American Bully Anmeldung und Haltung?

Heeey Leute,

Ich bräuchte dringend Hilfe von Leuten die sich gut damit auskennen beziehungsweise selbst schon damit Erfahrung gemacht haben...somit keine Hypothese, Vermutungen oder sonstiges Halbwissen.

Und zwar ich möchte mir die kommende Woche einen American Bully zulegen und wie es sich gehört auch Anmelden und Versichern.

An sich wird die Rasse bei den Amerikaner als  eigene Rasse anerkannt, doch hier ist es nicht gelistet, weder als Kampfhund, noch als überhaupt anerkannte Rasse.

Die Frage ist jetzt darf ich den als normalen Hund beziehungsweise allgemein als Hund halten?

Ich selbst wohne in Dortmund, also NRW und würde ihn aus Hannover holen, also Niedersachsen.

Bei dem Besitzer wird er auch nicht als Listenhund geführt und er sagte mir, dass die Hunde Landesweit nicht als Listenhunde geführt werden und da es sich bei dem Pocket Bully um einen nicht ins Rasterfallende Kampfhundrasse handelt.

Doch mit Absprache des Ordnungsamt meinte sie, dass ich bei der Anmledung keine Chancen hätte, da es ein entfernter Verwandter eines Pittbulls ist und auch kein Wesenstest helfen würde...

Meine Frage ist, ob das alles so stimmt wie sie es sagt oder gibt es hier Halter bei denen es nicht so war?

Das gilt für die Bundesländer Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder gar Niedersachsen. Da ich überall Verwandte habe könnte ich den Hund wenn möglich auch bei ihnen melden lassen, da es von Bundesland zu Bundesland immer anders ist.

Ich würde mich riesig über hilfreiche Antworten freuen und wäre auch sehr dankbar dafür, da ich den Hund unbedingt haben möchte und der Kauf auch schon so gut wie abgewickelt ist.

Bitte die Hundespezialisten unter euch um Hilfe. :(

Hund, Haltung, Infos, american, Anmeldung, Auskunft, Baden-Württemberg, bully, BW, Niedersachsen, NS, SA, Sachsen, wesenstest, Nordrhein-Westfalen
Von der Waldorfschule aufs Gymnasium?

Ich gehe seit 9 Jahren auf eine Freie Waldorfschule in Süddeutschland (Baden-Württemberg) und bin seit einigen Monaten dabei über einen Schulwechsel auf unser benachbartes Gymnasium nachzudenken. Ich hab in den Unterrichten oft Langeweile und gehe seit Wochen mit dem Gefühl nach hause nichts gelernt zu haben. So weit so gut, ich bin mit einem Freund den Stoff durchgegangen den sie aktuell machen und es sieht eigentlich alles relativ verständlich aus, ich würde also relativ gut mitkommen. Bis auf die typischen Problemfälle Mathematik und Französisch da wir einen unfähigen Mathe Lehrer haben und unser Französisch außerordentlich unverständlich ist.

Nun gibt es bei mir fünf konkrete Fragen:

1) Muss ich einen Aufnahmetest schreiben? Wenn ja, in welchen Fächern?

2) Macht es mehr Sinn jetzt zum zweiten Halbjahr zu wechseln( und zwei Wochen) oder sollte ich dann zum Klassenwechsel Ende des zweiten Halbjahres in die 10. Klasse des Gymnasiums wechseln (9. Waldi- 10. Gymi) ?

3) Wie schnell werde ich runter gestuft bzw. Muss eine Klasse wiederholen wenn ich nicht ganz mitkomme?

4) Da ich bisher noch nie die Schule/Klasse gewechselt habe habe ich logischerweise auch keine Erfahrungen dabei, muss ich also irgendwas beachten und wenn ich mich dann am Ende für einen Wechsel entschieden habe; wo fang ich an/ welche Schritte müssen zuerst getan werden ?

Und zuletzt 5) Sollte ich schon vor dem Wechsel z.B. Nachhilfe nehmen um auf zu arbeiten oder erst wenn ich dann letztendlich "aktiv" am Unterricht teilnehme/ auf der Schule bin ?

Vielen Dank schon mal 🙏

Schule, Unterricht, Abitur, Baden-Württemberg, Gymnasium, Schulwechsel, Waldorfschule, Aufnahmetest
Kein elternunabhängiges BAföG beim Besuch der Fachoberschulklasse?

Hallo,

ich versuche es kurz zu halten:

Und zwar besucht meine Freundin die FOS in SH. Ihr wurde heute morgen gesagt, dass sie kein elternunabhängiges BAföG bekommt, da sie nach ihrer Ausbildung keine weiteren drei Jahre gearbeitet hat. Nun zu meinem Part: Folgendes habe ich im BAföG gefunden:

§ 7 As. 2 Satz 4a BAföG: (2) Für eine einzige weitere Ausbildung wird Ausbildungsförderung längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, [ ... ] 4. wenn der Auszubildende a) eine Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, eine Abendhauptschule, eine Berufsaufbauschule, eine Abendrealschule, ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht oder [ ... ]

§ 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG: (2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler [ ... ] 2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 587 Euro. (Ja, sie wohnt nicht mehr Zuhause)

Ich habe auch eine FOS besucht, aber in BW und ich habe ohne murren und sehr zügig meine 397€ (oder wie viel das mal waren) erhalten. Wieso nicht hier in SH? Ist doch dasselbe, nur, dass meins nicht FOS hieß, sondern direkt BOS (weil man sich direkt für beides beworben hat; in SH muss man sich lediglich noch für das BOS bewerben).

Baden-Württemberg, BAföG, Fachoberschule, Schleswig-Holstein, Paragraph
Ist Jura etwas für mich?

Sehr geehrte Community/ Sehr geehrte Gutefrage-User,

Ich ziehe den Studiengang Jura in Betracht und möchte deshalb einmal ein paar Einschätzungen bzw. habe ich offene Fragen.

Zunächst zu meiner Person: Ich bin 18 Jahre alt und besuche derzeit die 12. Klasse eines allgemein bildenden Gymnasiums in BW. Meine Leistungsfächer sind deshalb Deutsch (13NP), Mathe(10NP), Englisch(11NP), Physik(09NP) und Wirtschaft(11NP). Ich würde mich als politisch und wirtschaftlich interessiert beschreiben und verfolge auch täglich Nachrichten. Auch diskutiere ich gern auf einer sachlichen Basis.

Deutsch macht mir in der Schule schon relativ viel Spaß, wobei ich als angehender Abiturient natürlich wenig Aussagen machen kann, inwieweit mir das für ein Jura Studium helfen würde. Ich habe mich intensiv mit dem Studiengang auseinander gesetzt, ebenfalls mit Wiwi( Wobei mich der LK Wirtschaft davon abgehalten hat, es zu studieren). Man findet auf Websites öfter Foren, in denen es heißt, dass die Noten in Jura so schlecht nachvollziehbar sind. Ich weiß, dass die Benotung definitiv nicht mit Bachelor-Noten vergleichbar sind, weiß aber auch, dass wenn es einem liegt ein Prädikat machbar ist.

Die Fragen, die ich mir jetzt stelle sind folgende:

  • Ist es mit dem entsprechenden Einsatz möglich, ein Prädikat zu schaffen, auch wenn einem das Talent nicht gerade in die Wiege gelegt wurde?

  • Wie viel Einsatz muss der gute Jura-Student denn mitbringen für gute Noten?

  • Kann ich an irgendwelchen Dingen festmachen, wie viel Erfolg ich haben werde? (Ich weiß diese Frage ist sehr schwer zu beantworten)

  • Sind die Berufsaussichten tatsächlich so schlecht, wie es teilweise suggeriert wird?

  • Wie ist der NC in Heidelberg? Im Internet liest man zwischen 1,7 und 1,9.

  • Was ist eurer Meinung nach die beste Jura Uni?

Ich freue mich auf die Antworten und danke schon mal im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

PaSchu7

Studium, Schule, Rechtsanwalt, Baden-Württemberg, Jura, studieren

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