Verweis auf Hersteller bei Reparatur?

3 Antworten

Hallo,

innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf solltest du dich bei einem Defekt immer an den Verkäufer wenden. Dieser haftet gesetzlich für Sachmängel, welche schon beim Kauf der Sache vorhanden waren. Innerhalb des ersten Jahres musst du nicht nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand, und bist damit in einer guten Position. Der Verkäufer muss den Mangel dann kostenfrei beheben, es sei denn er kann nachweisen, dass der Mangel erst später aufgetreten ist. Zur Beseitigung des Mangels stehen dem Verkäufer mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, zum Beispiel Reparatur oder Ersatz. Kann der Mangel nicht behoben werden, darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei dieser gesetzlichen Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") ist der Verkäufer dein alleiniger Ansprechpartner und darf nicht auf den Hersteller verweisen. In solchen Fällen solltest du daher auf diese Variante der Abwicklung bestehen. Erst nach den 12 Monaten kann es sinnvoll sein, die Reklamation über die freiwillige Garantie des Herstellers abzuwickeln.

Manche Händler muss man erst an die gesetzlichen Regelungen erinnern und sollte da hartnäckig bleiben. Die gesetzlichen Festlegungen dazu findest du in § 433 und den darauf folgenden des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Das Team vom Möbelhaus kann üblicherweise keine Waschmaschinen reparieren. Ich denke, das kann der Hersteller um einiges besser und ja, das ist normal.


superseegers  14.08.2024, 22:50

Der Verkäufer ist Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche. Sonst niemand.

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Sofern im Kaufvertrag schon festgelegt würde, dass der Händler bei Sachmängeln auf den Hersteller verweisen kann, ist das so ok.

Erster Ansprechpartner bleibt dennoch der Händler.

und hat eine normale Garantie für Elektrogeräte

Es gibt keine normale Garantie. Gewährleistung ist normal, da sie Gesetz ist. Garantie ist immer eine freiwillige über die Gewährleistung hinausgehenden Leistung, die vom Händler oder Hersteller gegeben werden kann.