Bei Praktischer Fahrprüfung zu Recht durchgefallen?

Ich bin bei meiner Prüfung durchgefallen und der Grund dafür war, dass ich auf der Autobahn am Ende des beschleunigungsstreifens angehalten habe, weil ich keine Lücke zum Einorden gefunden habe.

ich bin zu Anfang der Prüfung 20 Minuten durch die Stadt gefahren und habe alles gut und ohne Fehler gemacht (einparken, wenden etc.) dann musste ich den Prüfer über die Autobahn weg bringen. Es war schon halb 5 und somit Feierabendverkehr. Dann habe ich beschleunigt auf der beschleunigungsspur und die ganze zei nach einer Lücke gesucht, aber die Abstände der Autos waren alle zu eng, sodass ich keinen ausreichenden sicherheitsabstand zu den Autos hätte einhalten können, wenn ich mich irgendwo einfach rein gedrängelt hätte. Dann habe ich schon die Linie gesehen, die das ende des beschleunigungsstreifens anzeigt und da ich wusste, dass man nicht auf dem Seitenstreifen fahren darf, habe ich dann angehalten. Da war die Prüfung dann auch schon zu Ende, ich musste sofort aussteigen den den fahrlehrer fahren lassen. Der prüfer und mein fahrlehrer haben mir gesagt das ich einfach auf dem seitenstreifen weiterfahren kann,aber das ist doch laut stvo verboten!?

Sie meinten auch, dass ich wenn ich stehen belibe, andere autos gefährde..das war mir auch klar, aber wenn ich mich in eine lücke gequetscht hätte, dann wäre das ebenso eine gefährdung gewesen und das weiterfahren auf dem seitenstreifen sowieso. Ich habe mich bevor ich zum stehen kam extra vergewissert, dass kein auto hinter mir war, als ich hielt.

Im Internet liest man sehr oft, dass es erlaubt ist auf dem beschleunigungsstreifen zu warten, aber was stimmt jetzt und bin ich zu recht durchgefallen?

Mein Fahrlehrer meinte später selbst, dass er mein denken verstehen konnte und dass die lücken wirklich knapp waren, gerade für jemanden, der keine fahrerfahrung hat.

Was kann ich jetzt machen?

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Polizei mit Spiegelreflexkamera von Brücke? Was wird kontrolliert?

Hallo zusammen,

(Zur Frage an der nächsten Fett gedruckten Stelle)

wer die A8 Stuttgart Richtung Karlsruhe kennt, kennt sicherlich die Berg-Tal fahrt hinter der Raststätte runter und dann den strammen Berg wieder auf.

Da bin ich heute entlang mit dem LKW (40t) und auf der Steige (Richtung Karlsruhe, nach der Raststätte) bergauf standen 2 Personen auf der Autobahnbrücke. Kein Fahrzeug, die Personen konnte ich wegen der entgegen strahlenden Sonne nicht eindeutig erkennen.

An einer Stelle wird es von 2 Spuren auf 3 Spuren verbreitert und da ist der Vordermann zum Überholen dann ausgeschert. Ich hinterher. Als mir dann die 2 Leute auf der Brücke aufgefallen sind. Die haben die Kamera auf die Autobahn gerichtet, leider konnte ich nicht eindeutig erkennen, ob ich abgelichtet wurde.

Jedenfalls wurde eindeutig eine nicht auf einem Stativ stehende Spiegelreflexkamera verwendet.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich da einen Fehler gemacht habe und schon ausgeschert habe, obwohl eventuell noch Überholverbot war.

Ich hab mich im Tran vom Vordermann der vor mir zum Überholen angesetzt hat irritieren lassen und bin blind mit rausgezogen.

Jetzt meine Frage:

Wenn das wirklich die Polizei gewesen sein sollte, fotografieren die Überholverbotsmissachtungen? Ich bin bis jetzt jedenfalls immer davon ausgegangen, dass das gefilmt werden muss um die Beweislast zu erfüllen, dass der Fahrer nicht behaupten kann, es habe der Verkehrsfluss so erfordert.

So zum Beispiel: Am Fahrzeug vor mir konnte ich beobachten, dass am Silozug ein Eimer mit einem Kantholz drin (Haben die schonmal als Tropfenfänger) fast gelöst hat und um nicht über umher liegene Gegenstände zu fahren bin ich zu meiner eigenen Sicherheit auf die mittlere Spur gewechselt.

Ich kenne es nur mit Fotografieren, wenn die kontrollieren wollen, dass der Fahrer sich nicht die Fußnägel schneidet, am Handy spielt, nicht angeschnallt ist, oder sich nen Film am Notebook ansieht, dass die das Fotografieren, wenig später Kollegen mitm PKW am Fahrbahnrand stehen und den Fahrer dann rausziehen und adas Ahnden. Damit der Fahrer nicht behaupten kann, er sei die ganze Zeit angeschnallt gewesen, reicht dann das Foto als Beweisstück.

Aber um Überholverbot zu kontrollieren einfach nen Foto knipsen? Aus der Distanz? Das ist doch fast unmöglich, zumal ich mich bewege, die meine Person ablichten müssen und gleichzeitig auch das Kennzeichen haben müssen.

Wie ist das jetzt?

Danke für die Antworten! Belehrungen könnt ihr euch sparen. Die werde ich dann ggf. in ein paar Wochen mit Punkte- und Gußgeldbescheid ganz Hoheitlich vom Amt erhalten :P

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