Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

Kurzfassung: ICH habe gekündigt (nicht der Chef mir) und ich arbeite ab den 1. Mai nicht mehr. Das Jobcenter weiß das und hat dennoch ab diesen Monat die Leistungen gestrichen.

Langfassung: Ich habe bis zum letzten Monat gearbeitet und die Kündigung sollte zum 10. April sein. Dies habe ich mit dem Jobcenter per Brief mitgeteilt. Danach wurde mir wiederum von der Arbeit mitgeteilt dass eine Verlängerung möglich wäre bis zum Ende des Monats. Dies habe ich dem Jobcenter ebenfalls mitgeteilt allerdings nur mündlich als ich bei meiner Sachbearbeiterin dort war. Sie sagte dann dies wird alles neu berechnet weil ich ab dem Mai dann offiziell als arbeitslos / suchend gemeldet bin und mehr nicht.

Also arbeitete ich bis zum Ende des letzten Monats. Mir wurde dann angeboten ob ich eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag machen möchte. Ich entschloss mich mich für das letztere weil das eher objektiv klang denn bei einer Kündigung geht ja sofort hervor dass man es selbst gemacht hat. Doch da wurde mir übel mitgespielt denn das war wie die Auswahl zwischen Pepsi und Cola also im Grunde gar kein Unterschied denn auch aus dem Aufhebungsvertrag ging hervor dass ICH darum bat und nicht dass ich einfach nur von dann bis dann gearbeitet habe.

Da meine Beraterin wusste dass ich nur bis zum 20. dort arbeiten würde und sie auch nichts sagte ging ich davon aus dass ich eben ab dem 20.4 spätestens jedoch ab dem 1.5 als arbeitslos / suchend eingetragen sein würde und somit Anspruch auf Leistungen hätte. Doch als am 1.5 kein Geld überwiesen wurde rief ich beim JC an und es wurde gesagt dies kann mehrere Wochen dauern mit der Nachberechnung (wegen der Arbeitszeit und Anspruch auf ALG2 Leistungen)

Nach 2 Tagen kam dann der Brief in dem stand dass nicht nur ab dem 1.5 kein Anspruch auf Leistungen besteht sondern dass auch der Bescheid rückwirkend zurückgezogen wird mit der Begründung dass das Geld von der Arbeit ausreichend sei. Die gehen also immer noch davon aus dass ich arbeite obwohl ich dies der Sachbearbeiterin mitteilte und sie dies notierte anscheinend aber nicht weitergeleitet hat ...

Gut ich könnte jetzt einfach nur den Nachweis sprich den Aufhebungsvertrag nachreichen doch hier kommt das weitere Problem denn dort steht dass ICH darum bat also quasi ich von selbst aus gekündigt habe. Und darauf reagiert das Jobcenter GANZ allergisch...

Die andere Sache ist dass ich kürzlich beim Rechtsanwalt war und dieser darum bat den JC Bescheid nachzureichen damit mir keine Kosten entstehen. Doch da das JC den kompletten Bescheid rückwirkend zurück gezogen hat und ab dem 1.5 kein Anspruch auf jegliche Leistungen besteht habe ich nun Bammel dass die Anwaltskosten auf mich zukommen könnten. Da das JC auch die Miete gezahlt hat ist dies diesen Monat wohl ebenfalls ausgefallen.

Arbeit, Kündigung, Geld, Arbeitslosengeld, ALG II, arbeitslos, ARGE, Jobcenter, gekuendigt
Mathe versaut mir meinen Abschluss, was tun?

Ja ich versuche zu lernen :( aber ich kann mir nicht mehr als eine sache merken...... Beispiel : man erklärt mir Quadratische Gleichungen und nach langer langer zeit versteh ich das, dann erklärt man mir etwas anderes... dann versteh ich bestenfalls das was mir neu beigebracht wurde aber dann hab ich wieder null ahnung wie das mit den quadratwurzeln geht :( als ich in der grundschule war wollte meine klassenlehrerin mich auf Dyskalkulie (Rechenschwäche) testen lassen aber damals musste man das selbst bezahlen und das geld hatten wir nicht... und die schule wollte es nicht übernehmen -.- bis zum HSA hab ich mich durchgeschleppt... aber der FOR bricht mir grad die beine :( eine ratte ist besser in mathe als ich o.O ich schreibe eine 6 nach der anderen.... gut nu bekomm ich meinen abschluss trotzdem aber niemand stellt mich mit einer 6 in mathe ein :(

denkt ihr es bringt noch etwas wenn ich mich jetzt noch testen lasse, weil mitlerweile wird dies von der ARGE bezahlt.... ist zwar uncool dass ein steuerzahler die diagnose zahlen muss aber was soll ich sonst machen..... ich brauch den wisch der später jemandem zeigt der auf mein zeugnis schaut warum ich diese 6 habe -.-

oder hat jemand eine andere idee ?

bin für jeden rat offen solang dieser nicht lächerlich ist....

PS: was ich nicht mit Zahlen kann, kann ich dafür mit Sprachen ;)

Test, Schule, Mathematik, Zahlen, ARGE, Dyskalkulie, Rechenschwäche, Matheschwäche
Sperre bei ARGE wegen Eigenkündigung der vorletzten! Arbeitsstelle

Leider habe ich keinen vergleichbaren Fall im Netz gefunden, deshalb schildere ich mal mein Problem:

Ich habe mein vorletztes Arbeitsverhältnis selbst gekündigt, u.a. aus persönlichen Gründen, Arbeitsweg zu weit, und die Aussicht auf eine Stelle ganz in meiner Nähe.

Da mir diese Eigekündigung natürlich eine Sperrzeit eingebracht hätte und mir zu diesem Zeitpunkt nur noch wenig Anspruch auf Arbeitslosengeld zugestanden hätte, meldete ich mich vorsorglich garnicht erst Arbeitsuchend, um meinen Restanspruch - für evtl. spätere Zeiten nicht unnötig durch die zu erwartende Sperre zu verbrennen.

Meine neue Stelle hatte ich dann auch ca. 6 Wochen nach meiner Kündigung angetreten - mit einem auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag. Nach Ablauf dieser 6 Monate wurde der Vertrag leider nicht verlängert, also meldete ich mich mit Aussicht auf meinen Restanspruch plus evtl. neu hinzugewonnenem Anspruch beim Arbeitsamt.

Leider war die Sachbearbeiterin der Meinung, ich hätte meine vorletzte Stelle nicht kündigen dürfen, obwohl ich mich damals nichtmal arbeitslos gemeldet hatte. Stattdessen tritt jetzt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein, die meinen Restanspruch leider knapp übersteigt: Also kein Anspruch mehr. Mittlerweile habe ich den Eintritt der Sperrzeit schriftlich bekommen, allerdings wird in dem 3-Seitigen Schreiben garnicht auf das letzte Arbeitsverhältnis eingegangen, welches ja eben nicht von mir beendet wurde.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ARGE hier korrekt handelt. Lohnt sich ein Widerspruch?

Sperre, Arbeitsamt, ARGE, Eigenkündigung, Sperrzeit
kein geld für wohnung da ich krankengeld beziehe. welche möglichkeiten habe ich für unterstützung?

meine momentane situation : ich beziehe seit einem jahr krankengeld da ich aufgrund eines doppelten bandscheibenvorfalls z.zt. nicht arbeiten kann. habe bereits eine erfolglose reha hinter mir. desweiteren befinde ich mich z.zt in einer medizinischen trainigstherapie um die sache mit der bandscheibe in den griff zu bekommen. zudem habe ich eine 50 prozentige schwerbehinderung da ich sehr schlecht höre. ich befinde mich noch im arbeitsverhältniss, aber mein arbeitgeber hat beim zuständigem versorgungsamt einen antrag auf eine ordentliche kündigung gestellt. diese habe ich widersprochen und ist soweit noch nicht geklärt. nun zum eigentlichen problem. ich wohne nach der trennung meine ex bei einem bekannten mit dem ich mich nicht mehr so gut verstehe da er will das ich ausziehe. nun will ich mir eine wohnung/zimmer am ehemaligem wohnort und somit im bundesland niedersachsen suchen.z.zt. wohne ich in nordrhein-westfalen. da ich nur 750€ krankengeld monatlich beziehe ist mir dies aber nicht möglich. von dem geld bezahle ich schulden ab muss davon lebensmittel kaufen und fahre alle zwei wochen 800km um meinen sohn ( 7 jahre) zu besuchen. tanke dann für 120€.

was kann ich tun um mir eine wohnung leisten zu können. welche ämter könnten mir aus dieser notsituation raus helfen ? an welche behörden muss ich mich wenden die mir helfen könnten ? wenn ich wieder arbeite würde ich meine wohnung dann selbstverständlich alleine finanzieren. wisst ihr guten rat ?

Recht, Sozialrecht, Stadt, ARGE, Behörden, Hartz IV, Krankengeld, Sozialamt, Soziales, Sozialhilfe, Wohngeld
zuhause rausgeflogen

hallo ich bin 22 jahre alt , ich habe keine ausbildung gemacht und bin arbeitslos ich sitze hier in einem internetcafee einer spielhalle ich habe das internet durchforstet aber finde nichts was auf mein problem past

ich weiss nicht wohin ich kann da ich mit meiner famile nichts mehr zu tuen habe einen wirklichen freundes kreis habe ich auch nicht aufgrund viele szenarien meiner mutter die mich eben auch rausgeschmissen hat

ich habe gelesen eine eigenen wohnung stehe mir nicht zu da ich u25 bin? stimmt das? ich habe momentan kein geld keine unterkunft und was das schlimmste ist keine hoffnung =(

ich hätte die möglich keit ein paar tage bei meiner besten freundin unterzukommen das problem hierdrin liegt aber das sie 300 km weit wegwohnt und ich bezweifel das ich das von der arge her darf da ich ja arbeitssuchend gemeldet bin

ihr wundert euch vllt jetz warum ich dann kein geld habe wenn ich arbeistsuchend gemeldet bin das geld geht auf das konto meiner mutter aber wie schon beschrieben hat sie mich rausgeschmissen .

gibt es vllt doch eine möglichkeit eine eigene wohnung zu bekommen wenn ja gibt es auch die möglichkeit bzw darf ich mir die wohnung in einer anderen statd suchen da ich weit von meiner famile weg will weil ich sonnst nie zur ruhe kommen würde die situation hatte mich zuhause schon seit jahren/monaten belastet und da ich hier keinen sozialen kontakt mehr habe .

kann mir wer von euch sagen was ich jetz machen kann wo ich unterkommen kann was mein nächster schritt sein kann ich hoffe ihr könnt mir helfen danke im vorraus

ARGE, U25, rausgeflogen
Bk- Abrechnung und Jobcenter! Betrug?

Wenn man eine Bk- Abrechnung beim Jobcenter einreicht und die Aufgeführten kosten zwar für das Jobcenter korrekt erscheinen, man aber genau weiß das einige Posten nicht richtig sind, macht man sich da straf bar. Es geht z.B.. um kosten für die Haus-, Treppen und Straßenreinigung, die nur kostenpflichtig ist, wenn de Mieter dies nicht selbst erledigt. Der Mieter seinen Aufgaben aber immer nachgekommen ist. Oder Gartenpflege die der Mieter nicht selbst machen konnte weil der Hauswart (Vater der Vermieterin) mit Familie und Hund den Garten für sich selbst beansprucht hat (kein Gemeinschaftsgarten, sondern ein stück des Grundstückes, dass von den Gärten der anderen Bewohnern durch einen Zaun abgegrenzt war. Der Garten ist übrigens auch mit keinem Wort im Mietvertrag erwähnt, sodass der Mieter ihn nicht mal hätte einfach so rausschmeißen können. Auch die Überwachung und bedienung der Warmwasserversorgungsanlage sind mit 25 Euro beziffert. Ich habe nur 1x bem Einzug darum gebeten den Boiler anzuschalten und 2x den Boiler niedriger zu stellen weil das Wasser viel zu heiß war und ich musste ja schließlich auch den Strom bezahlen und hatte Angst, dass sich meine Kinder verbrühen. Das ist übrigens bereits die 4. Abrechnung. In allen anderen waren immerwieder Kosten enthalten die nicht vom Mietre zu tregen sind zb. Instandhaltungsvorauszahlung usw. und dem Mieter wurde auch sehr, sehr unfreundlich, man kann sagen schon bedrohlich gesagt "Du bekommst keinen Cent von meinem Geld. Ich will irgendwann mal das Haus Renovieren und da brauch ich das eben".

Wäre das nicht eine erschleichung von Sozielleistungen, Betrug oder sowas?

ARGE, Betriebskosten, Hartz IV, Jobcenter
Ich brauche dringend Hilfe! Jobcenter? Eigene Wohnung? Vom Freund ausziehen?

ich habe folgendes problem: ich bin letztes jahr als ich noch 17 war von zu hause ausgezogen zu meinen freund und seiner familie (sein vater und sein bruder). ich habe es zu hause nicht mehr ausgehalten bei meinen eltern und durfte auch bei meinen freund wohnen vom jugendamt aus. inzwischen bin ich 18 geworden. ich bekomme hartz IV. sein bruder auch. Sein vater ist frührenter weil er schwer krank ist. Meine freund arbeitet. ich habe jetzt meinen guten realschulabschluss gemacht und nun keine ausbildung bekommen. deshalb werde ich jetzt ein soziales jahr ab 1. oktober machen. ich möchte aber nicht mehr bei meinen freund wohnen weil mir das auf den sack geht, wir teilen uns sein zimmer, was früher ja sein "kinderzimmer" war und wir haben kein gemeinsammes bett, sonder müssen in getrennten betten schlafen weil auf dauer ein einpersonen bett zu eng wird. sein bruder geht mir auch auf den nerv, ich habe in der kurzen zeit die ich da wohnen mehr geputz, als er in seinem ganzen leben, obwohl der schon 21 ist... sein vater kann ja nicht mehr....generell möchte ich da ausziehen, weil ich mich da nicht wohl fühle... zwar sind alle lieb zu mir ich liebe meinen freund auch wir sind schon über 2 jahre zusammen, er liebt mich auch, da ist ja alles gut....aber ich will einfach nicht mehr hier wohnen bei seinen vater und seinem bruder...sein bruder sieht immer nur zu das wir sanktionen bekommen dieses jahr hatten wir schon drei monate 100%. im januar war noch alles normal und ab da an halt die 100% 3 montate lang und dann bis zum heutigen monat immer 30%. er hält keine termine ein und sieht immer zu das sein lebensunterhalt (etwa 300€ im monat) gekürzt wird. ich bin meinen freund/vater sehr dankbar das sie mich zu sich geholt haben das ist keine frage...aber das sein bruder nur scheiße baut und zusieht das es hinten und vorne nicht stimmt mit dem geld und er nichts im haushalt macht und nicht mal schafft seine teller aus sein zimmer zu tragen bis wir kein besteck mehr haben...der vater sagt nichts mehr er hat keine lust mehr, er kann sich nicht aufregen...mein freund weiß nicht was er ihm noch sagen soll und deshalb lassen sie sich alle von ihm "verarschen", finde ich jedenfalls so...ich möchte der arge aber dies nicht unbedingt so erzählen, ich will die ja nicht in die pfanne hauen oder sowas immerhin haben sie mich sofort hier einziehen lassen. Was kann ich machen um da auszusiehen? Zu meinen eltern möchte ich keinen falls zurück! ich halts echt nicht mehr aus...

ARGE, erste Wohnung, Hartz IV, Jobcenter
Wie lange muß ich rückwirkend der ARGE die Nebenkostenabrechnung vorlegen, gibt es eine Verjährung?

Seit nunmehr ca. 18 Monaten werde ich immer wieder von der Arge aufgefordert rückwirkend die Nebenkostenabrechnung der vergangenen Jahre (von 2004-2011) vorzulegen. Soweit es mir möglich war bin ich dem auch nachgekommen. Von einer Gutschrift im vergangenen Jahr wurde ich zur Rückzahlung aufgefordert. Käme ich dem nicht nach, würde mir die Zahlung für die Unterkunft verweigert, so die Androhung. Also habe ich notgedrungen das Geld zurückerstattet, mir aber die Gutschrift vom Vermieter ausbezahlen lassen. Schließlich habe ich ja Heizkosten eingespart.

Nun will aber die Arge erneut Unterlagen von 2005 u. 2006. Mit der Androhung der verpflichtenden Mitwirkung usw...

Meine konkrete Frage:** *"Inwieweit bin ich verpflichtet Nebenkostenabrechnungen rückwirkend der ARGE vorzulegen?"*** Gibt es da eine Verjährungsfrist? Wäre da die ARGE nicht verpflichtet gewesen, wenn sie Überprüfungen anstellen will, schon früher die Vorlage der Unterlagen anzufordern?

Bei der aktuellen Nebenkostenabrechnung fehlt dieses Jahr genau der Betrag den ich zurückerstatten mußte, weil ja in der Vergangenheit die Energiekosten gestiegen sind.

Genau das hatte ich der ARGE angekündigt und wollte den Betrag auf dem Konto des Vermieters belassen, damit er im kommenden Zeitraum gegengerechnet werden kann. Von der ARGE bekam ich dazu, wie erwartet keine Antwort.

Nun muß ich einen Antrag zum Ausgleich des in diesem Jahr fehlenden Bertags stellen und komme mir wie ein Bettler und Idiot vor. Hätte ich doch nur keine Heizkosten eingespart!!!

Obwohl die ARGE ja die Energiekostenlage kennt wird so verfahren. Ich halte das für sehr kontraproduktiv.

Ich würde mich freuen, wenn ich zu diesem Problem einen verwertbaren Ratschlag und Aufklärung zur Rechtswirkung bekäme.

MfG. Rainer02

ARGE, Nebenkostenabrechnung, rückwirkend
Jobcenter möchte plötzlich eine Mietbescheinigung - Sind Leistungen ab sofort gestrichen?

Hallo zusammen,

erst neulich habe ich eine Frage gestellt, inwieweit ich von der Arge (Jobcenter) noch unterstützt werde, wenn ich einen Job mit 20-Stunden-Woche annehme. Dort wurde mir sehr gut geholfen und ich hoffe, dass das auch diesmal klappt. :-)

Abgesehen von dem neuen Job, den ich antreten werde, beziehe ich nun schon etwa 1 Jahr Leistungen der Arge. Es hat damals keinen Mietvertrag gegeben, bzw. gibt es ihn heute immer noch nicht, es wurde alles mündlich vereinbart (und sowieso tritt ja rechtlich der Standardmietvertrag in Kraft). Daher brauchte ich damals keinen von Vermeiter ausgefüllten Wisch bei der Arge einreichen. Meine Leistungen wurden immer tadellos bewilligt, es gab nie Probleme.

Auch jetzt sind meine Leistungen bis zum 31.08. bewillgt, doch heute bekomme ich ein Schreiben, dass noch folgende Unterlagen benötigt werden:

  • beigefügte Mietbescheinigung ausgefüllt vom Vermieter

Weiter heißt es im Text: "Bitte reichen Sie diese Unterlagen [...] bis 12.06.2011 ein. [...] Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen. Dies bedeutet, dass sie keine Leistungen erhalten."

Für mich sieht dieser Brief wie ein Standardbrief aus. Klar bekommt man keine Leistungen, wenn man einen Antrag stellt und dann Unterlagen fehlen. Aber wie ist es jetzt bei mir? Ich bekomme ja schon Leistungen, die bis zum 31.08. bewilligt sind. Und ich werde natürlich auch diesen Mietvertragswisch dort rechtzeitig abgeben. Aber heißt das jetzt, dass meine Leistungen vorübergehend gestoppt sind und ich Ende diesen Monats keine Zahlung erhalte?

ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Warten auf Rückruf von Sachbearbeiterin ARGE!

Hallo an alle! So langsam bin ich verägert. Ich habe jetzt schon versucht, seit über 1 Woche meine Sachbearbeiterin zu erreichen. Man kommt ja leider nunmehr noch über die Telefonzentrale dran und dort hängt man teilweise ewig in der Warteschleife (wie gut das ich Flat habe), denn 10 min warten dort ist gar nix.  Sie hatte zwar letzte Woche versucht mich anzurufen, das war am Vormittag, nun hocke ich ja auch nicht 48 Stunden wegen eines Rückrufes zuhause herum. Auißerdem hab ich bei sowas IMMER mein Handy dabei. Darauf hat sie nicht angerufen, obwohl ich extra Bescheid gesagt habe. Gestern morgen hat sie es sage und schreibe um 07:45 Uhr versucht. Da war ich zwar schon auf, aber unglücklicherweise grad mal wohin und im Bad. Da hatte ich mein Telefon im Schlafzimmer liegen, weil ich grad aufgestanden war. Da es um was wichtiges geht, was ich geklärt haben möchte, ist diese Person einfach nur schwer erreichbar. Das hatte ich mit meinen anderen Sachbearbeitern nie gehabt. Immer nur mit der. Wielange muss ich das dulden, bis man die endlich mal erreicht oder bis die endlich mal zurück ruft? Ich darf jetzt wohl wieder bis morgen warten, aber bis jetzt hat sich noch nix getan und einkaufen wollte ich a uch noch gleich, aber nehme mein Handy mit. Und nachmittags muss ich zur Ärztin. Da hab ich schon gesagt, da sich nicht erreichbar bin, weil man in Praxen sein Handy auch aus hat.

ARGE, Rückruf

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