Frage zu Beamtenrecht, Urlaub bei Wechsel Arbeitgeber
Ich werde in Kürze aus einem Beschäftigtenverhältnis mit einer Kommune in NRW in ein Beamtenverhältnis einer anderen Kommune in NRW wechseln. Ich habe noch Resturlaub aus 2014. Muss ich diesen noch bei meinem alten Arbeitgeber nehmen oder kann der eventuell im Ermessen auch beim neuen Dienstherrn anerkannt werden? Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch für dieses Jahr aus? Von diesem Urlaub habe ich ja noch gar nichts genommen. Wird das in der Regel anerkannt und übernommen beim neuen Dienstherrn?
1 Antwort
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Deine Ansprüche auf Urlaub verfallen nicht bei einem Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst. Die Verbeamtung spielt dabei auch keine Rolle. Ob du jetzt deinen Resturlaub noch beim alten AG nimmst, musst du mit dem klären.