Wie wahrscheinlich ist hier eine Einstellung nach 153 StPO?

Der Freund schrieb mir folgendes: "Wo hat er die geklaut"

Gestern schrieb der Freund mir in einer Nachricht, auf meine Frage, woher er denn schon zu diesem Zeitpunkt gewusst habe, was mir geklaut worden ist, folgendes:

"Digga weil du 100mql sagst das er deine Tasche geklaut hat"

Daraufhin schrieb ich dem Freund das: 

"Ich möchte nur wissen, woher Du zu diesem Zeitpunkt es wusstest, was mir geklaut wurde. Von einer geklauten Tasche habe ich NACH DIESER NACHRICHT geschrieben"

Und daraufhin begründet der Freund, woher er zu diesem Zeitpunkt schon konkret wusste, was mir geklaut worden ist, mit der Aussage, dass ich ja vor seiner Nachricht geschrieben hätte, dass meine Tasche dabei kaputt ging.

Nachricht von mir an den Freund: "Da steht nur, dass meine Tasche BESCHÄDIGT wurde. Aber nicht, dass die mir GEKLAUT wurde."

Nachrichten des Freundes dazu: "Ja aber kann man sich ja daraus denken. Wenn man bisschen nachdenkt"

Ich schrieb dem Freund des Tatverdächtigen tatsächlich, dass bei der Tat ein Teil meiner Tasche kaputt ging.

Der Versuch des Freundes, sein Wissen mit der Aussage zu rechtfertigen, dass ich erwähnt habe, dass meine Tasche kaputt ging, passt nicht zu seiner ursprünglichen Frage, die spezifisch nach dem Diebstahl fragte.

Ich hatte zwar kurz vor der Frage des Freundes, wo er die geklaut hätte, geschrieben, dass mir von X Sachen geklaut wurden, aber man erkennt zweifelsfrei, dass der Freund sich bei der Beantwortung der Frage, woher er zum Zeitpunkt seiner Nachfrage, wo er die geklaut hat, schon gewusst hat, was mir geklaut wurde, gar nicht auf die Nachricht von mir, dass mir Sachen geklaut wurden, bezieht.

Das der Freund von einer geklauten Tasche schreibt, kann durchaus ein Manöver sein, um von sich aus abzulenken, da er heute auch nochmal extra das betonte:

"Digga ich wusste ned was dir geklaut wurde. Ich hab keine Ahnung was dir geklaut wurde.

Genauso wenig hab ichbirhendwas mit denen zu tun."

Das zeigt, er will sich raushalten und mit der Tat dann nicht in Verbindung gebracht werden bzw. versucht diese zu verschleiern.

Neben der Tatsache, dass dieser Freund selbst bei der Polizei arbeitet, gibt es noch zwei weitere Anzeigen wegen Strafvereitelung.

Freundschaft, Polizei, Deutschland, Recht, Gericht, Diebstahl, Jura, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafanzeige, Strafgesetzbuch, Strafrecht, Strafverfahren, Dieb, Täter, Beweismittel
Was sind die geschützten Rechtsgüter in nachfolgend aufgelisteten § des StGB?

Hallo,

ist jemand so nett und schriebt um welche Rechtsgüter es in den Gesetztestexten geht:

§ 123 StGB Hausfriedensbruch

§ 132 StGB Amtsanmaßung

§ 132a StGB Missbrauch von Titeln......

§ 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten

§ 145 StGB Missbrauch von Notrufen....

§ 153 StGB Falschaussage

§ 154 StGB Meineid

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung

§ 185 StGB Beleidigung

§ 223 StGB Körperverletzung

§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung (wahrscheinlich das selbe wie in § 223)

§ 226 StGB Schwere Körperverletzung (wahrscheinlich das selbe wie in § 223)

§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung (wahrscheinlich das selbe wie in § 223)

§ 239 StGB Freiheitsberaubung

§ 240 StGB Nötigung

§ 242 StGB Diebstahl

§ 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls

§ 244 StGB Diebstahl mit Waffen Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl

§ 246 StGB Unterschlagung

§ 249 StGB Raub

§ 252 StGB Räuberischer Diebstahl

§ 253 StGB Erpressung

§ 255 StGB Räuberische Erpressung

§ 257 StGB Begünstigung

§ 263 StGB Betrug

§ 265a StGB Erschleichen von Leistungen

§ 267 StGB Urkundenfälschung

§ 281 StGB Missbrauch von Ausweispapieren

§ 303 StGB Sachbeschädigung

§ 306 StGB Brandstiftung

§ 323a StGB Vollrausch

§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung

Wäre nett wenn das jemand kurz ergänzen könnte....

Recht, Gesetz, Gesetzeslage, Strafgesetzbuch, Strafrecht, Straftat
Wie kann ich eine Person möglichst Anonym der Polizei melden?

Hallo.

Ich weiß, hört sich wahrscheinlich an wie als wäre ich der letzte Zinker, dem ist aber nicht so. Lasst es mich kurz erklären.

Seit ca 9 Monaten ist jemand aus dem näheren Kreise der Familie unter § 35 BtMG aus der Haft in eine Therapie entlassen worden. Diese Therapie hat das Familienmitglied mit absoluter liebe NICHT bestanden. Die Therapie sollte 12 Monate gehen, nach 3 Wochen ist die Person wegen Spice Konsum rausgeflogen ( Synthetischs Cannabis auf einem DIN A4 Blatt). Seitdem lebt die Person zusammen mit meiner Mutter, meinem Stiefvater und mir zusammen in unserer Wohnung.

Die Person um die es hier geht hat noch eine Reststrafe von knappe 4 Jahren offen, wird per Haftbefehl gesucht.

Das eigentlich Problem ist folgendes : Die Person benimmt sich unter aller Würde, ist leider dem Alkohol extrems verfallen. Eigentlich macht die Person nur Probleme, wird aggressiv und Handgreiflich uns allen gegenüber. Wir möchten das hier nicht mehr dulden. Es ist langsam aber sicher genug für unser aller Psyche in dieser Wohnung.

Nun zur eigentlichen Frage : Wie kann ich diese Person unauffällig und komplett Anonym der Polizei melden?. Ich möchte weder das mein Name irgendwo auftaucht geschweige denn meine Nummer oder andere persönliche Daten.

Achja und PS : Eine Sache verstehe ich auch nicht. Die Person ist hier nicht gemeldet, aber trotz allem (nach gefühlt einer Ewigkeit) kam trotzdem per Post die Ladung zum Haftantritt (ist aber auch schon 2 Monate wieder her jetzt). Liegt das daran, weil ja hier seine Familie gemeldet ist?. Wie gesagt, die Person selbst ist hier nicht gemeldet.

Vielen Dank und liebe Grüße

Recht, Gesetz, Familienprobleme, häusliche Gewalt, Haftbefehl, Strafrecht, Straftat

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