Anzeige wegen Betrug möglich?

Hallo zusammen, ich bin gerade etwas hilflos und hoffe auf Eure Hilfe.

Situation die fürs Ende wichtig ist: Ich hatte eine Marken Tasche über Kleinanzeigen gekauft, von einem gewerblichen Anbieter. Alles verlief einwandfrei.

Hatte im Laufe des Jahres eine Tasche des selben Designer über Kleinanzeigen verkauft (nicht die obenen angegebene). Abholung erfolgte persönlich. Alles war gut. Wenige Wochen danach meinte die Käuferin, es gäbe Mängel, die ich nicht aufgeführt hatte. Sie wollte die Tasche zurück geben. Ich hatte alles beschrieben und wir hatten uns zum Kauf getroffen, genug Zeit um alles zu prüfen gab es von Ihrer Seite also. Ich wollte keinen Ärger und hab der Rücknahme zugestimmt.

Diesmal trafen wir uns bei mir zuhause. Sie sah eine andere Tasche und wollte dann die gegen Zahlung der Differenz nehmen.

Alles gut soweit.

Nach 6 Monaten schreibt Sie mir nun, dass die Tasche einen Fälschung sei und Sie mich anzeigen werde, sollte ich die Tasche nicht zurück nehmen.

Ich verstehe die Welt nicht mehr. Hatte, wie oben beschrieben, selbst die Tasche über einen gewerblichen Verkäufer gekauft und es ist kein Plagiat. Was kann ich nun tun? Sehe nicht ein, die Tasche nach einem halben Jahr zurück zu nehmen. Das hätte ich bei der ersten (mit den angeblichen Mängeln) nicht machen müssen... und jetzt ist die Situation schlimmer als vorher.

Kann Sie mich ohne irgendwelche Beweise anzeigen? Die Tasche hatte ich nie inseriert, es gibt also kein Inserat oder sonstiges. Sie hat nach genau der gefragt, sich die angesehen und dann gekauft.

Ich weiß nicht was mich da erwartet. Was ist, wenn Sie eine ganz andere Tasche angibt und sagt, diese hätte Sie bei mir gekauft? Ich meine, es sind 6 Monate vergangen...und plötzlich ist es eine angebliche Fälschung.😔

Gesetz
Verkaufsabbrüche durch Verkäufer rechtswidrig oder nicht??

Folgender Fall: Käufer kauft auf einer Online-Verkaufsplattform von privatem Verkäufer einen lang gesuchten Artikel zum Schnäppchenpreis. Er zahlt über das System der Plattform. Verkäufer sagt ihm auch zu und kündigt Versand an (= gegenseitige Willenserklärungen). Verkäufer bricht am nächsten Tag willkürlich die Transaktion ab, will den Artikel nicht mehr liefern. Käufer nicht einverstanden, besteht auf rechtsverbindlichem Kaufvertrag. Verkäufer stellt den Artikel für ihn zum Kauf nochmal ein. Käufer kauft und zahlt ein zweites Mal übers System mit Käuferschutz. Verkäufer sagt wiederholt Lieferung zu, hat den Käufer damit jedoch nur geblufft und getäuscht. Nach zehn Tagen Warten des Käufers auf den Versand (VK bleibt untätig und meldet sich nicht mehr) bricht das System automatisch die Transaktion ab. Käufer hat seinen heißbegehrten Artikel vom besagten Verkäufer zum zweiten Mal nicht erhalten und fühlt sich getäuscht. Käufer beschwert sich beim System und erhält die Antwort, dass der Käufer ja nicht geschädigt wurde, es läge kein Betrug vor, Käufer würde vom System das Geld zurück erhalten. Außerdem teilt das System mit, Verkäufer können/dürfen Transaktionen abbrechen, und der besagte Verkäufer hätte somit gegen keinerlei Richtlinie verstoßen.

So , nun die Frage: Sind solche Richtlinien dem BGB mit seinen Rechtsverbindlichkeiten - hier § 433 ff - übergeordnet? Was meint ihr?

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