Ich beziehe seit Juni 2012 ALG I. Ich ziehe zum 1.1. 2013 in ein neues Bundesland um. Ich habe ab März 2013 eine neue Arbeitsstelle. Bin alleinerziehend und bekomme jedoch keinen Kindergrippenplatz, in der neuen Gemeinde auch in der Nachbargemeinde nicht. (das habe ich schriftlich) Nun habe ich heute vom AA erfahren, das ich somit auch dem arbeitsmarkt nicht mehr zu verfügung und somit habe ich keinen Anspruch mehr auf ALG 1 mehr. Somit würde ich ins Harzt IV abrutschen. Was für mich eine finanzielle Katastrophe ist. Meine Frage kann ich beim Amt auch private Betreung durch Oma oder einer Freundin angeben???? Solange ich noch keine Tagesmutter habe?