Gilt Tierabwehrspray als Waffe bei einem Drogendelikt?

2 Antworten

Tierabwehrspray - NIE WAFFE wenn ein legales Spray

Heyho,

Ein Drogendelikt und ein Verstoß gegen das WaffG sind getrennt voneinander zu Betrachten. Das Mitführen von Tierabwehrsprays ist nicht verboten. Jedoch kann es zu örtlichen Verbotsaussprachen kommen: Das wäre aber kein Rechtsbruch.

Das mitgeführte Messer könnte als Waffe eingestuft werden, muss es aber nicht. Das kommt auf die Beschaffenheit des Gegenstandes an.

Wie gesagt: Die einzelnen Delikte sind getrennt voneinander zu beurteilen. Ein Messer wird nicht zwangsläufig als Waffe gewertet, nur weil im Sachkontext verbotene Substanzen gefunden wurden.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

Westside010601 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 20:25

Danke dir! Kann das Abwehrspray denn ebenfalls so als Waffe gelten?

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PumPum2004  14.08.2024, 20:28
@Westside010601

Nein, solange die spezifizierung des Sprays klar auf Tiere ausgerichtet ist, können diese nicht als Waffe eingestuft werden. Abwehrsprays ohne spezifizierung oder gegen Menschen, können und werden in den meisten Fällen als Waffe eingestuft, da diese vom Zweck her dazu bestimmt sind, die Abwehrfähigkeit eines Menschen, herabzusetzen.

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