Leider konnte ich auch nach längerem Suchen keine Antwort auf meine Frage finden: Der Ehemann ist im Pflegeheim mit Pflegestufe II, die Ehefrau wohnt im Eigenheim. Die Situation ist nun folgende: Die Pflegeheimkosten sind in etwa genauso hoch wie die Pension des Ehemannes. Der Eigenanteil, der für das Heim aufzubringen ist, wurde nach der Höhe der Bruttopension berechnet. Die Ehefrau hat keine eigene Rente/Pension. Es verbleibt nun etwas mehr als der Pflegsatz für Stufe II,da Beihilfe und Pflegeversicherung (weil Ehemann Beamter) zahlen. Von dem Geld, was nun noch übrig ist, gehen noch diverse Fixkosten ab, (Steuern und Versicherungen) wie z. B. die PKV und Pflegeversicherung für Ehemann und Ehefrau, nach Abzug dieser Fixkosten verbleiben noch gut € 400,- monatlich. Dem Ehemann müsste doch auch noch eine Art "Taschengeld" seiner Pension zustehen, wenn ich das richtig verstanden habe. Die Ehefrau war schon beim Sozialamt, dies verwies sie aber an die Beihilfe, da die Beihilfe für Beamte zuständig sei. Die Beihilfe scheint nun aber nach ersten Gesprächen keine zusätzlichen Zahlungen tätigen zu wollen. Ist dies so rechtens? Die Ehefrau würde in der Situation am Existenzminimum leben... Fällt in einer solchen Situation die Unterhaltspflicht des Ehemannes gegenüber seiner Frau komplett weg? In den Berechnungen über die Höhe der Eigenbeteiligung an den Kosten des Pflegeheimes wurde die Ehefrau nicht berücksichtigt.