Meinem Auto ist jemand reingefahren. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt. Jetzt fragen wir uns, wer Anspruch auf die Leistungen hat.
Ich bin Fahrer und Eigentümer des KFZs. Mein Vater ist Halter des KFZs.
Konkret geht es darum: Da mein Auto jetzt in die Werkstatt muss, brauche ich einen Mietwagen. Nun ist mein Vater allerdings der Halter. Macht die gegnerische Haftpflichtversicherung Ärger, wenn der Mietwagen auf mich (Fahrer+Eigentümer) läuft?