Hallo, ich bin Beamter und möchte mit einem Partner eine UG Gründen. Beide werden wir 50 % der Gesellschaftsanteile halten. Nach meinem Kenntnisstand ist die Gründung einer Gesellschaft nur anzeigepflichtig dem Dienstherren gegenüber. Sie ist aber nicht genehmigungspflichtig. Ich möchte nicht in der Geschäftsführung arbeiten sondern nur im Umfang von 3 Stunden pro Woche beratend tätig werden im Bereich Marketing. Was ist zu beachten?