Ist ein Bundestagsabgeordneter ein Beamter?
..und kann dieser durch eine Verurteilung seinen Pensionsanspruch verlieren?
3 Antworten
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Zwar besteht das Parlament überwiegend aus Beamten, mittelmäßigen Juristen, Akademikern und Gewerkschaftssekretären, aber Beamte sind die Abgeordneten nicht und erwerben auch keine beamtrechtlichen Versorgungsansprüche.
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Eine parlamentarische Tätigkeit begründet keinen Beamtenstatus. Der Bundestagsabgeordne-te kann natürlich hauptberuflich verbeamtet sein. Verurteilungen von Beamten wirken sich eventl. indirekt auf die Pension aus, wenn sie zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führen.
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In seiner Funktion als Bundestagsabgeordneter ist er kein Beamter.