Jobcenter möchte Bestätigung, dass eine Untermietung erlaubt ist. Vom Untervermieter ausreichend?

Hallo Community,

ich habe nochmals eine kurze Frage bezüglich Hartz IV, bzw ALG II.

Zur Übernahme der unterkunftskosten (Ich bewohne ein Zimmer in einer WG) möchte das Jobcenter neben einer Mietbescheinigung der Untervermieterin, die sich anfangs schon quergestellt hat, noch eine Erlaubnis ihres Vermieters, dass eine Untervermietung erlaubt ist.

Nun sagt meine Untervermieterin, dass es ihr zu weit geht. Der Vermieter hat davon Kenntnis, dass ich dieses Zimmer bewohne und sie hat sich bereits etwas verärgert gezeigt, dass Sie überhaupt ihre Daten alle in der Mietbescheinigung angeben muss. Sie ist nicht bereit die Daten ihres Vermieters auch noch an die ARGE zu senden.

Was kann ich nun tun ? Ich bekomme 382,00 Euro ohne die Unterkunftskosten, da die bisher nicht genehmigt worden sind und habe davon 200 Euro für Januar und Februar an Miete bezahlen müssen. Wie wenig Geld mir da bleibt, ist wohl offensichtlich.

Ich brauche das eigentlich sehr und weiß nicht, was ich tun kann ? Würde es evtl. reichen, wenn meine Untervermieterin dem Jobcenter einfach bestätigt, dass eine Untervermietung genehmigt ist. Das ist doch eigentlich eine Sache zwischen Ihr und dem Vermieter und ICH kann da nun gar nix machen.

Ich möchte gleich meine SB anrufen und sie informieren, habe aber Angst, dass da bloß als Antwort kommt: Dann können wir es auch nicht bewilligen...

Habt ihr einen Rat ?

Liebe Grüße

Wohnung, Untervermietung, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Kann mich die ARGE zwingen zu meinen Eltern zurück zu ziehen (U 25)?

Zur Erklärung:

Ich habe am 01.01.2013 eine UNBEFRISTETE auf VOLLZEIT laufende Tätigkeit angetreten. Den Arbeitsvertrag habe ich am 04.12.2012 unterschrieben.

DANACH habe ich mich um eine Wohnung gekümmert. Der Mietvertrag wurde am 31.12.2012 unterschrieben.

Also alles Gesetzeskonform gegenüber SGB II, soweit ich mich nicht irre.

Jetzt kommt aber die Crux an der ganzen Sache. Da ich zum Zeitpunkt meines Umzuges kein ALG II bezogen habe, sondern nur ALG I, brauchte ich da auch keine Zustimmung seitens der ARGE.

Die ARGE hatte sich damals geweigert jegliche Zahlung zu übernehmen, sprich Kaution, Erstmiete oder eben auch Erstausstattung... war ja auch klar... war ja nicht bei der ARGE gemeldet.

Zu der aktuellen Situation:

Leider habe ich die Probezeit nicht geschafft (bezogen auf meinem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag). Nun MUSS ich ALG 2 zusätzlich zum ALG 1 beantragen um über die Runden zu kommen.

Ich war heute bei der ARGE. Die machten dort schon die "Andeutungen" dass ich zu meinen Eltern zurück ziehen muss!

Ich frage mich: Zurückziehen obwohl ich nicht auf die Einverständniserklärung der ARGE angewiesen war bei meinem Umzug?

Was ist wenn meine Eltern bzw. Mutter dem nicht zustimmt, da (logischerweise) mein alleiniger Wohnsitz jetzt 700 km entfernt ist?

Wenn die ARGE mich zwingen würde, würden Sie nicht gegen Ihre eigenen Gesetze verstoßen, z. B. § 22 SGB II?

Die Sache ist, ich will nicht wieder zurück zu meiner Mutter. a) kommen wir nicht mehr soooo gut klar b) Ist die Jobsituation hier besser als bei meiner alten Heimat c) bin ich in 15 Monaten sowieso 25 und kann einen eigene Wohnung nehmen, welche DENN die ARGE stellen MÜSSTE, sofern ich noch ALG II beziehe.

Ich hoffe mir kann jemand (am besten mit einem Gesetzesleitfaden und Argumentationshilfe für die ARGE) helfen.

Danke im Vorraus

Gruß Blint

Gesetz, ALG II, arbeitslos, ARGE, SGB II
Wohnungsauflösung bei Haftstrafe des Mieters

Liebe Community, ein Mieter (Anfang 20) muß nach einer vorausgegangenen kürzeren Haftstrafe unvermittelt eine längere Haftstrafe antreten, weshalb die Arge keine weitere Mietzahlung mehr übernimmt. Der Berufsbetreuer bestellt den Vermieter in die Wohnung und überredet ihn zur Unterzeichnung eines Mietaufhebungsvertrags mit sofortiger Wirkung zur Monatsmitte, da ab sofort keine Miete mehr käme. Die Wohnung befindet sich in einem desolaten Zustand, zugemüllt bis unters Dach mit wertlosem Mobiliar und verräucherten Polstern, die Wände in grellbunten Farben gestrichen. Als sichtbare Wertgegenstände sind Fernseher, Flachbildschirm, Waschmaschine, Mikrowelle vorhanden. Der Betreuer erklärt sich für die Auflösung der Wohnung als „nicht zuständig“, da kein Geld vorhanden sei. Mit seinen persönlichen Sachen könne der Mieter bis zum Auszug in zwei Tagen machen was er wolle, der Müll und die Entrümpelung und Wohnungsrenovierung sei dagegen alleinige Sache des Vermieters.

Ist das die Rechtslage? Bisher hieß es immer nur, es entstünden dem Vermieter keinerlei Nachteile, da sämtliche Kosten von der Arge übernommen würden, und er wird dringend gebeten das Mietverhältnis aufrecht zu halten um dem Mieter die Zukunft nicht zu verbauen.

Es bestünde jedoch die Möglichkeit nun einen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren, der ebenfalls unter Betreuung steht, doch weitere Angaben zu dieser Person seien aus „Datenschutzgründen“ nicht möglich. Da die langjährigen Mieter des Hauses bereits mit Kündigung drohten, falls sich die Belästigungen durch einen ungünstigen Mieter (Polizeibesuche, Freunde...) nicht bessern, kommt ein fragwürdiger Nachmieter nicht infrage.

Geht den Berufsbetreuer die Wohnungsauflösung unter diesen Gegebenheiten wirklich nichts an? Ist es nicht seine Aufgabe beim Jobcenter nachzufragen inwieweit Räumungskosten übernommen werden können? Vielleicht kann jemand freundlicherweise Auskunft geben, der mit dieser Rechtslage vertraut ist? Vielen Dank im voraus!

Kündigung, Mietrecht, ARGE, Betreuung, haftstrafe, Wohnungsauflösung
Jobcenter verlangt Geld zurück muss ich das zurück zahlen?

Es wird ein längerer Text

Hallo Community ich hab das jetzt wider ein großen Problem mit dem Jobcenter und ehrlich gesagt ich dreh DURCH . Und zwar verlangen die von mir eine Rückzahlung von ca. 770 € . Ich mache zur Zeit noch eine Ausbildung und mein Ausbildungsvertrag endet zum 31.10.2012 . Ich bekomme zu meinem Azubi Gehalt noch Leistungen vom Jobcenter , die zahlen mir die Wohnung und Strom . Da ich bei jeder Änderung sofort beim Jobcenter Meldung machen muss habe ich vor ca. 3 Monaten dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit bescheid gegeben das ich bald fertig mit der Ausbildung bin und das ich auch nicht übernommen werde. So musste ich beim Jobcenter meine Lohnabrechnungen ab Juni 2011 bis September 2012 vorlegen,kein Problem alles abgegeben. Heute 16.10.2012 erhalte ich ein schreiben von denen wo steht das ich insgesamt 770 € zu unrecht erhalten habe. Wie kann das sein ? Ich musste doch alle 6 Monate erneut einen Bewilligungsantrag stellen wo ich alle meine Angaben machen musste wie Lohnabrechnungen der letzten 3 Monaten sowie die Verdienstbescheinigung von meiner Ausbildungsstelle . Eine Kopie von meinem Ausbildungsvertrag haben die auch . Wie kann das sein das die in diesen 2 Jahren nicht gemerkt habe das die mir angeblich zu viel Geld Überwiesen haben ? Ab nächsten Monat Arbeite ich ja nicht mehr und erhalte dann nur noch ALG 1 und Aufstockung ALG 2 von WO bitte soll ich auf einmal soviel Geld her bekommen ? Community weißt jemand ob ich dieses Geld nachzahlen muss ? PS: heute 16.10.2012 hab ich den Brief bekommen und soll bis zum 18.10.2012 antworten sonst " Sollten Sie bis zum 18.10.2012 keine Erklärung abgegeben haben, werde ich nach Aktenlage entscheiden müssen." Leute kennt sich jemand da aus BITTE um Hilfe . danke im Vorraus

ALG II, ARGE, Jobcenter, Nachzahlung
Ärztlicher/Medizinischer Dienst vom der Agentur für Arbeit

Hallo allerseits!

Habe fragen bezüglich des Ärztlichen- bzw. Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit. Vielleicht hatte jemand einen solchen Test und kann mir weiterhelfen.

Zuerst zu meiner Person und der Umstand der Dinge: Ich bin 24Jahre alt und möchte durch die Agentur für Arbeit eine Umschulung machen. Die Umschulung erfolgt dadurch das ich in meinem gelernten Beruf kein Fuß mehr fassen kann durch meine Körperlichen gebrechen. Als ich 2009 den Gesellenbrief des Dachdeckers erhielt habe ich bis ende 2011 in diesem Beruf gearbeitet. In dieser Zeit zog ich mir mit zeitlichen Abstand zweimal eine Fraktur des Mittelhandknochens zu. Nach diesen Brüchen wurden Nervenbahnen verletzt was sich dadurch äußert, dass ich dort weniger bis kaum noch Gefühl an der fünften Spur wahrnehme. Als Rechtshänder ist auch mein Griff dadurch abgeschwächt. Bei längerem hantieren mit einem Latt- oder Schieferhammer verspüre ich oft Schmerz und die Hand ist im Gegensatz zur linken rot unterlaufen. Mein Rücken (schiefe Wirbelsäule) und meine Leiste (zweimal schwerer Leistenbruch) sind für den Beruf nicht geschaffen. Mein Hausarzt hatte mir zur beginn der Ausbildung ein Gesundheitszeugnis ohne Eintragungen geschrieben, damit ich diese Ausbildung antreten konnte. Mittlerweile vertrage ich die Sonneneinwirkung nicht mehr und auch mein Rücken sowie meine Hand machen mir das Arbeiten schwer bis unmöglich.

So wie hier geschildert, erzählte ich das auch bei der Agentur für Arbeit, woraufhin ich einen psychologischen und ärztlichen Dienst antreten muss. Den psychologischen Teil habe ich erfolgreich bestanden. Um aber die Umschulung bewilligt zu bekommen, muss ich in 13 Tagen den ärztlichen Teil überstehen.

Nun zu meiner Eigentlichen Frage:

In der Lehre und davor hatte ich täglich Cannabis zu mir genommen sowie auch diverse Alkohol Sorten. Seit 2008 habe ich nur noch einen seltenen Konsum von Cannabis und einen 1-2mal wöchentlichen Konsum von Alkohol.

Mein letzter Konsum von Alkohol war am 13.08.12 und der Konsum von Cannabis (1 Joint) am 09.08.12.

Der Termin für den Ärztlichen Dienst ist am 24.08.12 und ich bin mir nun unsicher ob dort eventuell auf solche Sachen geprüft wird.

Zusammengefasst: Welche Tests zum auffinden von Drogen werden dort gemacht (Haaranalyse, Blutkontrolle, Urintest)?? Und was wird dort noch so geprüft?

Wenn ja, muss ich diese Test über mich ergehen lassen und was kann ich dagegen tun?

Ich bin äußerst dankbar für jede Form von Hilfe!!!

Drogen, Ärztlicher Dienst, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, ARGE, medizinisch
Übergang von Hartz VI in Volle Erwerminderungsrente

Hallo, letzte Woche wurde mein Antrag auf volle Erwerbsunfähigkeitsrente für die Zeit vom 1.9.12 bis 31.8.2014 genehmigt. ( Antragstellung dauerte überraschend nur 4 Monate ) Ich beziehe jetzt also noch für August Hartz VI , also Leistung die im voraus gezahlt wird! Die Rente ( lt Bescheid wird volle Erwerbsminderungsrente von 572 Euro ab September ,mein Alter 47 J., gezahlt ) das heisst ich erhalte erst ende September die Zahlung, da Rente nicht im voraus gezahlt wird. Ich habe nun einen Antrag beim Grundsicherungamt gestellt . Meine Frage wer kann mir sagen welche Möglichkeiten bzw Anträge ich bei welchem AMT stellen kann zur Überbrückung für den Monat September? Grundsicherungsamt sagt ich muss ein Darlehen beantragen und auf Raten zurückzahlen, was ich aber wircklich nicht mehr kann da schon Ratenzahlungen von gesamt 120 Euro vorhanden sind, bsp: NEW Abschlussrechnung ect. dazu kommt noch , ich musste heute schon wegen einer Forderung von nur 450 Euro am OG eine eidesstattliche Versicheruung abgeben es geht also nichs mehr nicht mal mehr eine weitere Ratenzahlung auch nur von 5 Euro :-( muss ja auch schließlich essen und trinken haben, zur Tafe allein reicht nie aus!!! Meine Frage an die Grundsicherung, mir diesen Monat zu Überbrücken nur mit Darlehen, ist das richtig ? habe im Bekanntenkreis gehört das es eine einmalige Zahlung ohne Rückzahlung geben soll beim Sozialamt was das Grundsicherungsamt sein soll! Weis jetzt nicht weiter ! Wäre dankbar für schnelle Tipss zur Abhilfe von Rat. MFG

Rente, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Fehlende Rückmeldungen von Bewerbungen -> Angst vor nächstem Arge Termin?!

Hi zusammen,

ich bin seit Ende April arbeitslos gemeldet. Im Laufe des Mai hab ich meine Bewerbungen erstellt und bekam dann den ersten "Beratungstermin" der am 12.6.12 stattfand. Dort hab ich meine Unterlagen mitgenommen und erklärt das die Bewerbungen jetzt rausgehen. Die "nette" Dame war etwas verwundert das ich mich noch nicht richtig beworben hatte und meinte das ich dann beim nächsten Termin der glaub ich mind. 4 Wochen ab dem 12.06.12 sein soll meine dokumentierten Bemühungen was die Bewerbungen angeht mitbringen soll (in Tabellen Form mit Adresse / Name /Arbeitsart ect). Ist ja alles kein Problem, hab mich auch mittlerweile bei 15 Unternehmen beworben (davon 3 die mir von der SB zugewiesen wurden) und innerhalb der nächsten 2-3 Wochen werde ich weitere 15 mind. verschicken und auflisten.

Sooooo meine Angst die ich bei dem ganzen habe ist, dass sie ja auch Beweise/Ergebnisse (Zu-Absagen) sehen möchte, nur ich denke nicht das ich viele bis dahin zurück bekommen haben werde. Und bei jedem einzelnen Unternehmen nach so kurzer Zeit anzurufen und Stress zu machen wo meine Bewerbung bleibt find ich nervig.

Meine Frage:

Wenn ich beim nächsten Termin der SB eine schöne Tabelle vorlege mit allen Datne von ca. 30 Bewerbungen innerhalb eines Monats und ggf. den Anschreiben (wenn die sie braucht?!) wird es dann zu Problemen und Sanktionen kommen wenn ich nur ein paar Ergebnisse in Form einer Absage z.B. vorweisen kann? Ich bin ja meiner Pflicht nachgekommen mich zu bewerben...ich bin ehrlich diese Gedanken bereiten mir im Moment sehr große Sorgen. Zurecht? Oder ist es so in Ordnung und ich hab dann eben die Absagen dabei die eingegangen sind bis dahin und alles ist in Ordnung?

Vielen Dank schonmal und Gruß!!!

Bewerbung, Arbeitsamt, ARGE, sachbearbeiter, Termin, Absage
Freundin mit Hartz 4 zur Untermiete, geht das? (Hamburg)

Hallo Leute, ich habe folgendes Problem. Also, eine Freundin von mir bekommt zur Zeit Hartz 4, da sie noch keine Ausbildung begonnen, und gerade ein Kind bekommen hat. Aktuell wohnt diese Freundin in einem betreuten Wohnen für junge Mütter, ist dort aber sehr unglücklich und möchte unbedingt ausziehen. In Hamburg ist das nun leider mit einer eigenen Wohnung nicht gerade einfach.. Nun hatte ich die Idee, dass sie ja bei uns einziehen könnte. Ich ziehe demnächst mit meinem Freund und unserer Tochter in ein Haus mit 5 Zimmern, wobei wir mindestens eins davon frei hätten. Sobald das Baby meiner Freundin ein eigenes Zimmer braucht wäre es auch möglich das Arbeits und Gästezimmer zum zweiten Kinderzimmer umzubauen...oder es teilt sich das Zimmer mit unserer Tochter. Wohnzimmer und Küche (und Garten) würden wir gemeinsam nutzen, Badezimmer könnte sie sogar ein eigenes bekommen. Nun ist das Problem, dass es sich bei "unserem" Haus um das Haus meines Schwiegervaters handelt. Ofiziell werden wir da einfach "umsonst" wohnen (bzw. zahlen nur die Nebenkosten). Inofiziell bekommt mein Schwiegervater aber schon Geld von uns...das nennt er dann eben nur nicht "Miete". Einen Mietvertrag oder sowas gibt es nicht. Würde nun meine Freundin einziehen, bräuchten wir aber defenitiv Miete von ihr, zum einen, wegen den erhöhten Nebenkosten duch einen Erwachsenen+ein Kind mehr, zum anderen würde es sich halt auch nur dann ein bisschen für uns lohnen..so reich sind wir nämlich leider auch nicht, dass wir alle Leute umsonst bei uns wohnen lassen können/wollen. Gesamtmiete (inkl. alles Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung) beträgt das ganz nur für uns etwa 1000 Euro, mit meiner Freundin+Kind dann vielleicht 1200. Also, es wäre dann schon schon, wenn wir von ihr so 400 Euro bekommen könnten. Es wäre natürlich auch kein Problem, einen Untermietvertrag für sie auszustellen. Aber wir haben eben selbst keinen "Hauptmietvertrag". Und könnten wir die Kosten von meinetwegen 400 Euro zur Untermiete überhaupt rechtfertigen, wenn wir ofiziell gar keine Miete für das Haus zahlen?? Was muss da alles eingereicht werden, damit meine Freundin bei uns wohnen könnte, und das eben auch per Harz4 gezahlt bekommt?? Und was wäre das maximale, das wir am Miete von ihr verlangen könnten, damit das noch gezahlt wird? Wäre soetwas überhaupt irgendwie möglich??

Ganz vielen Dank schonmal für eure Antworten!!

LG, Sabrina

Miete, wohnen, ALG II, ARGE, Hartz IV, Untermiete
Mathe versaut mir meinen Abschluss, was tun?

Ja ich versuche zu lernen :( aber ich kann mir nicht mehr als eine sache merken...... Beispiel : man erklärt mir Quadratische Gleichungen und nach langer langer zeit versteh ich das, dann erklärt man mir etwas anderes... dann versteh ich bestenfalls das was mir neu beigebracht wurde aber dann hab ich wieder null ahnung wie das mit den quadratwurzeln geht :( als ich in der grundschule war wollte meine klassenlehrerin mich auf Dyskalkulie (Rechenschwäche) testen lassen aber damals musste man das selbst bezahlen und das geld hatten wir nicht... und die schule wollte es nicht übernehmen -.- bis zum HSA hab ich mich durchgeschleppt... aber der FOR bricht mir grad die beine :( eine ratte ist besser in mathe als ich o.O ich schreibe eine 6 nach der anderen.... gut nu bekomm ich meinen abschluss trotzdem aber niemand stellt mich mit einer 6 in mathe ein :(

denkt ihr es bringt noch etwas wenn ich mich jetzt noch testen lasse, weil mitlerweile wird dies von der ARGE bezahlt.... ist zwar uncool dass ein steuerzahler die diagnose zahlen muss aber was soll ich sonst machen..... ich brauch den wisch der später jemandem zeigt der auf mein zeugnis schaut warum ich diese 6 habe -.-

oder hat jemand eine andere idee ?

bin für jeden rat offen solang dieser nicht lächerlich ist....

PS: was ich nicht mit Zahlen kann, kann ich dafür mit Sprachen ;)

Test, Schule, Mathematik, Zahlen, ARGE, Dyskalkulie, Rechenschwäche, Matheschwäche
Sperre bei ARGE wegen Eigenkündigung der vorletzten! Arbeitsstelle

Leider habe ich keinen vergleichbaren Fall im Netz gefunden, deshalb schildere ich mal mein Problem:

Ich habe mein vorletztes Arbeitsverhältnis selbst gekündigt, u.a. aus persönlichen Gründen, Arbeitsweg zu weit, und die Aussicht auf eine Stelle ganz in meiner Nähe.

Da mir diese Eigekündigung natürlich eine Sperrzeit eingebracht hätte und mir zu diesem Zeitpunkt nur noch wenig Anspruch auf Arbeitslosengeld zugestanden hätte, meldete ich mich vorsorglich garnicht erst Arbeitsuchend, um meinen Restanspruch - für evtl. spätere Zeiten nicht unnötig durch die zu erwartende Sperre zu verbrennen.

Meine neue Stelle hatte ich dann auch ca. 6 Wochen nach meiner Kündigung angetreten - mit einem auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag. Nach Ablauf dieser 6 Monate wurde der Vertrag leider nicht verlängert, also meldete ich mich mit Aussicht auf meinen Restanspruch plus evtl. neu hinzugewonnenem Anspruch beim Arbeitsamt.

Leider war die Sachbearbeiterin der Meinung, ich hätte meine vorletzte Stelle nicht kündigen dürfen, obwohl ich mich damals nichtmal arbeitslos gemeldet hatte. Stattdessen tritt jetzt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein, die meinen Restanspruch leider knapp übersteigt: Also kein Anspruch mehr. Mittlerweile habe ich den Eintritt der Sperrzeit schriftlich bekommen, allerdings wird in dem 3-Seitigen Schreiben garnicht auf das letzte Arbeitsverhältnis eingegangen, welches ja eben nicht von mir beendet wurde.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ARGE hier korrekt handelt. Lohnt sich ein Widerspruch?

Sperre, Arbeitsamt, ARGE, Eigenkündigung, Sperrzeit
kein geld für wohnung da ich krankengeld beziehe. welche möglichkeiten habe ich für unterstützung?

meine momentane situation : ich beziehe seit einem jahr krankengeld da ich aufgrund eines doppelten bandscheibenvorfalls z.zt. nicht arbeiten kann. habe bereits eine erfolglose reha hinter mir. desweiteren befinde ich mich z.zt in einer medizinischen trainigstherapie um die sache mit der bandscheibe in den griff zu bekommen. zudem habe ich eine 50 prozentige schwerbehinderung da ich sehr schlecht höre. ich befinde mich noch im arbeitsverhältniss, aber mein arbeitgeber hat beim zuständigem versorgungsamt einen antrag auf eine ordentliche kündigung gestellt. diese habe ich widersprochen und ist soweit noch nicht geklärt. nun zum eigentlichen problem. ich wohne nach der trennung meine ex bei einem bekannten mit dem ich mich nicht mehr so gut verstehe da er will das ich ausziehe. nun will ich mir eine wohnung/zimmer am ehemaligem wohnort und somit im bundesland niedersachsen suchen.z.zt. wohne ich in nordrhein-westfalen. da ich nur 750€ krankengeld monatlich beziehe ist mir dies aber nicht möglich. von dem geld bezahle ich schulden ab muss davon lebensmittel kaufen und fahre alle zwei wochen 800km um meinen sohn ( 7 jahre) zu besuchen. tanke dann für 120€.

was kann ich tun um mir eine wohnung leisten zu können. welche ämter könnten mir aus dieser notsituation raus helfen ? an welche behörden muss ich mich wenden die mir helfen könnten ? wenn ich wieder arbeite würde ich meine wohnung dann selbstverständlich alleine finanzieren. wisst ihr guten rat ?

Recht, Sozialrecht, Stadt, ARGE, Behörden, Hartz IV, Krankengeld, Sozialamt, Soziales, Sozialhilfe, Wohngeld

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