Habe im alter von 16 -20 Straftaten begangen, Körperverletzungen und BtmG. 2 Jahre 10 Monate Strafe, wegen guter Führung nach 22 Monaten raus, Rest auf 2 Jahre Bewährung. Die Bewährung ist nun 1 Jahr um und ich seit knapp 5 Jahren straffrei. Möchte eine Weiterbildung zum zum Fachpraxislehrer machen. Wollen die nur mein Führungszeugnis sehen oder die Eintragungen im BZR? Nach meinen Informationen wird meine Strafe nach 5 Jahren im Führungszeugnis gelöscht und nach 10 Jahren im BZR. Da ja eignetlich nur das Führungszeugnis verlangt wird, dürfte ich doch keine Probleme mit der verbeamtung bekommen, oder?