Wie kann mein Vater die Bedarfsgemeinschaft verlassen?

Hallo, ich (20) wohne zurzeit mit meinem Bruder (18) bei meinem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft in einer 2 Zimmer Wohnung. Da die Wohnung zu klein ist muss ja eine neue her, ich und mein Bruder wollen aber lieber zusammen wohnen, und die Wohnung von meinem Vater übernehmen, sprich die 2 Zimmer Wohnung! Mein Vater erklärt sich auch bereit, zu seiner Freundin zu ziehen, weil sie auch wahrscheinlichen heiraten wollen!

Ich weiß zwar dass man bis 25 Jahre oder so bei seinen Eltern wohnen muss wenn man ALG 2 II bezieht, ich habe aber schonmal alleine mit 16 in einer WG gelebt und habe mit 18 eine eigene Wohnung vom Jugendamt bekommen!

Da ich chronisch krank bin und meine Ausbildung abbrechen musste, lebte ich auf der Straße und bin halt seit einigen Monaten wieder bei meinem Vater in der Bedarfsgemeinschaft, aber jetzt sagt das AMT, dass ich und mein Bruder nicht raus können und mein Vater auch nicht, aber was ist, wenn wir uns NICHT mit unserem Vater verstehen und wir z.b. auf einander los gehen, gebe es in dieser Richtung eine Möglichkeit? Oder wäre es eher besser, wenn mein Vater beim Amt sagt, dass er eine Zukunft mit seiner Freundin aufbauen will und deswegen auch dorthinziehen will!

Also mein Vater, meinem Bruder und mir, ist es sehr wichtig dass wir ein paar Ideen bekommen, wie ich die Wohnung behalten kann und mein Vater die Bedarfsgemeinschaft austreten kann!

Hoffe jemand hat dass verstanden! ;-)

Danke in voraus für die Antworten!

ALG II, Amt, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Sozialhilfe
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