Ich habe gerade meinen ersten Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter bekommen. Dort heisst es: Ich freue mich, Ihnen folgenden Arbeitsplatz vorschlagen zu können... Dem folgt dann eine ganze Seite mit kleingedruckten Drohungen (sog. Rechtsfolgen) bei Ablehnung eines Arbeitsplatzes... ABER: Leider wird mir gar kein Arbeitsplatz vorgeschlagen. Ich soll mich bei einer Zeitarbeitsfirma melden, die mich dann nur eventuell bei deren Bedarf auf einen Arbeitsplatz vermitteln würde. Es ist also KEIN Arbeitsplatzangebot, sondern nur eine Vermittlung an einen Vermittler. Darf ich so eine Vermittlung ablehnen? Alle Rechtsfolgen gem § 31 bis 31B SGB II beziehen sich nur auf Ablehnung eines Arbeitsplatzes, nicht aber auf eine Vermittlung.