Eine Weiterbildung wurde bewilligt. Fahrkosten wurden bewilligt, jedoch mit der Einschränkung, dass die Strecke mit der Bahn, sondern mit dem PKW zurückgelegt werden muss, weil die Bahn zu teuer wäre.

An der Schule befinden sich keine Parkplätze. Auf der Homepage wird auf ein Parkhaus mehrere hundert Meter entfernt verwiesen. Nun fallen aber 60 € Parkgebühren pro Woche an, welche die ARGE nicht zahlen will. Die Kosten für dieses Parkhaus belaufen sich auf 1,50 € pro Stunde. Muss die ARGE die Parkgebühren übernehmen? Schließlich hat man den Teilnehmer ja aufgefordert, mit dem Auto nach Frankfurt zu fahren.