was kann man alles beim Jobcenter beantragen?

3 Antworten

Nein, leider ist es so, daß diese kosten leider spätestens seit dem es ALG 2 nicht mehr gibt mit im Regelsatz enthalten sind.

Es seidem, du hättest dich von deinem Mann getrennt und stellst einen Antrag auf ersterstattung, oder du hast bisher in einer möbelierten Wohnug gewohnt (die Möbel waren eigentum bzw. sind Eigentum des Vermiters) in dem Fall wäre auch dan eine erstaustattung zu gewährleisten.

Hattest du bereits dieses Jahr hohe kosten, z.B. daß deine Waschmaschine totalschaden hatte und du dir eine neue besorgen mustest, dieses belegen kannst, dan könnte dir auch zustehen, daß du Geld für die beantragten gegenstände bekommst.

Aller dings könntest du es über eine Schwangerschaftsberatungsstelle versuchen, die bezahlen oft solche sachen bis zum 3.Lebensjahres eines Kindes.

Hier findest du das gesamte SGB http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html, das SGBII regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende (algII)

1.) Zum Bekleidungsgeld nach § 24 SGB II Absatz 3 gibt es in jeder Gemeinde eigene Richtlinien, in Berlin diese:

"3. Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt

Die Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung sind bei entsprechendem Nachweis des Bedarfs auf Antrag insbesondere in den folgenden Fällen zu erbringen: nach einem Wohnungsbrand oder aus sonstigen Gründen, welche die Gewährung einer Erstausstattung erforderlich machen.

Ein sonstiger Grund kann z.B. vorliegen, wenn aufgrund einer erheblichen Gewichtszu- oder -abnahme ein außergewöhnlicher Bedarf für eine Ausstattung an Bekleidung vorhanden ist. Dies setzt aber voraus, dass der Bedarf plötzlich neu aufgetreten ist. Eine länger anhaltende Gewichtszu- oder –abnahme, die z.B. durch den vermehrten oder verminderten Lebensmittelverzehr aufgetreten ist, erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Für die Erstausstattung für Bekleidung sind folgende Pauschalen pro Person zu gewähren:Jungen und Männer ab 16 Jahre 335,- Euro

Frauen und Mädchen ab 16 Jahre 371,- Euro ..." http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2011_05.html#3

2.) Für neugeborene Kinder gibt es in Berlin einmalige Leistungen wie folgt:

"Babyerstausstattung: 311,00 €

Kinderwagen( gebraucht) mit Matratze ( neu): 100,- €

Kinderbett (gebraucht) mit Matratze (neu): 100,- €

Hochstuhl: 15,- €"

Hatte man diese Leistung damals nicht bekommen, kann man kucken, ob der Bedarf noch existiert, also beantragen.

Ansonsten weiß ich nicht, was "ein altersgerechtes Kinderzimmer" sein soll. Keine scharfen Ecken und Kanten? Dann entferne man diese! Tapeten im Disney-Kitsch-Design? Dann vergesse man diese!

Dem Kind ist das alles "altersgerecht" sowas von wurscht. Insbesondere benötigt es kein Kinderzimmer irgendwelcher Art.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ja, das ist richtig so. Einmalige Beihilfen gibt es nur für Erstausstattung und mehrtägige Klassenfahrten. Alles andere ist aus dem Regelsatz zu bestreiten.

Lediglich im Falle eine "unabweisbaren Bedarfs" (Waschmaschine kaputt, Bett durchgebrochen etc) kann das Jobcenter ein Darlehen bewilligen. Vorher müssen aber SÄMTLICHE Ersparnisse verbraucht sein.