloren haben.

Mögliche juristische Folgen

Der jüngste Vorfall auf Sylt war nicht der erste seiner Art: Bereits seit einiger Zeit erfreut sich der berühmte Hit von Gigi D'Agostino innerhalb rechtsextremer Kreise größter Beliebtheit. Der zur "Remigrationshymne" umfunktionierte Song wurde in den vergangenen Wochen immer wieder in Discos, auf Erntedank- und Volksfesten oder Fußballstadien gesungen. Seitdem häufen sich Nachahmungsfälle auf Plattformen wie Youtube und Tik Tok.

Da die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" nicht eindeutig ist, sind die juristischen Folgen aktuell unklar. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Fall entschieden, dass die Parole "Ausländer raus" alleine nicht die Menschenwürde verletzt und von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Zentral für eine mögliche Verurteilung wegen Volksverhetzung sei vor allem der Kontext, in dem die Äußerung getätigt wurde. Der bekannte Medien-Anwalt Christian Solmecke, mit dem wir in der Vergangenheit schon ein Themenspecial durchgeführt haben, rechnet vor allem damit, dass der Veröffentlicher des Videos als auch der Mann, der den Hitlergruß imitiert hat, klar juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können. Im letztgenannten Fall würde der Art. 86a greifen.

Für die gesungene Parole hält er eine erhebliche Geldstrafe für alle Beteiligten zudem für recht wahrscheinlich.

Bagetellisierung der Äußerungen

Neben viel Kritik gab es im Netz allerdings auch einige Stimmen, die das Verhalten der Feiernden beschwichtigen und auf den Alkoholeinfluss zurückführen wollten. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung warnte davor, dass sich rassistische Äußerungen wie diese weiter in alle Milieus und Altersgruppen hineinfräse und von vielen bagatellisiert und salonfähig gemacht werden würden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Konsequenzen sollten für die Beteiligten folgen - ist die vermutete Geldstrafe ausreichend oder zu viel/zu wenig?
  • Findet Ihr es gerechtfertigt, dass Klarnamen veröffentlicht und die Arbeitgeber angeschrieben wurden?
  • Teilt Ihr die Sorge vor einer möglichen Bagatellisierung?
  • Was sollte gesellschaftlich getan werden, um die Salonfähigkeit solcher Äußerungen einzudämmen?
  • Wo endet Eurer Meinung nach die Meinungsfreiheit?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sylt-handyvideo-rassismus-reaktionen-100.html

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Nazi-Parolen-auf-Sylt-Pony-Betreiber-erhalten-Morddrohungen,sylt1666.html

https://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/sylt/article242405660/sylt-rechtsextremismus-nazis-skandal-party-pony-kampen-pfingsten-auslaender-raus-gigi-dagostino-nazis-2.html

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/auslaender-raus-gigi-dagostino-strafbar/

https://www.youtube.com/watch?v=cMzj5VgntuE

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/sylt-lokal-video-rassistische-parolen-100.html

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Bewusst falsche Diagnose, um OP an Jugendlichem zu rechtfertigen?

Guten Tag,

in einem anderen Forum, welches ich hier nicht rezitieren möchte, bin ich auf folgenden kuriosen Fall gestoßen, zu dem mich nun die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für die beiden Täterinnen interessieren würden:

Marie, Mutter eines 16-jährigen Sohnes möchte an ihrem Sohn ohne medizinische Mediktion eine Amputation der Penisvorhaut vornehmen lassen, weil ihre Freundin ihr erzählt hat, dass das eine ganz tolle Sache ist und dies bei ihren eigenen Söhnen auch ohne med. Indikation hat vornehmen lassen.

Nachdem sie den Junior nicht von ihrem Vorhaben überzeugen konnte, hat ihre Freundin ihr den Kontakt zu einer Urologin vermittelt, welche bei der Diagnostizierung einer medizinischen Notwendigkeit für die gewünschte Amputation "sehr größzügig ist" (mit anderen Worten: Wenn die Mutter dies wünscht, erfindet sie auch gerne eine Diagnose, um ein Geschäft zu machen). Dort wurde - oh Wunder - plötzlich die medizinische Notwendigkeit attestiert und dem Jungen erzählt, dass er um eine OP nicht herumkommen wird.

Ich sehe hier mindestens den Versicherungsbetrug, da die Ärztin einen Tatbestand erfindet, bei welchem die Krankenversicherung des Opfers zu ihrem Gunsten zahlen muss. Da die Ärztin hier aber auch einen Tatbestand schafft, um um eine Einwilligung des Opfers herumzukommen, oder ihn möglicherweise unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu einer Einwilligung in eine Körperverletzung zu drängen, könnte ich mir vorstellen, dass auch dieser Aspekt strafrechtlich von Beland wäre.

Davon dass der Junge mit 16 wohl kaum noch als "nicht-einwilligungsfähig" gilt gehe ich jetzt mal aus.

Davon abgesehen gibt es klare Richtlinien des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, welche im Kern beinhalten, dass die o.g. Maßnahme nur durchgeführt werden sollte, wenn es absolut nötig ist. Nun bei einem Patienten, welcher zuvor offenbar keine Probleme hatte eine solche Notwendigkeit zu erfinden, um eine Körperverletzung (offenbar gegen seinen Willen) zu rechtfertigen, um ein zusätzliches Einkommen zu generieren dürfte doch auch dem Hippokratischen Eid widersprechen.

Beschneidung, Kindesmisshandlung, Strafrecht, versicherungsbetrug
Gericht verurteilt Björn Höcke wegen SA-Parole?

Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (100 Tagessätze zu je 130 Euro) verurteilt, weil er zum Abschluss einer Wahlkampf-Veranstaltung in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!" gerufen hatte (siehe hier und hier)

Der Slogan "Alles für Deutschland" wurde während des Nationalsozialismus von der Sturmabteilung (SA) genutzt. Kernfrage des Prozesses war, ob Höcke dies gewusst und insofern vorsätzlich gehandelt hat. Die Nichtkenntnis würde zur Straflosigkeit führen. Höckes Verteidigung hat angekündigt gegen das Urteil notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Ich persönliche glaube nicht, dass Höcke die Parole kannte. Die SA wurde 1934 entmachtet, so dass der Slogan nicht derart popularisiert wurde wie etwa "Meine Ehre heißt Treue" von der SS. Höcke ist zwar Geschichtslehrer, aber auch Lehrer sind keine Übermenschen, die alle geschichtlichen Details kennen. Ein Arzt kennt ja auch nicht jede Krankheit. Vor allem hat eine Verurteilung für Höcke nur negative Konsequenzen. Warum sollte er diese riskieren?

Was ist eure Meinung zu dem Urteil?

Richtiges Urteil. 69%
Falsches Urteil. 31%
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