Öffnungsaktion PKV: Wechsel in die PKV trotz gesundheitlicher Vorgeschichte?

Hallo zusammen,

ich weiß, es gibt ähnliche Fragen in diesem "Forum". Meine bezieht sich aber tatsächlich auf einen - für mein Erachten - komplizierteren Fall.

Zu meiner Person: - aktuell bin ich Referendar (Lehrer, Beamter auf Widerruf (BaW), bis 31.10.15, Beginn war 01.05.14) - freiwillig gesetzlich versichert

Ich bin damals freiwiliig gesetzlich versichert geblieben, weil man mir sagte, dass ich nicht in eine PKV aufgrund meiner gesundheitlichen Vorgeschichte komme.

Bald steht die Verbeamtung auf Probe (VaP) an. Ich weiß, für viele erst mal ein Widerspruch: Aber ja, ich werde die Amtsarztuntersuchung schaffen, außer der Arzt findet etwas, von dem ich gar nichts weiß. Sonst wird er aber nichts gegen mich in der haben. Gehen wir also bitte einfach von dem Fall aus.

Laut der Öffnungsaktion gehöre ich dann als Beamter auf Probe zum teilnahmeberechtigten Personenkreis.

Nun steht aber bei den Fristen: Beamtenanfänger (gemäß Ziffer 2. a): innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung; maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses. (s. http://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdb.pdf?dl=1)

Und hier ist die Sache eben etwas schwammig. Erstmalige Verbeamtung würde heißen Referendariat bzw. BaW. Es steht aber auch in dem Dokument, dass man als Beamter auf Widerruf keinen Anspruch auf die Öffnungsaktion hat. Oder ist eben doch der Beginn der Verbeamtung auf Probe gemein?

Ich hoffe eben auf letzteres. Denn anders stelle ich es mir schwierig vor. Wie will ich denn schon einen Antrag stellen, bevor ich weiß, ob ich es schaffe oder im Job bleiben will? Was wäre bspw. wenn ich nach dem Ref erst mal 3 Jahre ins Ausland gehe. Muss ich den Antrag dann schon 4,5 Jahre vorher gestellt haben?

Ich hoffe, dass mir tatsächlich jemand helfen kann, der auch Ahnung davon hat oder eine Empfehlung hat, wo man mal den Kontakt suchen könnte.

Ich danke euch sehr!

Krankenversicherung, Beamte, private Krankenversicherung
Bezügeabrechung / Lohnsteuerbescheinigung falsch?! Soli fehlt ganz - KiSt zu wenig

Bezügeabrechnung - Lohnsteuerbescheinigung - Fehler?!

Beitragvon die.bachs am 06.03.2015, 14:01 Hallo zusammen

Als erstes muss ich sagen, dass ich mich mit all den Abkürzungen vom Bundesverwaltungsamt etc. nicht wirklich auskenne und hoffe das ihr mir das alles auch etwas "laienhafter" erklären könnt. ;-)

Ich schreibe hier, weil mein Mann die Tage seine Lohnsteuerbescheinigung für 2014 erhalten hat und ich sie mir durchgesehen habe. Die Lohnsteuererklärung mach ich immer.

Mit Schrecken musste ich feststellen, dass der Sachbearbeiter, der immer die Bezügeabrechnungen macht keinerlei Abgaben zum Solidaritätszuschlag gemacht hatte. Genauso musste ich auf der Bescheinigung lesen, das er kaum Kirchensteuer abgeführt hat! Auch die Lohnsteuer erscheint mir viel zu wenig (im Vergleich zum Vorjahr, Verdienst blieb ja in etwa gleich).

Ich habe die Bescheinigung nun mit der des Vorjahres verglichen. Im Jahr 2013 wurden Soli, KiSt und auch Lohnsteuer abgeführt - in ganz anderen Höhen als es 2014 erfolgte.

Jetzt habe ich sämtliche Bezügeabrechnungen meines Mannes durchgesehen - und ich kenn mich hier überhaupt nicht mehr aus! Ständig irgendwelche Nachberechnungen etc. In einem Monat wurde zwar Lohnsteuer abgezogen, dafür aber keine Kirchensteuer. Soli ist in keiner einzigen Abrechnung aufgeführt.

Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen? Wie ist das denn nun genau mit den Steuern? Mein Mann ist in der Besoldungsgruppe A10, Steuerklasse 3 und hat 0,5 Kinderfreibetrag.

Ich bin total verwirrt, so kann ich keine Steuererklärung machen. Vorallem, es erwartet uns eine ganz tolle Nachzahlung, sollte das wirklich alles so stimmen. Deshalb hoffe ich, dass mir das hier jemand etwas erklären kann?!

Dazu muss ich vielleicht noch sagen, dass besagter Sachbearbeiter 2011 schon mal sämtliche Abrechnungen meines Mannes falsch gemacht hat, weshalb dem Finanzamt und uns dann plötzlich 5 verschiedene Lohnsteuerbescheinigungen vorlagen und keiner mehr wusste, welche nun die richtige sei. Bevor wir uns nun erneut an die Vorgesetze wenden, wollte ich mich jetzt einfach erkundigen wie das nun genau mit den Steuern ist bzw wie eine korrekte Bezügeabrechnung auszusehen hat.

Lieben Dank!

Steuern, Beamte, Bezug, Bund, Finanzamt, lohnsteuerbescheinigung
Beamter im Vorruhestand und Nebenjob / fälllige Lohnsteuer / HIIILFEEEE

Hallo an alle. Ich bräuchte mal dringend Hilfe bei meiner, zugebenen, etwas komplexeren Frage, die mir selbst ein Steuerberater nicht beantworten konnte.

Ich bin Beamter und aus gesundheitlichen Gründen seit 2012 im Vorruhestand. Natürlich langt die Versorgung nicht wirklich. Ich hätte die Möglichkeit einen Nebenjob zu bekommen, den ich trotz meiner gesundheitlichen Einschränkung ausüben könnte. Das OK meines „Dienstherrn“ habe ich. Ich darf bis 1450 Euro monatlich dazuverdienen.

Das ich dann in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft werde, weiß ich inzwischen, auch, dass ich keine Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen muss, da ich ja privat versichert bin.

Nun sagte man mir, dass ich dann aber verpflichtet bin jährlich eine Lohnsteuererklärung abgeben und dann wahrscheinlich etliches nachzahlen muss. Das verstehe ich nicht so ganz, denn ich gehe davon aus, dass die Lohnsteuerklasse 6 doch die ist, mit den meisten Abzügen??

Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn es hier jemand gäbe, der mir das irgendwie plausibel erklären könnte oder vielleicht sogar ein Rechenbeispiel für mich hätte.

Kurz: Ich bekomme brutto 1640 Euro Rente und hätte die Möglichkeit brutto 1200 Euro dazuverdienen.

Ausrechnen wie viel Steuern in Lohnsteuerklasse 6 fällig sind, kann ich hier im Netz ja schön mit den Lohnsteuerrechnern. Aber meine Hauptfrage, die mir bisher keiner beantworten kann: Was ist dann beim Lohnsteuerjahresausgleich fürs Finanzamt fällig? 1200 Euro, Lohnsteuerklasse 6 ohne Kirchensteuer usw. wäre Netto: 972,57 nach meinen Recherchen. Aber es hieß, dass es sein kann, dass davon monatlich 200 Euro ans Finanzamt zu zahlen wäre. Also 2400 im Jahr Nachzahlung?? Damit wäre mein realer Verdienst 772,57 ca. Kommt das hin? HIIIILFE Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar.

Nebenjob, Beamte, Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Zusatzverdienst
Richter manipuliert Begleiteten Umgang mit Kind durch Urteil!

Hallo,

Ich hoffe mir kann jemand behilflich sein?!

Ich habe ein 2 Jähriges Kind und war vor Gericht um Begleiteten Umgang zu erstreiten. Ich habe mein Kind nich nie gesehen, da meine Ex mit unserem gemeinsamen Kind nach der geburt untergetaucht war. Vor Gericht erklärte ich dem Richter, dass ich aus Beruflichen Gründen Samstags keine Zeit habe für Begleiteten Umgang. Da meine Ex Arbeitlos ist und sonst keine Verpflichtungen hat, könnte sie ja von Montags bis Freitags mein Kind zum Kinderschutzbund bringen, die den Umgang ermöglichen.

Jetzt bekam ich das Urteil und das hat mich aus den Socken gehauen. Ich bekomme 2 Wochen SAMSTAGS für 1 std. Begleieten Umgang. Somit hat der Richter mit absicht dafür gesorgt, dass es zum Umgang nicht kommen kann. Auch der Kinderschutzbund ist Sauer geworden, nachdem ich ihnen das Urteil zeigte. Sie meinte, es wäre unmöglich eine Bindung aufzubauen für ein 2 Jähriges Kind , wenn es mich als Vater alle 2 Wochen für 1std. sieht.

Meine Anwalt, will nun Berufung einlegen gegen das Urteil, mehr aber nicht!

Ich kann den Richter aber nicht davon kommen lassen damit. Ich möchte gegen ihn vor Gericht ziehen oder zumindest einen Strafantrag stellen.

Gibt es da irgend eine Form von Straftat die er begangen hat? Es ist ja eindeutig, dass er manipulativ gehandelt hat, in dem er dem Umgang auf Samstags gelegt hat, da ich keine Zeit habe an dem Tag.

Vielen Dank im vorraus

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Beamtenanwärter g.D. - Zwischenprüfung mit einer 4

Hallo,

ich bin seit gut einem halben Jahr Finanzanwärter des gehobenen Dienstes und habe meine Zwischenprüfung gerade eben mit 6-7 Punkten im Durchschnitt bestanden. Klausuren sind generell mit 5 Punkten (vier minus) bestanden.

Die nächsten Klausuren werden erst in einem guten 3/4 Jahr wieder geschrieben, ich habe also bis dahin keine Überprüfung mehr, ob ich besser geworden bin oder mich noch verschlechtert habe. Ich möchte auch nicht erst nach gut 2 Jahren damit aufhören müssen, weil ich dann merke, dass ich es nicht schaffe.

Leider habe ich generell keine Ahnung wie der Durchschnitt bei diesen Prüfungen liegt, ich habe mich auch schon mit meinen Ausbildern in Verbindung gesetzt, die immer nur sagen, dass es im Moment nur ums bestehen geht, jedoch sind die anderen Auszubildenden schon alle viel besser und haben im Durchschnitt 12-13 Punkte. Die Auszubildenden aus den höheren Lehrjahren haben auch mehr Punkte gehabt, nur einer war auch mit so wenig Punkten dabei, bei dem sind die Leistungen auch nicht besser geworden und jetzt sprechen ihn immer alle an, dass er die Laufbahnprüfung wahrscheinlich nicht bestehen werde.

Meine Frage ist jetzt:

Ist es empfehlenswert die Ausbildung weiter zu machen oder ist es beim Start mit einer vier eher wenig sinnvoll?
Läuft es darauf hinaus, dass wenn sich meine Leistungen nicht stark verbessern, dass ich die Laufbahnprüfung nicht bestehen werde?

Ausbildung, Zwischenprüfung, Beamte, Finanzamt, Länder, gehobener-dienst, Anwärter, Beamtenanwärter
Studiengangwechsel - Leerlaufsemester, Krankenversicherung, Alibisemester?

Ich habe jetzt 3 Semester ein Fach studiert, das mir sehr gut gefallen hat. Jetzt habe ich erfahren, dass ich den 3. Prüfungsversuch in einer wichtigen Vorlesung erst nächstes Semester antreten könnte, was bedeutet, dass ich mein Studium auch mit 2 Verlängerungssemestern zeitlich nicht mehr hinbekommen könnte. Ab kommendem Wintersemester könnte ich an einer anderen Uni ein ähnliches Fach studieren und mir auch Prüfungsleitungen aus meinem Erststudium anrechnen lassen.

Mein Problem ist jetzt, dass ich zum Ende dieses Semesters sehr wahrscheinlich zwangsexmatrikuliert werde, dann aber das Sommersemester überbrücken muss, bis ich das neue Studium beginnen kann. In der Zeit würde ich gerne (Vollzeit in einem Supermarkt) arbeiten, eventuell auch noch in meiner jetzigen Universitätsstadt bleiben und mich mit Praktika auf das kommende Studium vorbereiten.

Da ich aber noch über die Familienversicherung privat krankenversichert bin und durch die Freistellung von der gesetzlichen Kasse nicht weiß, ob ich jetzt selbst Beiträge zahlen muss oder weiter im Familientarif bleibe (ich bin unter 25).

Ich bin am Überlegen, mich an meiner jetzigen Uni für einen zulassungsfreien Studiengang umzumelden, um weiter immatrikuliert zu sein und eventuell Scheine für mein Studium zu machen. Ich denke, dass ich dadurch finanzielle Vorteile hätte, frage mich aber, wie das später in meinem Lebenslauf aussieht, wenn ich 2x den Studiengang gewechselt habe.

Über Hilfe würde ich mich riesig freuen, danke schonmal!

Studium, Recht, Krankenversicherung, Karriere, Beamte, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankenkasse, Lebenslauf, private Krankenversicherung, Student
Ehemann (Beamter im Ruhestand) im Pflegeheim Ehefrau hat keine eigene Rente/Pension

Leider konnte ich auch nach längerem Suchen keine Antwort auf meine Frage finden: Der Ehemann ist im Pflegeheim mit Pflegestufe II, die Ehefrau wohnt im Eigenheim. Die Situation ist nun folgende: Die Pflegeheimkosten sind in etwa genauso hoch wie die Pension des Ehemannes. Der Eigenanteil, der für das Heim aufzubringen ist, wurde nach der Höhe der Bruttopension berechnet. Die Ehefrau hat keine eigene Rente/Pension. Es verbleibt nun etwas mehr als der Pflegsatz für Stufe II,da Beihilfe und Pflegeversicherung (weil Ehemann Beamter) zahlen. Von dem Geld, was nun noch übrig ist, gehen noch diverse Fixkosten ab, (Steuern und Versicherungen) wie z. B. die PKV und Pflegeversicherung für Ehemann und Ehefrau, nach Abzug dieser Fixkosten verbleiben noch gut € 400,- monatlich. Dem Ehemann müsste doch auch noch eine Art "Taschengeld" seiner Pension zustehen, wenn ich das richtig verstanden habe. Die Ehefrau war schon beim Sozialamt, dies verwies sie aber an die Beihilfe, da die Beihilfe für Beamte zuständig sei. Die Beihilfe scheint nun aber nach ersten Gesprächen keine zusätzlichen Zahlungen tätigen zu wollen. Ist dies so rechtens? Die Ehefrau würde in der Situation am Existenzminimum leben... Fällt in einer solchen Situation die Unterhaltspflicht des Ehemannes gegenüber seiner Frau komplett weg? In den Berechnungen über die Höhe der Eigenbeteiligung an den Kosten des Pflegeheimes wurde die Ehefrau nicht berücksichtigt.

Finanzen, Familie, Rente, Beamte, Ehefrau, Pension, Ruhestand

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