Durfte der Polizist so handeln?

4 Antworten

Der ADAC sagt dazu:

Auch darf man andere Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern durchaus warnen. Wenn man dadurch aber andere Verkehrsteilnehmer behindert oder ablenkt, kann die Polizei das untersagen.

Wenn du das auf einem Fußgängerüberweg gemacht hast, stelle ich mir das so vor, dass du die Autos durch Benutzung des Fußgängerüberwegs zum anhalten gebracht und ihnen dann die handzeichen gegeben hast. Damit nutzt du den Fußgängerüberweg nicht verkhrsgemäß und behinderst die Autofahrer. In dem Fall halte ich den Platzverweis für zulässig.

Dasselbe, aber auf dem Gehweg stehend, also ohne Autos anhalten, sondern im Vorbeifahren, dürfte erlaubt sein und keine polizeilichen Maßnahmen folgen lassen.

Abgesehen davon, dass die Aktion dämlich ist:

Du durftest die anderen warnen.
Die Polizei durfte einen Platzverweis aussprechen. Die Begründung dafür ist eigentlich klar: Behinderung der Geschwindigkeitskontrolle.

Die stellen den Blitzer nicht auf um den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern weil dort viele zu schnell fahren.

Wer sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält wird nicht geblitzt und muss auch keine Strafe zahlen.

Selbstverständlich war der Platzverweis gerechtfertigt.

Nastürlich ist ein Platzverweis angemessen und notwendig.

Wer sich so dämlich anstellt wie Du, hat zusätzlich noch ein paar Ohrfeigen verdient.


Mrnknown 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 21:37

danke für deinen sachlichen Kommentar

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