Hallo zusammen,
ich habe eine interessante Stellenausschreibung gesehen, die (wenn denn alles gut ginge und die fest geplante Übernahme ins Beamtenverhältnis klappt) nach A13 besoldet werden würde. In der Ausschreibung wird in Aussicht gestellt, dass auch eine Besoldung bis hin zu A15 drin sei. Es steht aber nicht drin, was genau damit gemeint ist.
Wissen die jetzt schon, dass diese konkrete Stelle später, also z. B. wenn man sich durch gute Leistungen bewährt hat oder zusätzliche Ämter übernommen hat, auch nach A14 oder 15 bezahlt werden könnte? Dann müssten sie ja schon das Budget dazu zugesichert bekommen haben oder sich ihrer Sache im Stellenplan sehr sicher sein?
Wann würde man dann darüber sprechen, wann man hochgruppiert wird? Gleich beim ersten Sprechen über Geld? Oder erst wenn man angefangen hat zu arbeiten?
Oder schreiben die so was da rein und es heißt aber eigentlich: Wenn in unserem Laden irgendwann mal ne A14/15-Stelle frei wird, kannste dich auch intern noch mal bewerben (was dann alle anderen auch tun) und dann schauen wir mal, ob du das wirst oder irgendwer anders...?!
Danke und beste Grüße!