Hallo, ein Bekannter hat mich heute gefragt, was eine Bedarfsgemeinschaft ist. Er wohnt mit seinem Sohn zusammen in einer Mietwohnung, und die beiden sind seit dem Berufseintritt des Sohnes finanziell unabhängig voneinander, heißt getrennte wirtschaftliche Verhältnisse - jeder sorgt wie in einer WG für sich selbst.
Der Sohn verdient genug, um seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Der Vater hingegen ist wegen seiner kleinen Rente von Zuschuss durchs Sozialamt abhängig.
Sein Sohn ist - so wie ich vermute - gesetzlich nicht verpflichtet, den Vater finanziell zu unterhalten, und der Vater will das auch gar nicht.
Nun hat der Vater mich gefragt, ob diese WG-Situation trotzdem noch aus Sicht des Amtes eine "Bedarfsgemeinschaft" sei, vor allem weil es sich um Vater und Sohn handelt. Anders wär das bei Nicht-Verwandten. Ich bin damit überfordert und weiß es nicht. Vielleicht weiß es hier jemand?