Anordnung eines Aufbauseminares: Kein Geld dafür!

Hallo ihr, mir wurde in einem Schreiben angeordnet bis zum 6.9. ein Aufbauseminar nachzuweisen. Da ich dafür kein Geld habe, weiß ich nicht, was man machen kann. Hier meine Situation: Ich wohne bereits alleine. Bis zum 15.07.2010 gehe ich in die Schule und beende diese am selben Tag. Für die gesamte Schulzeit habe ich Einkommen in Form von Bafög und Halbwaisenrente bezogen, um leben zu können. Nun habe ich mein letztes Bafög Anfang Juli erhalten, da dies mit dem Beenden der Schule auch wegfällt. Kommenden August beginne ich mit einem Jahrespraktikum, bei dem noch nicht einmal feststeht, ob die Agentur für Arbeit mich dafür bezahlt. Wenn sie dies tut, dann habe ich neben meiner Rente wieder ein kleines Einkommen. Dieser Lohn würde mir aber auch erst Ende August rückwirkend ausgezahlt werden. So habe ich von Anfang bis Ende August einen finanziellen Engpass. Ich lebe somit von meiner Rente in Höhe von 165€. Hiervon muss ich Miete und Essen bezahlen, was für diesen einen Monat ohnehin schon nicht mehr reicht. Ich habe somit momentan gar keine Kohle für ein Aufbauseminar. Was kann ich jetzt machen? Die Schrieben, wenn ich das Aufbauseminar bis dahin nicht nachweisen kann, dann können Sie mir den Führerschein entziehen und den will ich behalten :) Bezhlt die ARGE sowas? Ich bin ja als Ausbildungssuchend eingetragen. Und er stigert ja die Chancen:)

Führerschein, ARGE, Aufbauseminar
Scheck vermutlich auf dem Postweg verschwunden, kann die ARGE Zahlung von Leistungen verweigern?

Ich bekomme regelmäßige Leistungen von der ARGE Wuppertal. Diesen Monat habe ich keinen Scheck erhalten. Laut ARGE wurde der Scheck aber versandt, ist also vermutlich auf dem Postweg verschwunden. Nun sitze ich kurz vor Weihnachten ohne Geld da. Die ARGE hat einen Nachforschungsauftrag bei der Post gestellt und erklärt mir sie dürfe die Leistungen für Dezember nicht auszahlen, bevor der Nachforschungsauftrag bei der Post nicht erledigt ist. Laut ARGE Mitarbeiterin könne es bis zu 6 Monaten dauern, bis ein Nachforschungsantrag erledigt ist und die ARGE diesen von der Post zurück erhält.

Die ARGE hat nun 60,- EUR als Voschuß auf den Januar ausgezahlt, davon habe ich eine Rechnung bezahlt und eine Monatskarte gekauft um damit täglich 2 x 5km zur Tafel zu fahren. Irgendwie muss ich mich ja ernähren. Weitere 30,05 EUR wurden als Vorschuß auf den Februar bewilligt und von der ARGE Mitarbeiterin direkt an die Stadtkasse angwiesen, um damit ein fälliges Bußgeld zu bezahlen und Pfändungsmaßnahmen vorzubeugen. Die Miete für Dezember, Nebenkosten, Telefon und weitere laufende Kosten sind nicht bezahlt und ich weiß im Grunde nicht, wovon und wie ich leben soll.

Meine Frage: Ist das Vorgehen der ARGE Wuppertal in diesem Fall rechtmäßig? Und wie kann ich mich ggf. wehren?

Die ARGE handelt nicht rechtmäßig 67%
Die ARGE handelt rechtsmäßig 33%
Leistung, ARGE
Wer zahlt jetzt die Miete bei JVA Aufenthalt?

Folgendes Problem liegt in der Luft. Eine Bekannte kam die Tage zu mir an, das einer aus Ihrer Familie seit September in einer Justizvollzugsanstalt ist, dort 7 Monate bleiben müsse und nun kein Geld mehr vom Amt (ARGE) erhält. Sie sagte mir, das die besagte Person aus Ihrer Familie sehr gerne die Wohnung behalten wolle, da Sie sonst Ihr ganzes Hab und Gut verliert, wenn Sie nicht zahlt und bei späterer Entlassung aus der JVA alles von vorne kaufen müssten, den Umzug organisieren müßte etc. und dies kostet doch vielmehr, als wenn das Amt jetzt gar nicht die Miete bezahlt und Sie dann bei der Entlassung der besagten Person alles finanzieren müssen. Wo ist denn da bitte die Logik? Zumal es so ist, das die besagte Person höchstwahrscheinlich auf 2/3 aus der JVA entlassen werden kann, sprich im Januar 2010. Desweiteren ist es so, das vom Gesetzgeber doch zumindestens 6 Monate die die Miete wenigstens übernommen werden muß, so das die besagte der Person meiner Bekannten die Wohnung nicht verliert. Es muß doch wenigstens sowas wie ein Darlehnen geben oder sehe ich das verkehrt. Es kann doch nicht sein, das jemand, der nur kurzfristig in einer JVA sitzt, sein ganzes Hab und Gut verliert und hinterher sich wieder alles Neu kaufen muß. Da meine Bekannte selbst kein Internet hat und auch so keine Ahnung hat, hat sich mit gebeten Informationen ausfindig zu machen. Wer weiß mehr?

Recht, Rechte, ARGE, Darlehen, Grundsicherung, JVA, Staat

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