Frage zu Beamtenrecht, Urlaub bei Wechsel Arbeitgeber

1 Antwort

Deine Ansprüche auf Urlaub verfallen nicht bei einem Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst. Die Verbeamtung spielt dabei auch keine Rolle. Ob du jetzt deinen Resturlaub noch beim alten AG nimmst, musst du mit dem klären.